Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Baurechtliche Prüfung elektrischer Anlagen
ZR5-1133-2020-181-15-BL390
Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen Einrichtungen (50532000)
Dienstleistungen
Wiederkehrende baurechtliche Prüfungen elektrischer Anlagen durch Prüfsachverständige in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages in drei Losen
Ja
alle Lose
Reichstagsgebäude (eine Liegenschaft)
Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen Einrichtungen (50532000)
Berlin (DE300)
Berlin-Mitte
Wiederkehrende Prüfungen der ortsfesten elektrischen Anlagen einschließlich der Blitzschutzanlagen im Reichstagsgebäude durch Prüfsachverständige. Bei den Anlagen handelt es sich um
- Mittelspannungsanlagen
- Niederspannungsschaltanlagen
- Sicherheitsstromversorgungsanlagen
- verschiedenen Bussystemen
- Sicherheitsbeleuchtung
- Schaltanlagen der Motorheizkraftwerke
- allgemeinen Elektroanlagen
- Blitzschutzsysteme.
Preis
01.08.2021
31.03.2022
Die Auftraggeberin kann den Vertrag schriftlich (spätestens drei Monate vor Vertragsende) um je ein weiteres Jahr verlängern, längstens bis zum 31. März 2025.
nein
nein
Technischer Verbund der Parlamentsbauten (fünf Liegenschaften)
Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen Einrichtungen (50532000)
Berlin (DE300)
Berlin-Mitte
Wiederkehrende Prüfungen der Sicherheitsstromversorgungs- und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen in den Liegenschaften des Technikverbunds der Parlamentsbauten, ausgenommen dem Reichstagsgebäude, durch Prüfsachverständige. Bei den Anlagen handelt es sich um
- Mittelspannungsanlagen
- Niederspannungsschaltanlagen
- Sicherheitsstromversorgungsanlagen
- Sicherheitsbeleuchtung
- Photovoltaikanlagen.
Preis
15.01.2021
31.12.2021
Zugunsten der Auftraggeberin gilt folgende einseitige Option der Vertragsverlängerung um einen weiteren Prüfzyklus, längstens bis zum 31. Dezember 2024: Prüfung elektrischer Anlagen, die in diesem Los aufgeführt sind. Die Prüfungen werden mit einer Frist von drei Jahren ausgeführt. Im verbleibenden Zeitraum soll lediglich die Ausführung von zurzeit nicht vorhersehbaren Tätigkeiten (OZ 6 des Leistungsverzeichnisses) ermöglicht werden.
Die Verlängerungsoption wird nur wirksam, wenn diese seitens der Auftraggeberin schriftlich drei Monate vor Vertragsende bestätigt wird.
nein
nein
Bestandsbauten (zwölf Liegenschaften)
Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen Einrichtungen (50532000)
Berlin (DE300)
Berlin-Mitte
Wiederkehrende Prüfungen der Sicherheitsstromversorgungs- und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen in den Bestandsbauten durch Prüfsachverständige. Bei den Anlagen handelt es sich um
- Mittelspannungsanlagen
- Niederspannungsschaltanlagen
- Sicherheitsstromversorgungsanlagen
- Sicherheitsbeleuchtung.
Preis
15.01.2021
31.12.2021
Zugunsten der Auftraggeberin gilt folgende einseitige Option der Vertragsverlängerung um einen weiteren Prüfzyklus, längstens bis zum 31. Dezember 2024: Prüfung elektrischer Anlagen, die in diesem Los aufgeführt sind. Die Prüfungen werden mit einer Frist von drei Jahren ausgeführt. Im verbleibenden Zeitraum soll lediglich die Ausführung von zurzeit nicht vorhersehbaren Tätigkeiten (OZ 12 des Leistungsverzeichnisses) ermöglicht werden.
Die Verlängerungsoption wird nur wirksam, wenn diese seitens der Auftraggeberin schriftlich drei Monate vor Vertragsende bestätigt wird.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht.
- Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden.
- Hinweis: Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
- Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 2.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden sowie 1.000.000 Euro für Vermögensschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Dieser Nachweis ist noch nicht zwingend mit dem Angebot vorzulegen, jedoch spätestens vor Zuschlagserteilung.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
08.09.2020
12:00
- Deutsch (DE)
23.12.2020
09.09.2020
10:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Vor Angebotsabgabe wird eine Ortsbesichtigung empfohlen. Nähere Angaben dazu können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
- Im Rahmen dieser Vergabe ist es möglich ein Angebot für ein Los, für zwei Lose oder für drei Lose abzugeben.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
04.08.2020