Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung Brüssel
ZR5-1133-2020-190-16-BL5
Gebäudereinigung (90911200)
Dienstleistungen
Umweltfreundliche Gebäudereinigungsleistungen im Verbindungsbüro des Deutschen Bundestages in Brüssel
Gebäudereinigung (90911200)
Arr. de Bruxelles-Capitale / Arr. van Brussel-Hoofdstad (BE100)
Verbindungsbüro des Deutschen Bundestages bei der Europäischen Union
Square de Meeûs 40
B-1000 Brüssel.
Unterhaltsreinigung, Glasreinigung sowie sonstige Reinigungsleistungen und Sonderreinigungen. Im Wege der Unterhaltsreinigung ist eine Gesamtfläche von 913,18 m² (jährlich 226.268,69 m²) zu reinigen. Diese unterteilt sich in folgende Grundbodenflächen: 66,26 % Hauptnutzfläche, 7,25 % Nebennutzfläche und 26,49 % Verkehrsfläche. Im Wege der Glasreinigung ist eine Gesamtfläche von 203,92 m² (jährlich 815,68 m²) zu reinigen.
Preis
01.01.2021
31.12.2022
Der Vertragszeitraum verlängert sich maximal um zwei Jahre, und zwar jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor seinem Ablauf schriftlich durch die AG gekündigt wird. Der AG obliegt dieses einseitige Kündigungsrecht. Der Vertragszeitraum endet spätestens am 31. Dezember 2024, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der
Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks).
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
- Auskunftsersuchen nach § 6 Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) und § 21 Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (AEntG) beim Hauptzollamt Berlin, Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2
des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von
Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für
den/die Unterauftragnehmer.
- Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens
1.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden) Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
27.08.2020
12:00
- Deutsch (DE)
30.10.2020
28.08.2020
09:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.
evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf
der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne
Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe
sinddie Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der
Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten,
werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und
müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst
Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des
Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen
werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der
Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein.
Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-
Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post
oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor
Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender
Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot
nicht beigefügt werden.
- Kalkulation über die Stundenverrechnungssätze nach der Leistungsbeschreibung. Die Kalkulation dient als Grundlage für etwaige Entgeltanpassungen nach Ziffer 7.3 der jeweiligen Leistungsbeschreibung sowie der Überprüfung der Einhaltung der tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen. Aus ihr muss sich in relativen wie absoluten Zahlen ergeben, wie sich die jeweiligen Stundenverrechnungssätze im Einzelnen aus Grundlohn, Lohnzusatzkosten (Lohnnebenkosten und lohngebundene Kosten) und auftragsbezogenen Kosten zusammensetzen.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto
berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
23.07.2020