Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=340240Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt F 2508 Arbeitszeitberichterstattung für Deutschland - Durchführung der BAuA-Arbeitszeitbefragungen 2021, 2023 und 2025
BAuA - 546233 - F 2508 - Fu
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
Dienstleistungen
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) führt seit 2015 alle zwei Jahre die BAuA-Arbeitszeitbefragung als Teil der systematischen und für die Erwerbsbevölkerung repräsentativen Arbeitszeitberichterstattung für Deutschland durch. Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über Befragungsleistungen und Leistungen der Panelverwaltung und -pflege im Rahmen des Projekts „Arbeitszeitberichterstattung für Deutschland: Durchführung der BAuA-Arbeitszeitbefragungen 2021, 2023 und 2025“. Der Leistungsbereich A umfasst die Fortführung der BAuA-Arbeitszeitbefragung (2021, 2023 und 2025). Bei dieser Panelbefragung werden Erwerbstätige in jeweils 40-minütigen computergestützten Telefoninterviews (CATI) zu Arbeitszeitthemen und damit zusammenhängenden Aspekten von Gesundheit, Belastungen und individuellen Merkmalen befragt. In der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021 sollen insgesamt 20.000 Erwerbstätige (Panel + Auffrischer) befragt werden. Für ggf. weitere BAuA-Arbeitszeitbefragungen in den Jahren 2023 und 2025 sind neben der Befragung der Panelfälle Auffrischerstichproben von jeweils 3.000 Erwerbstätigen vorgesehen. Der Leistungsbereich B umfasst die Inzentivierung und Durchführung der Panelverwaltung und -pflege (2021 bis 2027).
Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) führt seit 2015 alle zwei Jahre die BAuA-Arbeitszeitbefragung als Teil der systematischen und für die Erwerbsbevölkerung repräsentativen Arbeitszeitberichterstattung für Deutschland durch. Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über Befragungsleistungen und Leistungen der Panelverwaltung und -pflege im Rahmen des Projekts „Arbeitszeitberichterstattung für Deutschland: Durchführung der BAuA-Arbeitszeitbefragungen 2021, 2023 und 2025“. Der Leistungsbereich A umfasst die Fortführung der BAuA-Arbeitszeitbefragung (2021, 2023 und 2025). Bei dieser Panelbefragung werden Erwerbstätige in jeweils 40-minütigen computergestützten Telefoninterviews (CATI) zu Arbeitszeitthemen und damit zusammenhängenden Aspekten von Gesundheit, Belastungen und individuellen Merkmalen befragt. In der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021 sollen insgesamt 20.000 Erwerbstätige (Panel + Auffrischer) befragt werden. Für ggf. weitere BAuA-Arbeitszeitbefragungen in den Jahren 2023 und 2025 sind neben der Befragung der Panelfälle Auffrischerstichproben von jeweils 3.000 Erwerbstätigen vorgesehen. Der Leistungsbereich B umfasst die Inzentivierung und Durchführung der Panelverwaltung und -pflege (2021 bis 2027).
01.01.2021
31.12.2027
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe anliegende Auftragsunterlagen
siehe anliegende Auftragsunterlagen
siehe anliegende Auftragsunterlagen
siehe anliegende Auftragsunterlagen
siehe anliegende Auftragsunterlagen
siehe anliegende Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Mit der Fortführung der bisherigen BAuA-Arbeitszeitbefragung als Panelstudie soll eine Dateninfrastruktur für die Untersuchung mittel- und langfristiger Effekte von Arbeitszeitgestaltung auf die Gesundheit geschaffen sowie das Monitoring im Rahmen der Arbeitszeitberichterstattung fortgeführt werden.
Einer der wichtigsten Aspekte und gleichzeitig die größte Herausforderung bei Panelbefragungen sind die Bindung und Wiederteilnahmemotivation der befragten Personen unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Gesichtspunkte. Eine getrennte Vergabe der einzelnen Befragungswellen in Verbindung mit einer sequenziellen Panelverwaltung/-pflege würde den Fortbestand der BAuA-Arbeitszeitbefragung als Panelstudie gefährden. Die Weitergabe der Adressdaten an einen Dritten erfordert die Einwilligung der Befragten, die hierzu vorab eingeholt werden müsste. Daher birgt jeder Wechsel des Befragungsinstituts große Risiken im Hinblick auf die Panelmortalität, da die teilnehmenden Personen ggf. nicht zustimmen, dass ihre Daten an ein anderes Befragungsinstitut weitergegeben werden. Zudem sind bei jedem Wechsel des Befragungsinstituts methodische Verzerrungen zu erwarten. Diesen Risiken soll mit der Vergabe des Auftrags über einen Rahmenvertrag begegnet werden, der Kontinuität über drei Befragungswellen sicherstellt.
nein
15.09.2020
10:00
- Deutsch (DE)
31.01.2021
15.09.2020
10:00
Die Öffnung der elektronischen Angebote erfolgt am Hauptsitz Dortmund.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Bei der Ausschreibungsform handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren. Die Vergabeunterlagen werden nur elektronisch über die eVergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Die Angebotsabgabe hat ausschließlich über diese Plattform mit der dort bereitgestellten Softwarekomponente „Angebotsassistent, AnA“ zu erfolgen.
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Bieterfragen/Rückfragen können spätestens bis zum 31.08.2020, 12:00 Uhr (neue Frist nach Fristverlängerung), eingereicht werden. Später eingehende Fragen bleiben unberücksichtigt. Die Antworten (mit der entsprechenden Fragestellung) werden ausschließlich über die eVergabeplattform des Bundes in den drauffolgenden Tagen veröffentlicht, um sie allen potenziellen Bietern zur Kenntnis zu geben.
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Projektbeginn: ca. 01.01.2021
Laufzeit: 7 Jahre
Bindefrist an das Angebot für eine mögliche Zuschlagserteilung: bis zum 31.01.2021
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Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Jegliche Kommunikation mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ist in deutscher Sprache zu führen und erfolgt über die eVergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de).
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Es gilt deutsches Recht.
Hinsichtlich der einzuhaltenden Fristen wird auf die §§ 160ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
31.07.2020
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