Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über externe Festplatten
342-2020-0209
Magnetplatten (30234100)
Lieferauftrag
Rahmenvertrag über die Lieferung von externen 3,5" HDD-Festplatten mit einer Kapazität von 8TB und einer Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 240 MB/s für Computer mit USB-C-, USB-3.0- oder USB-2.0-Anschluss; USB-C-Kabel (USB 3.1 mit 10 Gb/s und
USB-C-auf-USB-A-Kabel); externer Netzanschluss
Köln (DEA2)
Ein Empfänger in Deutschland
Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von bis zu insgesamt 1221 Stück externen Festplatten mit einer Spreicherkapazität von 8 TB (Höchstmenge).
- Lieferung von 404 Stück Festplatten sofort nach Zuschlagserteilung (Mindestmenge).
- Lieferung von bis zu 817 Stück weiteren Festplatten innerhalb von 2 Jahren. Es besteht kein Anspruch auf die Lieferung der 817 weiteren Festplatten.
Preis
15.09.2020
14.09.2022
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das Angebotsformular ist zwingend vorzulegen, auch wenn keine Signatur erforderlich ist. Die Nichtvorlage führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Eine Nachforderung durch die Vergabestelle ist ausgeschlossen. Den Vergabeunterlagen ist eine abschließende Liste der geforderten Nachweise und Eigenerklärungen beigefügt
Ihr Unternehmen verfügt über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
25.08.2020
11:00
- Deutsch (DE)
30.10.2020
25.08.2020
11:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie
unter folgendem Link der Europäischen Kommission:
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Nur im Falle der Eignungsleihe ist der
Vordruck "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" vom Drittunternehmen
auszufüllen.
Bei Bedarf kann der Vordruck "Bewerber / Bietergemeinschaft" über die E-Vergabeplattform angefordert werden.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen / Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich
elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de.Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten!
Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den LINK http://www.evergabe-online.info/vgv11
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren
bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), [...], mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
31.07.2020