Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=340181Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt 444: Melde- und Informationsportal (MIP)
P 444
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Dienstleistungen
Ziel des Projekts ist die Entwicklung einer neuen Webanwendung für das MIP durch den Auftragnehmer (AN). Die Neuentwicklung muss es dem BSI ermöglichen, mehrere Meldestellen in einem Portal anzulegen und zu verwalten. Hierbei muss die Software eine Mandantentrennung zwischen den einzelnen Meldestellen und Institutionen sicherstellen. Darüber hinaus muss die Software so gestaltet sein, dass mehrere unabhängige Portale mit unterschiedlichen Meldestellen parallel betrieben werden können.
Die Funktionalitäten des Portals lassen sich in folgende Unterpunkte unterteilen: Registrierung einer Institution und eines Benutzers, Aktualisierung der Stammdaten einer Institution und eines Benutzers, Abgabe von Meldungen (Meldewesen), Bereitstellung und Betrachtung von Informationen. Hierfür interagiert die Software mit einer Vielzahl von Komponenten im BSI. Diese werden in Abbildung 1 dargestellt.
Die Meldungen werden durch Vertreter von Institutionen in Form von Webformularen in das Portal eingegeben oder über eine Schnittstelle angeliefert. Dem BSI muss es hierbei möglich sein, über die Verwaltungsoberfläche neue Formulare für eine Meldestelle anzulegen oder bestehende zu ändern.
Meldungen und Stammdaten werden nicht dauerhaft im System vorgehalten. Meldungen werden nach einem einstellbaren Zeitraum im Portal um Details bereinigt. Nach der Bereinigung sind nur noch allgemeine Daten zur Meldung im Portal vorhanden. Stammdaten werden nur bei Anfrage durch den Benutzer über eine Middleware aus einem Customer-Relationship-Management (CRM) in das Portal geladen. Die Middleware übernimmt hierbei die Kommunikation zwischen Portal und CRM. Nach der Änderung durch den Benutzer werden die Stammdaten in das CRM zurückgespielt und im Portal gelöscht.
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Beim Auftragnehmer
s. Punkt II 1.4
Laufzeit in Monaten:13
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
I.Referenzen: Software-Entwicklung von Webanwendungen
Legen Sie geeignete Referenzen der beteiligten Unternehmen vor. Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt haben wie die ausgeschriebene Leistung. Dies ist bei der vorliegenden Ausschreibung insbesondere gegeben, bei Erfahrungen in der Neu- und Weiterentwicklung von Projekten im Bereich Software-Entwicklung von Webanwendungen.
Gehen Sie bei der Erstellung des Referenznachweises auf die folgenden Punkte ein:
• Auftraggeber inkl. Fachbereich
• (detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands / der Tätigkeit
• Umfang / Betroffener Erfahrungsbereich
• Dauer
• Auftragsvolumen
Die Darstellung sollte zwei DIN A4-Seiten pro Referenzprojekt nicht überschreiten.
Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt.
Mindestanforderungen: Insgesamt sind mindestens drei geeignete Referenzen vorzulegen. Alle Erfahrungsbereiche müssen durch geeigneten Referenzen belegt werden, wobei eine Referenz zur Abdeckung mehrerer Bereiche herangezogen werden darf.
Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
27.08.2020
14:00
- Deutsch (DE)
3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
27.08.2020
14:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
03.08.2020
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