Tendering Procedure Details
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=339964Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von Wach- und Sicherheitsdienstleistungen
0262-19
Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten (79710000)
Dienstleistungen
Mit dieser Ausschreibung soll der Beschaffungsbedarf des BASE an Leistungen im Bereich von Wach- und Sicherheitsdienstleistungen gedeckt werden. Daneben soll der Beschaffungsbedarf an Leistungen im Bereich von Pförtner- und Auskunftsdienstleistungen gedeckt werden.
Berlin (DE30)
1) Gegenstand der Vergabe
Die Beschaffung von Wach- und Sicherheitsdienstleistungen ist zentraler Gegenstand dieser Ausschreibung. Daneben soll der Beschaffungsbedarf an Leistungen im Bereich von Pförtner- und Auskunftsdienstleistungen gedeckt werden.
Das BASE beabsichtigt daher, im Rahmen dieses Vergabeverfahrens die Erbringung dieser Leistungen an einen Auftragnehmer zu vergeben.
Einzelne Bestandteile der ausgeschriebenen Leistung sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
2) Offenes Verfahren
Die Durchführung dieses Vergabeverfahrens erfolgt nach den Vorschriften der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) in ihrer aktuellen Fassung.
Das Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahren nach § 15 VgV durchgeführt.
Für nähere Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens wird auf die Vergabeunterlagen umfassend Bezug genommen.
Qualitätskriterium Name: Durchführungskonzept / Gewichtung: 40
Preis Gewichtung: 60
Laufzeit in Monaten:12
Das Vertragsverhältnis verlängert sich maximal dreimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Der Vertrag darf nur an geeignete Bietende vergeben werden. Geeignet sind Bietende, wenn sie die für die Erfüllung der vorgesehenen vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzen und nicht nach §§ 123, 124 GWB vom Verfahren auszuschließen sind.
b) Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden im Hinblick auf die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit insgesamt mit der Summe ihrer jeweiligen Beiträge beurteilt. Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln nachweisen.
c) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung haben die Bieter eine Kopie des Handels- oder Berufsregisterauszuges des Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat (einschließlich Übersetzung nicht deutschsprachiger Dokumente) vorzulegen, soweit die Eintragung nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschriften erforderlich ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein. Hierzu ist das Formblatt „Handelsregisterauszug“ einzureichen.
a) Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung
b) Auszug aus dem Gewerbezentralregister
c) Nachweis Umsatzzahlen
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Zu a) Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung
Es ist ein Nachweis über den Abschluss einer gültigen Haftpflichtversicherung vorzulegen und zu erklären, die Haftpflichtversicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung nach Zuschlag aufrechtzuerhalten. Die Mindestversicherungssumme je Einzelfall beträgt
- bei Personen- und Sachschäden mindestens 5.000.000,- €
- bei Vermögensschäden mindestens 2.500.000,- €
- bei Tätigkeitsschäden mindestens 2.500.000,- €
- bei Schlüsselverlustrisiko mindestens 200.000,- €
und zwar unter Freistellung des Auftraggebers von einer Inanspruchnahme Dritter aufgrund solcher Schäden.
Zum Nachweis ist erforderlich:
- Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer derartigen Berufshaftpflichtversicherung
- hilfsweise: Versicherungsbestätigung über den zugesagten Abschluss einer derartigen Berufshaftpflichtversicherung im Falle einer Auftragserteilung
Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Betriebshaftpflichtversicherung“ einzureichen.
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Zu b) Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Es ist ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen bzw. (falls zutreffend) für die Hauptniederlassung einzureichen.
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Zu c) Nachweis Umsatzzahlen
Die Bietenden haben auf dem Formblatt „Gesamtumsatz” anzugeben, welche Umsätze sie in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt haben. Eine Eignung liegt nur vor, wenn der Umsatz innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Durchschnitt mindestens EUR 500.000 netto pro Jahr betragen hat.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Kriterien abgefragt:
a) Nachweis von Referenzen
b) Nachweis Mindestmitarbeiteranzahl
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Zu a) Nachweis von Referenzen
Die Qualifikation der Bietenden ist durch Angabe von drei vergleichbaren Referenzprojekten nachzuweisen. Die folgenden Referenzprojekte dürfen nicht älter als vier Jahre alt sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist. Für die Referenzen ist das Formblatt „Referenzen“ auszufüllen (höchstens 2 DIN-A4-Seiten je Referenz). Eine Referenz ist vergleichbar, wenn diese folgende Tätigkeiten enthält:
- Wach- und Sicherheitsdienstleistungen in einem Objekt mit einer zu überwachenden Fläche von mindestens 4.000 m².
Die Bietenden sind berechtigt, mehr als drei vergleichbare Referenzprojekte vorzulegen. Es werden jedoch nur drei Referenzprojekte bewertet.
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Zu b) Nachweis Mindestmitarbeiteranzahl
Es ist ein Nachweis über die Anzahl von mindestens 15,00 dauerhaft beim Bieter beschäftigten Mitarbeitern (rechnerische Vollzeitstellen) einzureichen.
Der Nachweis kann nur durch Mitarbeiter erbracht werden, die im Bereich Wach- und Sicherheitsdienst tätig sind und über mindestens drei Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich verfügen.
Hierzu haben die Bietenden das Formblatt „Erklärung Mindestmitarbeiteranzahl“ einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
26.08.2020
12:00
- Deutsch (DE)
21.10.2020
26.08.2020
12:01
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Für die Ausarbeitung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
21.07.2020