Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=344156Einrichtung des öffentlichen Rechts
Andere Tätigkeit: Sozialversicherungsträger
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Fahrsicherheitstrainings
2020-026-EU-P
Ausbildung in Fahrschulen (80411000)
Dienstleistungen
Als Präventionsmaßnahme zur Vermeidung von Wegeunfällen sollen den Beschäftigten der Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft Holz und Metall Fahrsicherheitstrainings für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t) angeboten werden, damit diese Übung auf Basis der allgemeinen Fahrerlaubnis erhalten.
12.940.000,00
EUR Euro
Ja
alle Lose
PKW und Motorrad
Ausbildung in Fahrschulen (80411000)
Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Postleitzahlengebiet 01000 – 09999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
PKW und Motorrad
Ausbildung in Fahrschulen (80411000)
Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Postleitzahlengebiet 10000 – 19999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
PKW und Motorrad
Ausbildung in Fahrschulen (80411000)
Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Postleitzahlengebiet 20000 – 29999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
PKW und Motorrad
Ausbildung in Fahrschulen (80411000)
Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Postleitzahlengebiet 30000 – 39999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
PKW und Motorrad
Ausbildung in Fahrschulen (80411000)
Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Postleitzahlengebiet 40000 – 49999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
PKW und Motorrad
Ausbildung in Fahrschulen (80411000)
Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Postleitzahlengebiet 50000 – 59999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
PKW und Motorrad
Ausbildung in Fahrschulen (80411000)
Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Postleitzahlengebiet 60000 – 69999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
PKW und Motorrad
Ausbildung in Fahrschulen (80411000)
Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Postleitzahlengebiet 70000 – 79999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
PKW und Motorrad
Ausbildung in Fahrschulen (80411000)
Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Postleitzahlengebiet 80000 – 89999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
PKW und Motorrad
Ausbildung in Fahrschulen (80411000)
Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Postleitzahlengebiet 90000 – 99999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
Kleintransporter
Ausbildung in Fahrschulen (80411000)
Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Postleitzahlengebiet 01000 – 09999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
Kleintransporter
Ausbildung in Fahrschulen (80411000)
Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Postleitzahlengebiet 10000 – 19999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
Kleintransporter
Ausbildung in Fahrschulen (80411000)
Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Postleitzahlengebiet 20000 – 29999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
Kleintransporter
Ausbildung in Fahrschulen (80411000)
Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Postleitzahlengebiet 30000 – 39999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
Kleintransporter
Ausbildung in Fahrschulen (80411000)
Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Postleitzahlengebiet 40000 – 49999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
Kleintransporter
Ausbildung in Fahrschulen (80411000)
Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Postleitzahlengebiet 50000 – 59999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
Kleintransporter
Ausbildung in Fahrschulen (80411000)
Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Postleitzahlengebiet 60000 – 69999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
Kleintransporter
Ausbildung in Fahrschulen (80411000)
Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Postleitzahlengebiet 70000 – 79999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
Kleintransporter
Ausbildung in Fahrschulen (80411000)
Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Postleitzahlengebiet 80000 – 89999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
Kleintransporter
Ausbildung in Fahrschulen (80411000)
Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Postleitzahlengebiet 90000 – 99999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
LKW
Ausbildung in Fahrschulen (80411000)
Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Postleitzahlengebiet 01000 – 09999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
LKW
Ausbildung in Fahrschulen (80411000)
Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Postleitzahlengebiet 10000 – 19999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
LKW
Ausbildung in Fahrschulen (80411000)
Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Postleitzahlengebiet 20000 – 29999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
LKW
Ausbildung in Fahrschulen (80411000)
Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Postleitzahlengebiet 30000 – 39999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
LKW
Ausbildung in Fahrschulen (80411000)
Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Postleitzahlengebiet 40000 – 49999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
LKW
Ausbildung in Fahrschulen (80411000)
Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Postleitzahlengebiet 50000 – 59999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
LKW
Ausbildung in Fahrschulen (80411000)
Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Postleitzahlengebiet 60000 – 69999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
LKW
Ausbildung in Fahrschulen (80411000)
Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Postleitzahlengebiet 70000 – 79999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
LKW
Ausbildung in Fahrschulen (80411000)
Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Postleitzahlengebiet 80000 – 89999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
LKW
Ausbildung in Fahrschulen (80411000)
Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Postleitzahlengebiet 90000 – 99999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
10.09.2020
10:00
- Deutsch (DE)
11.09.2020
10:30
Mainz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
05.08.2020