Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Ernährung und Landwirtschaft
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Erstellung von Faktenblättern (Fact Sheets) zu verschiedenen Verbraucherthemen
214-02.05-20.0038-20-I-C
Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung (73300000)
Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung zur Erstellung von Faktenblättern (Fact Sheets) zu verschiedenen Verbraucherthemen
Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung (73200000)
Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste (79400000)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Erstellung von Faktenblättern (Fact Sheets) zu verschiedenen Verbraucherthemen.
Qualitätskriterium Name: Wissenschaftliche Qualität der angebotenen Leistung / Gewichtung: 50,00
Qualitätskriterium Name: Angemessenheit von Personal- und Mitteleinsatz / Gewichtung: 20,00
Preis Gewichtung: 30,00
Laufzeit in Monaten:24
Es besteht die Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung der Rahmenvereinbarung um jeweils zwölf Monate.
ja
Es besteht die Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung der Rahmenvereinbarung um jeweils zwölf Monate.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs Monate) bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
• Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u.a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
• Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
• Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
07.09.2020
12:00
- Deutsch (DE)
30.11.2020
07.09.2020
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
A)
Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download bereitgestellt.
B)
Leistungsverzeichnis
Mit Angebotsabgabe ist das Leistungsverzeichnis vollständig und zweifelsfrei auszufüllen. Das Leistungsverzeichnis ist im "aidf-Format" zu verwenden. Dieses kann mit der kostenlosen Software "AI LV-Cockpit" der Firma Administration Intelligence AG bearbeitet und abgespeichert werden. Details siehe Vergabeunterlagen.
C)
Angebotsbestätigung
Mit Angebotsabgabe ist die Angebotsbestätigung vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
D)
Personalqualifikation der Projektleitung und/oder der Stellvertretung (siehe Vergabeunterlagen)
Die für die Leistungserbringung vorgesehene Projektleitung und/oder deren Stellvertretung muss/müssen folgende Erfahrungen, Kenntnisse und Qualifikationen nachweisen:
- einen in der EU anerkannten Hochschulabschluss an einer juristischen, sozialwissenschaftlichen und/oder wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (Diplom, Bachelor oder Master)
- juristische Kenntnisse und Erfahrungen mit komplexen Ergebniszusammenfassungen in komprimierter Form in der Verbraucherpolitik und/oder der Politikberatung (Durchführung von mindestens zwei Projekten aus den letzten sechs Jahren, vergleichbar zu der zu erbringenden Leistung)
- Realisierung von vergleichbaren Projekten unter Einbindung von EU-Kontexten
Die Erfahrungen, Kenntnisse und Qualifikationen sind in Form einer Eigenerklärung über das Vorliegen von Erfahrungen, Kenntnissen und einer entsprechenden Qualifikation der Projektleitung und/oder der Stellvertretung (siehe Vergabeunterlagen) nachzuweisen und zu bestätigen.
E)
Angebotskonzept, inkl. Arbeitsprobe "fiktives Faktenblatt"
Mit dem Angebot ist ein Konzept, inkl. einer Arbeitsprobe "fiktives Datenblatt", einzureichen. Details dazu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
F)
Bietergemeinschaften
Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen (§ 53 Abs. 9 VgV). Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung. Die Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB, § 19 MiLoG sowie § 21 AEntG sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Sofern beabsichtigt ist eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular "Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und mit dem Angebot in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen.
G)
Nachunternehmen/Unteraufträge (siehe Vergabeunterlagen)
H)
Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
I)
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Behauptete Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung , dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
23.07.2020