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Tendering Procedure

Tendering Procedure Details

Erbringung von Wach- und Sicherheitsdienstleistungen

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23.07.2020

26.08.2020 12:00

26.08.2020 12:00

0262-19

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung

20.08.2020 09:22

My e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Postanschrift:Wegelystraße 8
Postleitzahl:10623
Ort:Berlin
NUTS:Berlin (DE30)
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n):Z 6 - Einkauf
Hauptadresse: http://www.bfe.bund.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Erbringung von Wach- und Sicherheitsdienstleistungen

0262-19

II.1.2)
CPV-Code

Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten (79710000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Mit dieser Ausschreibung soll der Beschaffungsbedarf des BASE an Leistungen im Bereich von Wach- und Sicherheitsdienstleistungen gedeckt werden. Daneben soll der Beschaffungsbedarf an Leistungen im Bereich von Pförtner- und Auskunftsdienstleistungen gedeckt werden.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Berlin (DE30)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

1) Gegenstand der Vergabe

Die Beschaffung von Wach- und Sicherheitsdienstleistungen ist zentraler Gegenstand dieser Ausschreibung. Daneben soll der Beschaffungsbedarf an Leistungen im Bereich von Pförtner- und Auskunftsdienstleistungen gedeckt werden.

Das BASE beabsichtigt daher, im Rahmen dieses Vergabeverfahrens die Erbringung dieser Leistungen an einen Auftragnehmer zu vergeben.

Einzelne Bestandteile der ausgeschriebenen Leistung sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.

2) Offenes Verfahren

Die Durchführung dieses Vergabeverfahrens erfolgt nach den Vorschriften der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) in ihrer aktuellen Fassung.

Das Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahren nach § 15 VgV durchgeführt.

Für nähere Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens wird auf die Vergabeunterlagen umfassend Bezug genommen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Qualitätskriterium Name: Durchführungskonzept / Gewichtung: 40

Preis Gewichtung: 60

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:12

Das Vertragsverhältnis verlängert sich maximal dreimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

a) Der Vertrag darf nur an geeignete Bietende vergeben werden. Geeignet sind Bietende, wenn sie die für die Erfüllung der vorgesehenen vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzen und nicht nach §§ 123, 124 GWB vom Verfahren auszuschließen sind.

b) Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden im Hinblick auf die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit insgesamt mit der Summe ihrer jeweiligen Beiträge beurteilt. Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln nachweisen.

c) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung haben die Bieter eine Kopie des Handels- oder Berufsregisterauszuges des Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat (einschließlich Übersetzung nicht deutschsprachiger Dokumente) vorzulegen, soweit die Eintragung nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschriften erforderlich ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein. Hierzu ist das Formblatt „Handelsregisterauszug“ einzureichen.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

a) Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung

b) Auszug aus dem Gewerbezentralregister

c) Nachweis Umsatzzahlen

.

Zu a) Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung

Es ist ein Nachweis über den Abschluss einer gültigen Haftpflichtversicherung vorzulegen und zu erklären, die Haftpflichtversicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung nach Zuschlag aufrechtzuerhalten. Die Mindestversicherungssumme je Einzelfall beträgt

- bei Personen- und Sachschäden mindestens 5.000.000,- €

- bei Vermögensschäden mindestens 2.500.000,- €

- bei Tätigkeitsschäden mindestens 2.500.000,- €

- bei Schlüsselverlustrisiko mindestens 200.000,- €

und zwar unter Freistellung des Auftraggebers von einer Inanspruchnahme Dritter aufgrund solcher Schäden.

Zum Nachweis ist erforderlich:

- Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer derartigen Berufshaftpflichtversicherung

- hilfsweise: Versicherungsbestätigung über den zugesagten Abschluss einer derartigen Berufshaftpflichtversicherung im Falle einer Auftragserteilung

Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Betriebshaftpflichtversicherung“ einzureichen.

.

Zu b) Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Es ist ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen bzw. (falls zutreffend) für die Hauptniederlassung einzureichen.

.

Zu c) Nachweis Umsatzzahlen

Die Bietenden haben auf dem Formblatt „Gesamtumsatz” anzugeben, welche Umsätze sie in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt haben. Eine Eignung liegt nur vor, wenn der Umsatz innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Durchschnitt mindestens EUR 500.000 netto pro Jahr betragen hat.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Kriterien abgefragt:

a) Nachweis von Referenzen

b) Nachweis Mindestmitarbeiteranzahl

.

Zu a) Nachweis von Referenzen

Die Qualifikation der Bietenden ist durch Angabe von drei vergleichbaren Referenzprojekten nachzuweisen. Die folgenden Referenzprojekte dürfen nicht älter als vier Jahre alt sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist. Für die Referenzen ist das Formblatt „Referenzen“ auszufüllen (höchstens 2 DIN-A4-Seiten je Referenz). Eine Referenz ist vergleichbar, wenn diese folgende Tätigkeiten enthält:

- Wach- und Sicherheitsdienstleistungen in einem Objekt mit einer zu überwachenden Fläche von mindestens 4.000 m².

Die Bietenden sind berechtigt, mehr als drei vergleichbare Referenzprojekte vorzulegen. Es werden jedoch nur drei Referenzprojekte bewertet.

.

Zu b) Nachweis Mindestmitarbeiteranzahl

Es ist ein Nachweis über die Anzahl von mindestens 15,00 dauerhaft beim Bieter beschäftigten Mitarbeitern (rechnerische Vollzeitstellen) einzureichen.

Der Nachweis kann nur durch Mitarbeiter erbracht werden, die im Bereich Wach- und Sicherheitsdienst tätig sind und über mindestens drei Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich verfügen.

Hierzu haben die Bietenden das Formblatt „Erklärung Mindestmitarbeiteranzahl“ einzureichen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

26.08.2020

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

21.10.2020

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

26.08.2020

12:01

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

Für die Ausarbeitung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 228-94990
Fax:+49 228-9499163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet:

§ 160 Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 228-94990
Fax:+49 228-9499163

VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

21.07.2020



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