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Ausschreibungsdetails

Verwertung von Alttextilien und Schuhen aus dem Unstrut-Hainich-Kreis

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31.07.2020

03.09.2020 12:00

03.09.2020 12:00

EU 1/2020 AWB

Thüringen: Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis

31.07.2020 14:45

2020/S 148-363392

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)


Verfahren aufgehoben

Dieses Verfahren wurde aufgehoben. Eine Teilnahme an diesem Verfahren ist nicht mehr möglich.

Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis
Postanschrift: Bonatstraße 50
Postleitzahl: 99974
Ort: Mühlhausen
NUTS: Unstrut-Hainich-Kreis (DEG09)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis
Telefon: +49 36018-01777
Fax: +49 36018-01778

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Verwertung von Alttextilien und Schuhen aus dem Unstrut-Hainich-Kreis

EU 1/2020 AWB

II.1.2)
CPV-Code

Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen (90510000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Verwertung von Alttextilien und Schuhen aus dem Unstrut-Hainich-Kreis

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

330.000,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Textilabfall (19620000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Unstrut-Hainich-Kreis (DEG09)

Aemilienhäuser Straße 59, 99974 Mühlhausen

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis beabsichtigt die Vergabe von Transport- und Verwertungsleistungen hinsichtlich der vom Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis im Unstrut-Hainich-Kreis eingesammelten Alttextilien und Schuhe (nachfolgend aus Vereinfachungsgründen als "Alttextilien" bezeichnet). Der Auftrag umfasst insbesondere:

- Gestellung und Unterhaltung geeigneter Sammelcontainer an der Umladestation (Anschrift: Aemilienhäuser Straße 59, 99974 Mühlhausen) des Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis für den Transport zu Verwertungsanlagen;

- regelmäßige Entleerung der Sammelcontainer;

- Transport der Alttextilien zu einer Sortier- oder Verwertungsanlage;

- Sortierung der Altextilien, soweit möglich und notwendig;

- Rückführung der Alttextilien in den Wirtschaftskreislauf, soweit möglich;

- Stoffliche Verwertung der Alttextilien, soweit möglich;

- Ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung etwaiger nicht wiederverwendbarer und nicht verwertbarer Alttextilien sowie von Fremdstoffen ("Fehlwürfe")

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.6)
Geschätzter Wert

330.000,00

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.01.2021

31.12.2021

Der Vertrag verlängert sich, wenn er nicht vom Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis bis zum 30.09.2021 mit Wirkung zum 31.12.2021 gekündigt wird, um ein Jahr bis zum 31.12.2022 und wiederum um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2023, wenn er nicht bis zum 30.09.2022 durch den Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis mit Wirkung zum 31.12.2022 gekündigt wird.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

- Auszug aus dem Handels- oder Firmenregister;

- Gewerbeanmeldung;

- Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB;

- Eigenerklärung über Gruppen- oder Konzernzugehörigkeit des Bieters

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- Eigenerklärung zum Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre, soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;

- Eigenerklärung zu den jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften bezogen auf die letzten 3 abgeschlossnen Geschäftsjahre;

- Nachweis einer angemessenen Umwelt- und einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden (Mindestdeckungssumme: 2.500.000,00 € je Schadensereignis) und Sachschäden (Mindestdeckungssumme: 1.000.000,00 € je Schadensereignis)

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- Eigenerklärung zur Erbringung von mindestens 3 Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre;

- Nachweis der Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz für das Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten und Handeln von Bekleidung und Textilien oder eine gleichwertige Bescheinigung;

- Leistungskonzept zur beabsichtigten Durchführung der ausschreibungsgegenständlichen Leistungen, wobei das Leistungskonzept, dass der Prüfung und Plausibilität einer ordnungsgemäßen Leistungserbringung dient, in aussagekräftiger Form die vorgesehenen Schritte zur Leistungserbringung - inbesondere Gestellung der Sammelcontainer an der Umladestation des Abfallwirtschaftsbetriebes Unstrut-Hainich-Kreis, Transport, Sortierung, stoffliche Verwertung sowie Absatzwege - darzustellen hat;

- aussagekräftige Darstellung der zur Erbringung von Leistungen des Transportes und der Verwertung von Alttextilien im Unternehmen vorhandenen Ressourcen (Fahrzeuge, an der Umladestation des Abfallwirtschaftsbetriebes Unstrut-Hainich-Kreis bereitzustellende Sammelcontainer, Anlagen und technische Einrichtungen, Personal)

- Anzeige gem. § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz

- Immisionsschutzrechtliche Genehmigung für Bau und Betrieb von Anlagen zur Lagerung und Behandlung von Abfällen


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Auf gesondertes Verlangen des Abfallwirtschaftsbetriebes Unstrut-Hainich-Kreis sind vom Bestbieter folgende Nachweise gem. Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) vorzulegen:

- Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 THürVgG)

- Verpflichtungen nach - § 12 und 15 - Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG - Kontrollen, § 18 ThürVgG - Sanktionen

- Verpflichtungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)

Bei Einsatz von Nachunternehmern zuätzlich:

- Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG)

- Verpflichtungen des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

03.09.2020

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

01.10.2020

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

03.09.2020

12:01

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Thüiringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Ort: Weimar
Land: Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalt einer First von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 ABs. 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachunng benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zuum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

29.07.2020



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