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Ausschreibungsdetails

Projekt F 2508 Arbeitszeitberichterstattung für Deutschland - Durchführung der BAuA-Arbeitszeitbefragungen 2021, 2023 und 2025

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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17.07.2020 (letzte Änderung am 04.08.2020)

15.09.2020 10:00

15.09.2020 10:00

BAuA - 546233 - F 2508 - Fu

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

04.08.2020 16:45

2020/S 137-337222

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Postleitzahl:44149
Ort:Dortmund
NUTS:Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 231-90712471
Fax:+49 231-90712525
Hauptadresse: http://www.baua.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Projekt F 2508 Arbeitszeitberichterstattung für Deutschland - Durchführung der BAuA-Arbeitszeitbefragungen 2021, 2023 und 2025

BAuA - 546233 - F 2508 - Fu

II.1.2)
CPV-Code

Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) führt seit 2015 alle zwei Jahre die BAuA-Arbeitszeitbefragung als Teil der systematischen und für die Erwerbsbevölkerung repräsentativen Arbeitszeitberichterstattung für Deutschland durch. Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über Befragungsleistungen und Leistungen der Panelverwaltung und -pflege im Rahmen des Projekts „Arbeitszeitberichterstattung für Deutschland: Durchführung der BAuA-Arbeitszeitbefragungen 2021, 2023 und 2025“. Der Leistungsbereich A umfasst die Fortführung der BAuA-Arbeitszeitbefragung (2021, 2023 und 2025). Bei dieser Panelbefragung werden Erwerbstätige in jeweils 40-minütigen computergestützten Telefoninterviews (CATI) zu Arbeitszeitthemen und damit zusammenhängenden Aspekten von Gesundheit, Belastungen und individuellen Merkmalen befragt. In der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021 sollen insgesamt 20.000 Erwerbstätige (Panel + Auffrischer) befragt werden. Für ggf. weitere BAuA-Arbeitszeitbefragungen in den Jahren 2023 und 2025 sind neben der Befragung der Panelfälle Auffrischerstichproben von jeweils 3.000 Erwerbstätigen vorgesehen. Der Leistungsbereich B umfasst die Inzentivierung und Durchführung der Panelverwaltung und -pflege (2021 bis 2027).

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) führt seit 2015 alle zwei Jahre die BAuA-Arbeitszeitbefragung als Teil der systematischen und für die Erwerbsbevölkerung repräsentativen Arbeitszeitberichterstattung für Deutschland durch. Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über Befragungsleistungen und Leistungen der Panelverwaltung und -pflege im Rahmen des Projekts „Arbeitszeitberichterstattung für Deutschland: Durchführung der BAuA-Arbeitszeitbefragungen 2021, 2023 und 2025“. Der Leistungsbereich A umfasst die Fortführung der BAuA-Arbeitszeitbefragung (2021, 2023 und 2025). Bei dieser Panelbefragung werden Erwerbstätige in jeweils 40-minütigen computergestützten Telefoninterviews (CATI) zu Arbeitszeitthemen und damit zusammenhängenden Aspekten von Gesundheit, Belastungen und individuellen Merkmalen befragt. In der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021 sollen insgesamt 20.000 Erwerbstätige (Panel + Auffrischer) befragt werden. Für ggf. weitere BAuA-Arbeitszeitbefragungen in den Jahren 2023 und 2025 sind neben der Befragung der Panelfälle Auffrischerstichproben von jeweils 3.000 Erwerbstätigen vorgesehen. Der Leistungsbereich B umfasst die Inzentivierung und Durchführung der Panelverwaltung und -pflege (2021 bis 2027).

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.01.2021

31.12.2027

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

siehe anliegende Auftragsunterlagen

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

siehe anliegende Auftragsunterlagen

siehe anliegende Auftragsunterlagen

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

siehe anliegende Auftragsunterlagen

siehe anliegende Auftragsunterlagen


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

siehe anliegende Auftragsunterlagen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

Mit der Fortführung der bisherigen BAuA-Arbeitszeitbefragung als Panelstudie soll eine Dateninfrastruktur für die Untersuchung mittel- und langfristiger Effekte von Arbeitszeitgestaltung auf die Gesundheit geschaffen sowie das Monitoring im Rahmen der Arbeitszeitberichterstattung fortgeführt werden.

Einer der wichtigsten Aspekte und gleichzeitig die größte Herausforderung bei Panelbefragungen sind die Bindung und Wiederteilnahmemotivation der befragten Personen unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Gesichtspunkte. Eine getrennte Vergabe der einzelnen Befragungswellen in Verbindung mit einer sequenziellen Panelverwaltung/-pflege würde den Fortbestand der BAuA-Arbeitszeitbefragung als Panelstudie gefährden. Die Weitergabe der Adressdaten an einen Dritten erfordert die Einwilligung der Befragten, die hierzu vorab eingeholt werden müsste. Daher birgt jeder Wechsel des Befragungsinstituts große Risiken im Hinblick auf die Panelmortalität, da die teilnehmenden Personen ggf. nicht zustimmen, dass ihre Daten an ein anderes Befragungsinstitut weitergegeben werden. Zudem sind bei jedem Wechsel des Befragungsinstituts methodische Verzerrungen zu erwarten. Diesen Risiken soll mit der Vergabe des Auftrags über einen Rahmenvertrag begegnet werden, der Kontinuität über drei Befragungswellen sicherstellt.

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

15.09.2020

10:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

31.01.2021

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

15.09.2020

10:00

Die Öffnung der elektronischen Angebote erfolgt am Hauptsitz Dortmund.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Bei der Ausschreibungsform handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren. Die Vergabeunterlagen werden nur elektronisch über die eVergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Die Angebotsabgabe hat ausschließlich über diese Plattform mit der dort bereitgestellten Softwarekomponente „Angebotsassistent, AnA“ zu erfolgen.

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Bieterfragen/Rückfragen können spätestens bis zum 31.08.2020, 12:00 Uhr (neue Frist nach Fristverlängerung), eingereicht werden. Später eingehende Fragen bleiben unberücksichtigt. Die Antworten (mit der entsprechenden Fragestellung) werden ausschließlich über die eVergabeplattform des Bundes in den drauffolgenden Tagen veröffentlicht, um sie allen potenziellen Bietern zur Kenntnis zu geben.

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Projektbeginn: ca. 01.01.2021

Laufzeit: 7 Jahre

Bindefrist an das Angebot für eine mögliche Zuschlagserteilung: bis zum 31.01.2021

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Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Jegliche Kommunikation mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ist in deutscher Sprache zu führen und erfolgt über die eVergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de).

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Es gilt deutsches Recht.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift:Villemombler Str. 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 228-94990
Fax:+49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Hinsichtlich der einzuhaltenden Fristen wird auf die §§ 160ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

31.07.2020



Versionsverlauf

Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.

31.07.2020


04.08.2020




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