Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=340159Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Projektträgerschaft zum BMBF-Fachprogramm Medizintechnik
04514-6/4(2020)
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
Dienstleistungen
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, die Projektträgerschaft (PT) für das BMBF-Fachprogramm Medizintechnik neu zu vergeben.
Auf Basis der forschungs- und innovationspolitischen Handlungsempfehlungen des Strategieprozesses „Innovationen in der Medizintechnik“ hat das BMBF sich in der Medizintechnikförderung neu aufgestellt und unter der Maßgabe „Patientenversorgung verbessern - Innovationskraft stärken“ im Mai 2016 das Fachprogramm Medizintechnik veröffentlicht.
DEUTSCHLAND (DE)
Berlin
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, die Projektträgerschaft (PT) für das BMBF-Fachprogramm Medizintechnik neu zu vergeben.
Auf Basis der forschungs- und innovationspolitischen Handlungsempfehlungen des Strategieprozesses „Innovationen in der Medizintechnik“ hat das BMBF sich in der Medizintechnikförderung neu aufgestellt und unter der Maßgabe „Patientenversor-gung verbessern - Innovationskraft stärken“ im Mai 2016 das Fachprogramm Medizintechnik veröffentlicht.
Mit dem Fachprogramm Medizintechnik soll die medizintechnische Forschung und Entwicklung (FuE) gestärkt und zugleich die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems sowie die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Branche am Standort Deutschland ausgebaut werden. Ziel des Fachprogramms ist es, innovative Ansätze aus der Forschung schneller in die Gesundheitsversorgung zu bringen. Erreicht werden soll dies innerhalb der Laufzeit von zehn Jahren durch eine versorgungs- und zugleich industrieorientierte Forschungs- und Innovationsförderung im Dienste der Pati-enten, um den notwendigen Wandel des Innovationssystems nachhaltig zu begleiten. Die besonderen Herausforderungen für kleine und mittelständische Unternehmen werden prominent adressiert.
Das Fachprogramm Medizintechnik wurde 2016 erstmals aufgelegt und hat eine Laufzeit bis 2026.
Im Rahmen der Projektträgerschaft sind Unterstützungsleistungen für das BMBF zur Umsetzung des BMBF-Fachprogramms Medizintechnik zu erbringen, insbesondere zur fachlichen und administrativen Unterstützung in allen Phasen der Projektförderung zum Fachprogramm einschließlich der Verwertung der Förderprojekte.
Weitere Informationen können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Preis
01.10.2020
30.09.2023
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 1 Jahr.
ja
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 1 Jahr.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
17.08.2020
11:00
- Deutsch (DE)
30.11.2020
17.08.2020
11:30
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.
Das Verfahren zur Nachprüfung dieser Vorgabe durch die Vergabekammer richtet sich nach den Vorschriften §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist.
15.07.2020