Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
RV sonstiges IT-Verbrauchs- und Büroverbrauchsmaterial IT
342-2020-0131
Speichermedien (30234000)
Lieferauftrag
Rahmenvereinbarungen für sonstiges IT-Verbrauchsmaterial und Büroverbrauchsmaterial für IT-Produkte
Bildschirmreiniger (39831400)
Mausunterlagen (30237220)
Computerreinigungszubehör (30237250)
Bürobedarf (30192000)
DEUTSCHLAND (DE)
verschiedene Dienststellen und Einrichtungen des Bundes in
der Bundesrepublik Deutschland
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von sonstigem IT-Verbrauchsmaterial und Büroverbrauchsmaterial für IT-Produkte
- Produktgruppe Rohlinge
geschätzte Abnahmemenge: 9.984 Stück
- Produktgruppe Reinigung
geschätzte Abnahmemenge: 56.157 Stück
- Produktgruppe Fotopapier und Overheadfolie
geschätzte Abnahmemenge: 3.305 Stück
- Produktgruppe Aufbewahrung und Versand
geschätzte Abnahmemenge: 6.891 Stück
- Produktgruppe Sonstiges
geschätzte Abnahmemenge: 41.937 Stück
Details zu den einzelnen Produkten können dem Preisblatt entnommen werden.
Es besteht keine Verpflichtung zur Abnahme einer Mindestmenge.
Die geschätzte Abnahmemenge kann um 20% überschritten (Höchstmenge).
Die Laufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung, frühestens jedoch zum 01.10.2020 und endet am 31.03.2022.
01.10.2020
31.03.2022
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das Angebotsformular ist zwingend vorzulegen, auch wenn keine Signatur erforderlich ist. Die Nichtvorlage führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Eine Nachforderung durch die Vergabestelle ist ausgeschlossen. Den Vergabeunterlagen ist eine Liste der geforderten Nachweise und Eigenerklärungen beigefügt.
Eigenerklärung über
- die Umsätze der letzten 3 Jahre (jeweils mind. 850.000€)
- das Vorliegen einer marktüblichen Betriebs- oder Industriehaftpflichtversicherung
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
01.09.2020
11:00
- Deutsch (DE)
19.10.2020
01.09.2020
11:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie unter folgendem Link der Europäischen Kommission:
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem
versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur
Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen.
Sollten Sie als Bewerber-/Bietergemeinschaft auftreten, ist der Vordruck Vordruck "Bewerber-/Bietergemeinschaften" bei der Vergabestelle anzufordern.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen / Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich
elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten!
Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den LINK http://www.evergabe-online.info/vgv11
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren
bei der Vergabekammer überprüfen lassen.
Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
[...],
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
30.07.2020