Zum Hauptinhalt springen

Ausschreibungssuche

Ausschreibungsdetails

Durchführung von Fahrsicherheitstrainings

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

Mehr lesen

07.08.2020

10.09.2020 10:00

10.09.2020 10:00

2020-026-EU-P

Berufsgenossenschaft Holz und Metall

03.09.2020 13:55

2020/S 153-375046

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Berufsgenossenschaftr Holz und Metall
Postanschrift: Isaac-Fulda-Allee 18
Postleitzahl: 55124
Ort: Mainz
NUTS: Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland (DE)
Hauptadresse: https://www.bghm.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Einrichtung des öffentlichen Rechts


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Sozialversicherungsträger

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Durchführung von Fahrsicherheitstrainings

2020-026-EU-P

II.1.2)
CPV-Code

Ausbildung in Fahrschulen (80411000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Als Präventionsmaßnahme zur Vermeidung von Wegeunfällen sollen den Beschäftigten der Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft Holz und Metall Fahrsicherheitstrainings für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t) angeboten werden, damit diese Übung auf Basis der allgemeinen Fahrerlaubnis erhalten.

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

12.940.000,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen

Ja

alle Lose


II.2)
Beschreibung
Los 1
II.2.1)
Bezeichnung von Los 1

PKW und Motorrad

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Ausbildung in Fahrschulen (80411000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)

Postleitzahlengebiet 01000 – 09999

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.

Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:48

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 2
II.2.1)
Bezeichnung von Los 2

PKW und Motorrad

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Ausbildung in Fahrschulen (80411000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)

Postleitzahlengebiet 10000 – 19999

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.

Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:48

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 3
II.2.1)
Bezeichnung von Los 3

PKW und Motorrad

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Ausbildung in Fahrschulen (80411000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)

Postleitzahlengebiet 20000 – 29999

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.

Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:48

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 4
II.2.1)
Bezeichnung von Los 4

PKW und Motorrad

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Ausbildung in Fahrschulen (80411000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)

Postleitzahlengebiet 30000 – 39999

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.

Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:48

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 5
II.2.1)
Bezeichnung von Los 5

PKW und Motorrad

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Ausbildung in Fahrschulen (80411000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)

Postleitzahlengebiet 40000 – 49999

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.

Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:48

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 6
II.2.1)
Bezeichnung von Los 6

PKW und Motorrad

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Ausbildung in Fahrschulen (80411000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)

Postleitzahlengebiet 50000 – 59999

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.

Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:48

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 7
II.2.1)
Bezeichnung von Los 7

PKW und Motorrad

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Ausbildung in Fahrschulen (80411000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)

Postleitzahlengebiet 60000 – 69999

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.

Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:48

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 8
II.2.1)
Bezeichnung von Los 8

PKW und Motorrad

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Ausbildung in Fahrschulen (80411000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)

Postleitzahlengebiet 70000 – 79999

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.

Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:48

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 9
II.2.1)
Bezeichnung von Los 9

PKW und Motorrad

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Ausbildung in Fahrschulen (80411000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)

Postleitzahlengebiet 80000 – 89999

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.

Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:48

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 10
II.2.1)
Bezeichnung von Los 10

PKW und Motorrad

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Ausbildung in Fahrschulen (80411000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)

Postleitzahlengebiet 90000 – 99999

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.

Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:48

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 11
II.2.1)
Bezeichnung von Los 11

Kleintransporter

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Ausbildung in Fahrschulen (80411000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)

Postleitzahlengebiet 01000 – 09999

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.

Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:48

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 12
II.2.1)
Bezeichnung von Los 12

Kleintransporter

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Ausbildung in Fahrschulen (80411000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)

Postleitzahlengebiet 10000 – 19999

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.

Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:48

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 13
II.2.1)
Bezeichnung von Los 13

Kleintransporter

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Ausbildung in Fahrschulen (80411000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)

Postleitzahlengebiet 20000 – 29999

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.

Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:48

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 14
II.2.1)
Bezeichnung von Los 14

Kleintransporter

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Ausbildung in Fahrschulen (80411000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)

Postleitzahlengebiet 30000 – 39999

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.

Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:48

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 15
II.2.1)
Bezeichnung von Los 15

Kleintransporter

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Ausbildung in Fahrschulen (80411000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)

Postleitzahlengebiet 40000 – 49999

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.

Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:48

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 16
II.2.1)
Bezeichnung von Los 16

Kleintransporter

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Ausbildung in Fahrschulen (80411000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)

Postleitzahlengebiet 50000 – 59999

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.

Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:48

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 17
II.2.1)
Bezeichnung von Los 17

Kleintransporter

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Ausbildung in Fahrschulen (80411000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)

Postleitzahlengebiet 60000 – 69999

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.

Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:48

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 18
II.2.1)
Bezeichnung von Los 18

Kleintransporter

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Ausbildung in Fahrschulen (80411000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)

Postleitzahlengebiet 70000 – 79999

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.

Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:48

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 19
II.2.1)
Bezeichnung von Los 19

Kleintransporter

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Ausbildung in Fahrschulen (80411000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)

Postleitzahlengebiet 80000 – 89999

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.

Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:48

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 20
II.2.1)
Bezeichnung von Los 20

Kleintransporter

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Ausbildung in Fahrschulen (80411000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)

Postleitzahlengebiet 90000 – 99999

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.

Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:48

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 21
II.2.1)
Bezeichnung von Los 21

LKW

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Ausbildung in Fahrschulen (80411000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)

Postleitzahlengebiet 01000 – 09999

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.

Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:48

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 22
II.2.1)
Bezeichnung von Los 22

LKW

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Ausbildung in Fahrschulen (80411000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)

Postleitzahlengebiet 10000 – 19999

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.

Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:48

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 23
II.2.1)
Bezeichnung von Los 23

LKW

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Ausbildung in Fahrschulen (80411000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)

Postleitzahlengebiet 20000 – 29999

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.

Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:48

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 24
II.2.1)
Bezeichnung von Los 24

LKW

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Ausbildung in Fahrschulen (80411000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)

Postleitzahlengebiet 30000 – 39999

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.

Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:48

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 25
II.2.1)
Bezeichnung von Los 25

LKW

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Ausbildung in Fahrschulen (80411000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)

Postleitzahlengebiet 40000 – 49999

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.

Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:48

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 26
II.2.1)
Bezeichnung von Los 26

LKW

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Ausbildung in Fahrschulen (80411000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)

Postleitzahlengebiet 50000 – 59999

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.

Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:48

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 27
II.2.1)
Bezeichnung von Los 27

LKW

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Ausbildung in Fahrschulen (80411000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)

Postleitzahlengebiet 60000 – 69999

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.

Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:48

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 28
II.2.1)
Bezeichnung von Los 28

LKW

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Ausbildung in Fahrschulen (80411000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)

Postleitzahlengebiet 70000 – 79999

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.

Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:48

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 29
II.2.1)
Bezeichnung von Los 29

LKW

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Ausbildung in Fahrschulen (80411000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)

Postleitzahlengebiet 80000 – 89999

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.

Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:48

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 30
II.2.1)
Bezeichnung von Los 30

LKW

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Ausbildung in Fahrschulen (80411000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)

Postleitzahlengebiet 90000 – 99999

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.

Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:48

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

10.09.2020

10:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

11.09.2020

10:30

Mainz

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundeskartellamt
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)

VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

05.08.2020



8773c105-ff58-4433-94fa-4741476b6e9a