Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=342595Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt 414: Forschungsorientierte Anwendung von NLP für die Auswertung (un)strukturierter Lageinformationen (FANAL)
P 414
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Dienstleistungen
Das Ziel des Projektes besteht darin, die aktuellen Möglichkeiten des Natural Language Processing (NLP) für die Erstellung des Lagebildes zu testen und verfügbar zu machen, d. h. unstrukturierten Text automatisch auszuwerten und den gezielten Zugriff auch bei großen Datenmengen zu ermöglichen. Dazu werden entsprechende Techniken für die Domaine IT-Sicherheit prototypisch umgesetzt. Methoden des Maschinellen Lernens werden hierzu mit Elementen des Themengebietes „Semantic Web“ kombiniert (weite Details: siehe II.2.4).
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Beim Auftragnehmer
Konkrete Aufgaben, die im Rahmen dieses Projektes behandelt werden, sind: Automatische Informationsgewinnung durch Crawling, Indexierung, Aufbau von Taxonomien, Entitätenextraktion (Zuordnung von Begriffen zu Bedeutungen), Klassifikation von Textabschnitten, „Question Answering“ sowie die statistische Auswertung von Texten und die Darstellung ausgewählter Ergebnisse in einem Dashboard.
Als Ergebnis wird ein funktionsfähiger Prototyp angestrebt, der eine (teil-)automatisierte Auswertung und effizientere Recherche in unstrukturierten, öffentlichen Lageinformationen (z. B. Fachartikel, Fachblog, etc.) aber auch in internen Texten ermöglicht, die in der gesamten Abteilung OC (Operative Cyber-Sicherheit) vorliegen: Es soll demnach eine übergreifende Such- und Rechercheplattform sowohl für externe als auch für interne Lageinformationen entstehen. Darüber hinaus soll eine einfache und kontinuierliche Arbeit an der entstandenen Taxonomie möglich sein, die als aktuelle Wissensbasis für weitere Verwendungsmöglichkeiten zur Verfügung steht.
Laufzeit in Monaten:48
ja
Teile der Phase 3, sowie die gesamte Phase 4 (36 Monate) sind optional.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
nein
28.09.2020
14:00
- Deutsch (DE)
3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
28.07.2020