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Ausschreibungsdetails

Rahmenvereinbarung Anhaltestäbe (B 20.20 - 0293/20/VV : 1)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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22.07.2020 (letzte Änderung am 28.08.2020)

16.09.2020 11:30

16.09.2020 11:30

B 20.20 - 0293/20/VV : 1

Beschaffungsamt des BMI

28.08.2020 15:45

2020/S 140-344341

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift:Brühler Straße 3
Postleitzahl:53119
Ort:Bonn
NUTS:DEUTSCHLAND (DE)
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 22899610-2628
Fax:+49 2289910610-2628

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Rahmenvereinbarung Anhaltestäbe

B 20.20 - 0293/20/VV : 1

II.1.2)
CPV-Code

Warnleuchten (31521310)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung Anhaltestäbe

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

168.067,23

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

DEUTSCHLAND (DE)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von bis zu 6.220 Stück Anhaltestäben gem. Vergabeunterlage.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.6)
Geschätzter Wert

168.067,23

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

09.11.2020

31.10.2024

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

II.2.14)
Zusätzliche Angaben

Der Abruf der Leistung erfolgt aus dem "Kaufhaus des Bundes". Abrufberechtigte sind verschiedene Bundes- und Landesbehörden siehe auch VI.3.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

16.09.2020

11:30

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

06.11.2020

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

26.08.2020

11:40

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.

Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.

Im Rahmen der Angebotsbewertung führt die Auftraggeberin gegebenenfalls Prüfungen an kostenfreien Mustern hinsichtlich der Erfüllung der technischen Daten, der Funktion und der fachgerechten Ausführung durch. Die Muster müssen nach gesonderter Aufforderung durch Beschaffungsamt des BMI innerhalb von 10 Tagen übersandt werden. Keinesfalls sind die Muster mit dem Angebot einzureichen. Auf Anforderung erfolgt die Rücksendung der Muster zu Lasten des Bieters.

Abrufberechtigte Behörden (siehe II.2.14):

- Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern

- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

- Generalzolldirektion - Zentrale Beschaffungen

- Bundespolizei, alle Dienststellen

- Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (und nachgeordneter Bereich)

- Bundeskriminalamt, alle Dienststellen

- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (und nachgeordneter Bereich)

Die im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung für den Bund handelnden und zum Abruf aus dem KdB berechtigten Katastrophenschutzbehörden der Länder. Dies sind im Einzelnen:

• Die Katastrophenschutzbehörden Baden-Württembergs gem. § 4 LKatSG BW,

• Die Katastrophenschutzbehörden Bayerns gem. § 2 Abs. 1 BayKSG,

• Die Katastrophenschutzbehörden Berlins gem. § 3 KatSG Berlin,

• Die Katastrophenschutzbehörden Brandenburgs gem. § 2 BbgBKG,

• Die Katastrophenschutzbehörden Bremens gem. VwV KatS-Org Bremen,

• Die Katastrophenschutzbehörden Hamburgs gem. § 2 HmbKatSG,

• Die Katastrophenschutzbehörden Hessens gem. § 2 HBKG Hessen,

• Die Katastrophenschutzbehörden Mecklenburg-Vorpommerns gem. § 2 Abs. 1 LKatSG M-V,

• Die Katastrophenschutzbehörden Niedersachsens gem. § 2 Abs. 1 NKatSG,

• Die Katastrophenschutzbehörden Nordrhein-Westfalens gem. § 2 BHKG NRW,

• Die Katastrophenschutzbehörden von Rheinland-Pfalz gem. § 2 Abs. 1 LBKG Rh-Pf,

• Die Katastrophenschutzbehörden des Saarlands gem. § 2 Abs. 2 SBKG,

• Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Sachsen gem. § 3 SächsBRKG,

• Die Katastrophenschutzbehörden Sachsen-Anhalts gem. § 2 KatSG-LSA,

• Die Katastrophenschutzbehörden von Schleswig-Holstein gem. § 3 LKatSG,

• Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Thüringen gem. § 2 Abs. 1 ThürBKG.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 2289499-0
Fax:+49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

21.07.2020



Versionsverlauf

Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.

26.08.2020


28.08.2020




26.08.2020


26.08.2020




21.07.2020


21.07.2020




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