Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=343088Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt 447: Machine Learning im Kontext von Static Application Security Testing (ML-SAST)
P 447
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Dienstleistungen
In diesem Projekt soll der Einsatz von Machine Learning Methoden im Kontext von Static Application Security Testing (SAST) eruiert werden. Dafür soll im ersten Teil des Projektes eine Analyse des derzeitigen Standes zu ML Methoden für dieses Anwendungsgebiet durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Analyse sollen dann in einer Studie zusammengefasst werden.
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Beim Auftragnehmer
s. II.1.4
Laufzeit in Monaten:24
ja
AP 4.1-4.4 optionale Leistungen
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Ausschluss eines Interessenskonflikts
Bestätigen Sie, dass weder Sie noch Ihre Partner im Fall einer Bietergemeinschaft noch ggf. Unterauftragnehmer Interessen haben, die mit der Ausführung der Leistungen dieses Projektes im Widerspruch stehen und die sich ggf. nachteilig auf das Projektergebnis auswirken könnten? Eingeschlossen von dieser Bestätigung ist das bei dem Projekt eingesetzte Personal.
Bitte mit „JA“ oder „NEIN“ beantworten.
Ein Interessenskonflikt liegt beispielsweise vor bei einer Verpflichtung gegenüber oder Kooperation mit dem Hersteller eines untersuchten Produkts oder durch eine sonstige wirtschaftliche Abhängigkeit vom genannten sowie durch eigene kommerzielle Produkte.
Mindestanforderung: Wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet (= es besteht ein Interessenskonflikt), so erläutern Sie den Konflikt und stellen Sie dar, wie Sie ihn auflösen wollen. Das Angebot kann in diesem Fall nur berücksichtigt werden, wenn der beschriebene Lösungsansatz vom BSI als ausreichend beurteilt wird.
Führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre Antwort auf. Verzichten Sie auf die wörtliche oder sinngemäße Zitierung des Kriteriums.
2. Referenzen
Legen Sie geeignete Referenzen der beteiligten Unternehmen vor. Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt haben wie die ausgeschriebene Leistung. Dies ist bei der vorliegenden Ausschreibung insbesondere gegeben, bei Erfahrungen in der Neu- und Weiterentwicklung von Projekten im Bereich der Programmcodeanalyse und der Künstlichen Intelligenz.
Die genannten Referenzen müssen insbesondere die Fähigkeit der beteiligten Unternehmen auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung sowie die Ausarbeitung und Umsetzung innovativer Lösungen belegen. Im Wege der Referenzen ist daher nachzuweisen, dass die beteiligten Unternehmen bereits Erfahrungen in den folgenden Erfahrungsbereichen gesammelt haben:
1. Erfolgreiche Durchführung mindestens eines Projektes, welches mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist (Dauer, Umfang, Inhalt, Budget) oder darüber hinaus geht
2. Erfahrung mit Konzepten im Bereich des Machine Learnings und der Implementierung sowie des Testens von ML-Modellen
3. Erfahrung mit und Erstellung von Konzepten und Implementierungen von Programmcodeanalysen, insbesondere von statischen Code-Analysen
4. Erfahrung mit der Erstellung von Studien und Veröffentlichungen im Bereich des Machine Learnings sowie der Programmcodeanalyse
5. Erfahrung mit der Entwicklung von Software, wünschenswert auch unter Open Source Lizenz
Gehen Sie bei der Erstellung des Referenznachweises auf die folgenden Punkte ein:
• Auftraggeber inkl. Fachbereich
• (detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands / der Tätigkeit
• Umfang / Betroffener Erfahrungsbereich
• Dauer
• Auftragsvolumen
Die Darstellung sollte zwei DIN A4-Seiten pro Referenzprojekt nicht überschreiten.
Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt.
Mindestanforderungen: Alle Erfahrungsbereiche müssen jeweils durch mindestens eine geeignete Referenz belegt werden, wobei eine Referenz zur Abdeckung mehrerer Bereiche herangezogen werden darf. Sofern alle 5 Erfahrungsbereiche durch lediglich eine Referenz abgedeckt werden können, ist die Vorlage dieser Referenz ausreichend.
3. Qualitätsmanagement
Bitte stellen Sie das Qualitätsmanagement Ihres Unternehmens dar. Machen Sie bitte auch Angaben zu Zertifizierungen, die Ihr Unternehmen erworben hat.
Mindestanforderung: Es ist ein Qualitätsmanagement etabliert und dokumentiert und kann nachgewiesen werden.
4. Technische Ausrüstung
Geben Sie einen kurzen Überblick über das technische Equipment, welches Ihnen zur Verfügung steht und von Ihnen zur Erbringung der hier ausgeschriebenen Leistung eingesetzt wird.
Mindestanforderung: Der Bieter ist aus Sicht des BSI in der Lage, die hier zu vergebende Leistung mit Hilfe der beschriebenen technischen Ausrüstung erfolgreich zu erbringen.
Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
31.08.2020
14:00
- Deutsch (DE)
3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
31.08.2020
14:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
30.07.2020