Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=339371Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
Andere Tätigkeit: Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und Finanzierung derAutobahnen und anderer Bundesfernstraßen nach Maßgabe von §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 InfrGG
Abschnitt II: Gegenstand
Veröffentlichung von Stellenanzeigen der Autobahn Gmbh des Bundes
2020-10056
Allgemeine Personaldienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131100)
Dienstleistungen
Um den erheblichen Personalbedarf, insbesondere von Spezialisten (z.B. IT-und SAP-Spezialisten, Ingenieure und Juristen) in der Berliner Zentrale sowie in den regionalen Niederlassungen der Autobahn GmbH des Bundes zeitlich, qualitativ, quantitativ sowie räumlich zu decken, ist eine Erweiterung der durch die Autobahn GmbH genutzten Stellenportale erforderlich. Daher soll künftig die Veröffentlichung der Stellenangebote für spezialisierte Berufsgruppen auf weiteren, möglichst spezialisierten Stellenportalen erfolgen.
Ja
alle Lose
Veröffentlichung von Stellenangeboten auf stepstone.de und jobware.de
Allgemeine Personaldienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131100)
Berlin (DE30)
Veröffentlichung von bis zu 500 Stellenangeboten auf stepstone.de sowie von bis zu 500 Stellenangebote auf jobware.de für Ingenieure, IT-/ SAP-Fachkräfte und Juristen
Laufzeit in Monaten:12
ja
Der Auftrag kann um 12 Monate verlängert werden.
nein
Veröffentlichung von Stellenangeobten auf drei berufsspezifischen Stellenportalen
Allgemeine Personaldienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131100)
Berlin (DE30)
Veröffentlichung von insgesamt bis zu 500 Stellenangeboten zeitgleich auf mindestens drei berufsspezifischen Stellenportalen (außer stepstone.de und jobware.de) für Ingenieure, IT-/ SAP-Fachkräfte und Juristen
Laufzeit in Monaten:12
ja
Der Auftrag kann um 12 Monate verlängert werden.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise)Vollständig vorzulegen:
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html). Hierfür ist das Formblatt F1 – „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu verwenden, das denVergabeunterlagen beigefügt ist. Diese Erklärung ist vom Bieter, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaftsowie von jedem Unternehmen vorzulegen, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle bzw. auf deren technischeund berufliche Leistungsfähigkeit sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (§ 47 VgV).
2. Eigenerklärung zur Bieterstruktur, das heißt, ob sich der Bieter als Einzelbieter, Bietergemeinschaft, unter Berufung auf Unterauftragnehmer oder unter Berufung auf eignungsverleihende andere Unternehmen am Vergabeverfahren beteiligt. Die Erklärung ist von jedem Bieter und jeder Bietergemeinschaft einzureichen. Hierfür ist das Formblatt F-BS zu verwenden,
das den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Je nach Angabe sind – soweit einschlägig – folgende Erklärungen zu ergänzen:
- Im Falle von Bietergemeinschaften ist zusätzlich das Formblatt F-BG „Erklärung zur BG“ einzureichen.
- Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern sind zusätzlich die Formblätter F-UA „Erklärung zu Leistungen von Unterauftragnehmern“ auszufüllen und einzureichen sowie „F-Verpflichtungserklärung UA“ auszufüllen, jedoch nur auf Anforderung vor Zuschlagserteilung einzureichen.
- Im Falle der Eignungsleihe sind zusätzlich die Formblätter F-EL „Erklärung zur Eignungsleihe“ und „F-Verpflichtungserklärung“ auszufüllen und einzureichen. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf dieErläuterungen in den Vergabeunterlagen verwiesen.
3. Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate ist; der Nachweis ist vom Bieter, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem eignungsverleihenden Unterauftragnehmer vorzulegen:
— Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z. B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
— Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
— Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zurAufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
3.1: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F3.1). Vorlage der
Versicherungsnachweise zum Vertragsbeginn.
zu 3.1: Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens 2.000.000 EUR pauschal je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr
- Für Vermögensschäden mindestens 1.000.000 EUR je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
4.1: Liste der Referenzen (2 Referenzprojekte) des Bieters der letzten 5 Jahre (ab 2015), die Erfahrungen bei ähnlich komplexen Projekten in den Bereichen: Stellenposting von Ingenieuren, Kaufleuten, IT-Mitarbeitern und Juristen in ähnlichem Umfang und Komplexität im öffentlichen oder privaten Sektor belegen.
5.1: Das Unternehmen verpflichtet sich, zur Auftragsabwicklung einen Ansprechpartner / eine Ansprechpartnerin und einen Vertreter / eine Vertreterin zu bennen. Der Ansprechpartner / die Ansprechpartnerin bzw. der Vertreter / die Vertreterin müssen montags bis freitags mit einem gängigen Kommunikationsmittel (E-Mail, Festnetztelefon, Mobiltelefon) zu den üblichen Bürozeiten (9 bis 18 Uhr) für die Auftraggeberin erreichbar sein. Diese MitarbeiterInnen sind ständiger Ansprechpartner / ständige Ansprechpartnerin für die Auftraggeberin zur Abwicklung des Vertrages.
zu 4.1: Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F4.2):
- Auftraggeber (AG), mit Ansprechpartner des AG
- Projektauftrag (inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung. Der Bieter hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen.)
- Anzahl der zu Stellenausschreibungen pro Jahr
- Bennung der genutzten Portale/Kanäle
- Leistungszeitraum
zu 5.1: Bennung der hauptverantwortlich eingesetzten Personen (Formblatt F-Team)
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
10.08.2020
12:00
- Deutsch (DE)
30.09.2020
10.08.2020
14:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
1. Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren gemäß § 15 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert.
2. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabeplattform des BMI www.evergabeonline.de durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und derVergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und dietechnischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabeonline.info.
3. Fragen der Bieter sind über die E-Vergabe-Plattform des BMI (als registrierter Nutzer) rechtzeitig vor Ablaufder Angebotsfrist, spätestens bis zum 03.08.2020, 12:00 Uhr zu stellen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform des BMI an alle Bieter versendet.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabedes §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
10.07.2020