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Ausschreibungsdetails

2020-10105 Ummeldung kennzeichnungspflichtiger Fahrzeuge von den Bundesländern auf die Autobahn GmbH des Bundes

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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05.08.2020

19.08.2020 12:00

19.08.2020 12:00

2020-10105

Die Autobahn GmbH des Bundes

05.08.2020 11:45

2020/S 152-371520

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)


Verfahren aufgehoben

Dieses Verfahren wurde aufgehoben. Eine Teilnahme an diesem Verfahren ist nicht mehr möglich.

Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Die Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift:Friedrichstraße 71 / Quartier 206
Postleitzahl:10117
Ort:Berlin
NUTS:Berlin (DE300)
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n):Die Autobahn GmbH des Bundes, Vergabestelle
Fax:+49 30-403680810
Hauptadresse: http://www.autobahn.de

I.2)
Gemeinsame Beschaffung

Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.


I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und Finanzierung der Autobahnen und anderer Bundesfernstraßen nach Maßgabe von §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 InfrGG

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

2020-10105 Ummeldung kennzeichnungspflichtiger Fahrzeuge von den Bundesländern auf die Autobahn GmbH des Bundes

2020-10105

II.1.2)
CPV-Code

Fuhrparkverwaltung (50111100)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Ummeldung kennzeichnungspflichtiger Fahrzeuge von den Bundesländern auf die Autobahn GmbH des Bundes

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

630.252,10

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Unterstützungsdienste für Fahrzeugparks (50111110)

II.2.3)
Erfüllungsort

DEUTSCHLAND (DE)

Berlin und bundesweit

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Mit Übernahme aller Aufgaben rund um die Autobahnen in Deutschland muss für 14.000 Fahrzeuge und Geräte die Umschreibung von den Ländergesellschaften auf den neuen Halter, Die Autobahn GmbH des Bundes, erfolgen. Für die Umschreibung sind die Spezifika der Fahrzeuge und Geräte zu beachten und entsprechend der bisherigen Dokumente in die neu Auszustellenden zu übernehmen. Die Umschreibung fahrzeugspezifischer Sonderdokumente erfolgt zeitgleich auf den neuen Halter. Die erforderlichen Dokumente werden in Chargen durch die Autobahn GmbH zur Verfügung gestellt und nach erfolgter Umschreibung vom Auftragnehmer an benannte Adressen zurückgesandt. Der neue Haltereintrag muss mit Aufnahme der Tätigkeit der Autobahn zum 01.01.2021 unverzüglich erfolgen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.6)
Geschätzter Wert

630.252,10

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

18.09.2020

31.12.2021

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen,

Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:

1. Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Bewerbers

a) Der Bewerber hat mittels des Formblattes F1 – „Erklärung zum Unternehmen“

(Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124

GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https

://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.

1b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-

/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten

Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auchAngaben zur

Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.

2. Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis pro

Wirtschaftsteilnehmer (auch von den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-

/Bietergemeinschaft)

• Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des

Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ist ein Bewerber nach dem

Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein

Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.

B. dieRechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.

• Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister

verzeichnet ist, genügt der Nachweis der der erlaubten Berufsausübung auf

andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister,

Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).

• Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs oder

Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die

Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen

Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche

Auftragsvergabe und zurAufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28.

März 2014, S. 65, aufgeführt.

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu

entnehmen.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

3.1. Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung

Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers (auch von einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/-Bietergemeinschaft

hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende

Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese

während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird.

zu 3.1. Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die

nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen

abzudecken:

— Für Personenschäden mindestens 3.000.000 Euro je Schadensfall,

— Für Sach- und Vermögensschäden jeweils 1.500.000 Euro je Schadensfall.

Vorlage der Eigenerklärung wie zu 3.1 ausgeführt.

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu

entnehmen.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

4.1 Nachweis einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001, DIN EN ISO 27001

4.2 Nachweis eines Zulassungsdienstes am Standort Berlin

4.3 Liste der Referenzen des Bieters der letzten 5 Jahre

(ab 2015), die Erfahrungen bei vergleichbaren Projekten in den Bereichen

- Fahrzeugzulassungen und -ummeldungen

belegen.

zu 4.1 Vorlage der Zertifikate nach DIN EN ISO 9001, DIN EN ISO 27001

zu 4.2 Nachweis der Eigenerklärung. Gegebenenfalls zusätzlich Einreichnung einer Gewerbeanmeldung

zu 4.3 Es sind mindestens 3 Referenzprojekte im Leistungsbereich nachzuweisen, die die geforderten Erfahrungen abdecken.

Die Referenzkunden müssen mindestens ein identisches oder höheres Ummelde/Zulassungsvolumen aufweisen.

Dabei ist mindestens der Nachweis einer Referenz für einen öffentlichen Auftraggeber nachzuweisen.

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu

entnehmen.


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

19.08.2020

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

31.12.2020

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

19.08.2020

13:00

Berlin

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 228-94990
Fax:+49 228-9499163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der

Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §

160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB

(siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich

der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das

Vergabeverfahren hin.

Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3

angegebene Kontaktstelle anzubringen.

§ 160 GWB lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen

Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §

97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei

ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften

vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem

Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der

Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder

zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,

einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des

Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-iminternet.

de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt

werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabedes §134 Abs. 1

GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15

Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10

Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2

S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der

Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen

Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

03.08.2020



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