Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=341857Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Bauwesen, Raumordnung und Stadtentwicklung
Abschnitt II: Gegenstand
Bundestransferstelle „Sozialer Zusammenhalt“
10.08.08.44
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
Dienstleistungen
Soziale Stadtentwicklung braucht viele Partner/innen um integrierte Handlungsansätze zur verwirklichen. Das gilt vor allem für Maßnahmen im sozial-integrativen Bereich, die ein wichtiger Bestandteil der sozialen Stadtteilentwicklung sind. Das Programm "Sozialer Zusammenhalt" ist deshalb auf fachübergreifende Zusammenarbeit und Bündelung der baulichen Investitionen wie beispielsweise die Erneuerung der sozialen Infrastruktur mit Programmen aus anderen Politikbereichen auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene angelegt. Dabei geht es sowohl um die Expertise anderer Fachpolitiken als auch um eine bessere, effizientere Verzahnung der unterschiedlichen Projektförderungen. So werden Synergieeffekte genutzt, zum Beispiel mit den Politikbereichen Bildung, Integration, Gesundheitsförderung und Prävention, Stärkung der lokalen Ökonomie, Ausbildung und Beschäftigung. Der Programmansatz unterstützt ein breites Kooperationsnetzwerk und legt ein besonderes Augenmerk auf das vielfältige Engagement von Wohlfahrtsverbänden, Stiftungen, Unternehmen, Vereinen, Ehrenamt und Freiwilligendiensten.
Die Bundestransferstelle unterstützt und berät das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) bei allen Fragen der Programmsteuerung und -umsetzung. Über eine fachliche Begleitung des Programms soll sie Hinweise für die Weiterentwicklung und Qualifizierung des Programms sowie ggf. zu Anpassungserfordernissen geben. Sie hat zudem die Aufgabe, den Wissens-, Informations- und Erfahrungstransfer zwischen allen Programmbeteiligten zu sichern. Die Bundestransferstelle ist daher Bindeglied zwischen den einzelnen Akteuren und Akteurinnen und unterstützt diese bei fachlichen Fragen und Problemstellungen in Form eines programmspezifischen Kompetenzzentrums.
Wesentliche Aufgaben der Bundestransferstelle sind:
• Fachliche Begleitung des Programms
• Systematische Aufbereitung von Informationen und Erfahrungen zur Programmumsetzung
• Effiziente interne und externe Programmkommunikation
• Empfehlungen zur Qualifizierung und Weiterentwicklung des Programms
• Grundlagen für die Programmevaluierung
315.966,38
EUR Euro
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
siehe "Leistungsbeschreibung"
315.966,38
EUR Euro
01.11.2020
31.12.2022
es besteht eine einmalige Verlängerungsoption um zwei Jahre mit Endtermin 31.12.2024
ja
siehe "Leistungsbeschreibung"
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
siehe "Eignungskriterien"
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
24.08.2020
10:00
- Deutsch (DE)
2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
24.08.2020
10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
weitere verbindliche Regelungen siehe "Informationen zur Vergabe"
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
23.07.2020