Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=341935Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Bauwesen, Raumordnung und Stadtentwicklung
Abschnitt II: Gegenstand
Administrative und fachliche Koordinationsstelle Städtebauförderung
10.08.32.36
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
Dienstleistungen
Der heutigen Programmstruktur der Städtebauförderung gingen verschiedene Phasen voraus. Zuletzt existierten sechs Programme, die auf bestimmte Schwerpunkte fokussiert waren. Dem politischen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag der laufenden Legislaturperiode folgend, die Städtebauförderung zu flexibilisieren, zu entbürokratisieren und weiterzuentwickeln, wurde das Förderinstrument vom Bund in Abstimmung mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden umfassend fortentwickelt. Seit 2020 konzentriert sich die Förderung unter Beibehaltung der bisherigen Förderinhalte auf folgende drei Programme:
Das Programm „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“
Das Programm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne“
Das Programm „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“
Die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation der Programme wurde bisher durch die Arbeit der Bundestransferstellen, regelmäßige Evaluationen und Forschungsprojekte zu konkreten Fragen sichergestellt. Der Bund möchte auch zukünftig die Umsetzung der Programme kontinuierlich reflektieren und dabei zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung neben den Erkenntnissen aus der Bundestransferstellenarbeit auch Erkenntnisse aus weiteren, im Kontext der Städtebauförderung stehenden Aktivitäten des Bundes (Nationale Stadtentwicklungsprojekten, Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung) und Fachverbänden sowie aus systematischer programmübergreifender und programmbezogener Auswertung des Monitorings stärker als bisher einbeziehen. Hierfür wird der Bund einen Fachausschuss einrichten, der sich mindestens 1x jährlich trifft und auf Basis der Erkenntnisse aus den verschiedenen Aktivitäten des Bundes bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der Städtebauförderprogramme berät.
Zu den Aufgaben gehören:
• die programmübergreifende und querschnittsorientierte Aufbereitung inhaltlicher Grundlagen
• das Management des Fachausschusses Städtebauförderung
• die Sicherstellung von Beratung / Wissensmanagement / Vernetzung
• Produkte der Öffentlichkeitsarbeit zu aktualisieren oder neu zu erstellen
487.394,95
EUR Euro
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
siehe "Leistungsbeschreibung"
487.394,95
EUR Euro
01.11.2020
31.12.2022
es besteht eine einmalige Verlängerungsoption um drei Jahre mit Endtermin 31.12.2025
ja
siehe "Leistungsbeschreibung"
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
siehe "Eignungskriterien"
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
24.08.2020
10:00
- Deutsch (DE)
2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
24.08.2020
10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
weitere verbindliche Regelungen siehe "Informationen zur Vergabe"
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
23.07.2020