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Ausschreibungsdetails

Administrative und fachliche Koordinationsstelle Städtebauförderung

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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27.07.2020

24.08.2020 10:00

24.08.2020 10:00

10.08.32.36

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung

27.07.2020 01:00

2020/S 143-351987

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
Postanschrift: Deichmanns Aue 31-37
Postleitzahl: 53179
Ort: Bonn
NUTS: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland (DE)
Hauptadresse: http://www.bbsr.bund.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Bauwesen, Raumordnung und Stadtentwicklung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Administrative und fachliche Koordinationsstelle Städtebauförderung

10.08.32.36

II.1.2)
CPV-Code

Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Der heutigen Programmstruktur der Städtebauförderung gingen verschiedene Phasen voraus. Zuletzt existierten sechs Programme, die auf bestimmte Schwerpunkte fokussiert waren. Dem politischen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag der laufenden Legislaturperiode folgend, die Städtebauförderung zu flexibilisieren, zu entbürokratisieren und weiterzuentwickeln, wurde das Förderinstrument vom Bund in Abstimmung mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden umfassend fortentwickelt. Seit 2020 konzentriert sich die Förderung unter Beibehaltung der bisherigen Förderinhalte auf folgende drei Programme:

Das Programm „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“

Das Programm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne“

Das Programm „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“

Die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation der Programme wurde bisher durch die Arbeit der Bundestransferstellen, regelmäßige Evaluationen und Forschungsprojekte zu konkreten Fragen sichergestellt. Der Bund möchte auch zukünftig die Umsetzung der Programme kontinuierlich reflektieren und dabei zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung neben den Erkenntnissen aus der Bundestransferstellenarbeit auch Erkenntnisse aus weiteren, im Kontext der Städtebauförderung stehenden Aktivitäten des Bundes (Nationale Stadtentwicklungsprojekten, Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung) und Fachverbänden sowie aus systematischer programmübergreifender und programmbezogener Auswertung des Monitorings stärker als bisher einbeziehen. Hierfür wird der Bund einen Fachausschuss einrichten, der sich mindestens 1x jährlich trifft und auf Basis der Erkenntnisse aus den verschiedenen Aktivitäten des Bundes bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der Städtebauförderprogramme berät.

Zu den Aufgaben gehören:

• die programmübergreifende und querschnittsorientierte Aufbereitung inhaltlicher Grundlagen

• das Management des Fachausschusses Städtebauförderung

• die Sicherstellung von Beratung / Wissensmanagement / Vernetzung

• Produkte der Öffentlichkeitsarbeit zu aktualisieren oder neu zu erstellen

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

487.394,95

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

siehe "Leistungsbeschreibung"

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.6)
Geschätzter Wert

487.394,95

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.11.2020

31.12.2022

es besteht eine einmalige Verlängerungsoption um drei Jahre mit Endtermin 31.12.2025

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

siehe "Leistungsbeschreibung"

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

siehe "Eignungskriterien"

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

24.08.2020

10:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

24.08.2020

10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

weitere verbindliche Regelungen siehe "Informationen zur Vergabe"


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

23.07.2020



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