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Ausschreibungsdetails

Bundestransferstelle ¿Sozialer Zusammenhalt¿

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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24.07.2020

24.08.2020 10:00

24.08.2020 10:00

10.08.08.44

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung

24.07.2020 01:00

2020/S 142-349884

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
Postanschrift: Deichmanns Aue 31-37
Postleitzahl: 53179
Ort: Bonn
NUTS: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland (DE)
Hauptadresse: http://www.bbsr.bund.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Bauwesen, Raumordnung und Stadtentwicklung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Bundestransferstelle „Sozialer Zusammenhalt“

10.08.08.44

II.1.2)
CPV-Code

Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Soziale Stadtentwicklung braucht viele Partner/innen um integrierte Handlungsansätze zur verwirklichen. Das gilt vor allem für Maßnahmen im sozial-integrativen Bereich, die ein wichtiger Bestandteil der sozialen Stadtteilentwicklung sind. Das Programm "Sozialer Zusammenhalt" ist deshalb auf fachübergreifende Zusammenarbeit und Bündelung der baulichen Investitionen wie beispielsweise die Erneuerung der sozialen Infrastruktur mit Programmen aus anderen Politikbereichen auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene angelegt. Dabei geht es sowohl um die Expertise anderer Fachpolitiken als auch um eine bessere, effizientere Verzahnung der unterschiedlichen Projektförderungen. So werden Synergieeffekte genutzt, zum Beispiel mit den Politikbereichen Bildung, Integration, Gesundheitsförderung und Prävention, Stärkung der lokalen Ökonomie, Ausbildung und Beschäftigung. Der Programmansatz unterstützt ein breites Kooperationsnetzwerk und legt ein besonderes Augenmerk auf das vielfältige Engagement von Wohlfahrtsverbänden, Stiftungen, Unternehmen, Vereinen, Ehrenamt und Freiwilligendiensten.

Die Bundestransferstelle unterstützt und berät das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) bei allen Fragen der Programmsteuerung und -umsetzung. Über eine fachliche Begleitung des Programms soll sie Hinweise für die Weiterentwicklung und Qualifizierung des Programms sowie ggf. zu Anpassungserfordernissen geben. Sie hat zudem die Aufgabe, den Wissens-, Informations- und Erfahrungstransfer zwischen allen Programmbeteiligten zu sichern. Die Bundestransferstelle ist daher Bindeglied zwischen den einzelnen Akteuren und Akteurinnen und unterstützt diese bei fachlichen Fragen und Problemstellungen in Form eines programmspezifischen Kompetenzzentrums.

Wesentliche Aufgaben der Bundestransferstelle sind:

• Fachliche Begleitung des Programms

• Systematische Aufbereitung von Informationen und Erfahrungen zur Programmumsetzung

• Effiziente interne und externe Programmkommunikation

• Empfehlungen zur Qualifizierung und Weiterentwicklung des Programms

• Grundlagen für die Programmevaluierung

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

315.966,38

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

siehe "Leistungsbeschreibung"

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.6)
Geschätzter Wert

315.966,38

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.11.2020

31.12.2022

es besteht eine einmalige Verlängerungsoption um zwei Jahre mit Endtermin 31.12.2024

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

siehe "Leistungsbeschreibung"

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

siehe "Eignungskriterien"

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

24.08.2020

10:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

24.08.2020

10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

weitere verbindliche Regelungen siehe "Informationen zur Vergabe"


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

23.07.2020



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