Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Wirtschaft und Finanzen
Abschnitt II: Gegenstand
Druck und Lieferung des Bundeshaushaltsplan 2021
343-2020-0218
Gedruckte Bücher, Broschüren und Faltblätter (22100000)
Lieferauftrag
Druck und Lieferung Bundeshaushaltsplan 2021 ff. (Rahmenvereinbarung)
Gedruckte Bücher (22110000)
Broschüren (22150000)
Berlin (DE300)
Bundesministerium der Finanzen, Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
Rahmenvereinbarung über Druck, Satzarbeiten, buchbinderische Verarbeitung sowie Kommissionierung, Verpackung und Lieferung des Bundeshaushaltsplans 2021 (mit Verlängerungsoption für die Ausgaben der Jahre 2022, 2023 und 2024).
Mindestbestellmenge: -
geschätzte Bestellmenge: 93.448 Druckstücke (ca. 23.362/Jahresausgabe),
Maximalbestellmenge: 113.750 Druckstücke (ca. 28.438/Jahresausgabe)
Preis
10.12.2020
25.01.2021
nein
nein
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie
unter folgendem Link der Europäischen Kommission: https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html;jsessionid=A4D2C1D67C120C83C6B28FCB77A75C0B.2_cid335 Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem
versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Nur im Falle der Eignungsleihe ist der
Vordruck "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" vom Drittunternehmen
auszufüllen. Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen/Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind
zu beachten! Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den LINK http://www.evergabe-online.info/vgv11
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das Angebotsformular ist zwingend vorzulegen, auch wenn keine Signatur erforderlich ist. Die Nichtvorlage führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Eine Nachforderung durch die Vergabestelle ist ausgeschlossen. Den Vergabeunterlagen ist eine abschließende Liste der geforderten Nachweise und Eigenerklärungen beigefügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
26.08.2020
11:00
- Deutsch (DE)
12.10.2020
26.08.2020
11:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie
unter folgendem Link der Europäischen Kommission: https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html;jsessionid=A4D2C1D67C120C83C6B28FCB77A75C0B.2_cid335 Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem
versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Nur im Falle der Eignungsleihe ist der
Vordruck "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" vom Drittunternehmen
auszufüllen. Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen/Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind
zu beachten! Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den LINK http://www.evergabe-online.info/vgv11
Bewerber/Bieter, deren Bewerbungen/Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor
Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert. Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), [...],
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim
Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
22.07.2020