Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=340271Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Verkehr
Abschnitt II: Gegenstand
Fachgutachter Boden und bodenkundliche Baubegleitung an den Schleusen Erlangen und Kriegenbrunn
2020/631/007
Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
Dienstleistungen
Bei der Baumaßnahme zum Neubau der Schleusen Erlangen und Kriegenbrunn fallen große Mengen Aushub an. Ein Großteil des Aushubs wird auf einem Bodenzwischenlager an der Schleuse Kriegenbrunn eingelagert und später zur Verfüllung der bestehenden Schleuse und der nicht mehr benötigten Wasserfläche des MDK genutzt. Das Bodenzwischenlager befindet sich auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, die nach der Auflösung des Bodenzwischenlagers weder als landwirtschaftliche Flächen genutzt werden sollen.
Umwelttechnische Beratung (71313000)
Umweltfolgenabschätzung im Bau (71313400)
Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umweltfolgenabschätzung im Bau (71313440)
Umweltüberwachung im Bau (71313450)
Bauaufsicht (71520000)
Baustellenüberwachung (71521000)
Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt (DE261)
Erlangen, Kreisfreie Stadt (DE252)
Aschaffenburg und auf den Baustellen Erlangen/Kriegenbrunn
Es sind folgende Leistungen zu erbringen:
- Grundlagenermittlung
- Bodenschutzkonzept erstellen
- Beweissicherungskonzept für landwirtschaftliche Flächen erstellen
- Vergabeunterlagen prüfen
- bodenkundliche Baubegleitung
- Überwachung von Baumaßnahmen
- Durchführung von bodenkundlichen Felduntersuchungen
- Überwachung des Bodenzwischenlagers während der Ruhephase
Laufzeit in Monaten:204
3
Die für die Bewertung vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind III.1.3) zu entnehmen.
Angaben über vergleichbare abgeschlossenen Leistungen in den letzten 3 Jahren nach § 46 (3) 1 VgV:
Wichtung: 100 %, Vergleichbare Dienstleistungen sind wie folgt definiert: Durchführung von bodenkundlicher Baubegleitung
5 Punkte: bodenkundliche Baubegleitung bei Bauarbeiten auf landwirtschaftlichen Flächen mit einer Flächengrößen über 20 ha als flächige Baumaßnahme und damit verbundene Arbeiten im Wasserschutzgebiet
4 Punkte: bodenkundliche Baubegleitung bei Bauarbeiten auf landwirtschaftlichen Flächen mit einer Flächengrößen über 20 ha als Linienbaumaßnahme und damit verbundene Arbeiten im Wasserschutzgebiet
3 Punkte: bodenkundliche Baubegleitung bei Bauarbeiten auf landwirtschaftlichen Flächen mit einer Flächengrößen über 15 ha als flächige Baumaßnahme und damit verbunde Arbeiten im Wasserschutzgebiet
2 Punkte: bodenkundliche Baubegleitung bei Bauarbeiten auf landwirtschaftlichen Flächen mit einer Flächengrößen über 10 ha als flächige Baumaßnahme
1 Punkt (Mindestanforderung noch erfüllt): bodenkundliche Baubegleitung durchgeführt
0 Punkte: (Mindestanforderung nicht erfüllt): keine bodenkundliche Baubegleitung durchgeführt
Ist die Mindestanforderung nicht erfüllt (= 0 Punkte des Bewerbers), istdie Eignung nicht nachgewiesen und der Bewerber wird nicht zur Verhandlung/zur Abgabe eines Angebotsaufgefordert.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
ja
09.09.2020
10:00
- Deutsch (DE)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Zu IV.2.3:
Der vorläufige Schlusstermin für den Eingang der Angebote bezieht sich auf die Erstangebote. Für Folgeangebote bzw. endgültige Angebote wird dieser im Laufe des Verfahrens aktualisiert. Er kann sich aber auch für die Erstangebote noch ändern.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
15.07.2020
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