Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=338914Einrichtung des öffentlichen Rechts
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Traktaufnahmen / Außenaufnahmen für die 4. Bundeswaldinventur in Thüringen
8012-D-400-2020-0014
Forstinventur (77231400)
Dienstleistungen
Die Landesforstanstalt „ThüringenForst“ beabsichtigt die Vergabe von Leistungen im Rahmen der Bundeswaldinventur (BWI) mit Stichjahr 2022 in Thüringen, wobei die Traktaufnahmen nach der aktuell gültigen Aufnahmeanweisung auszuführen sind.
Dabei sind die Erhebungen an etwa 910 Trakten der BWI in Thüringen durchzuführen, wobei ein Trakt grundsätzlich aus 4 Traktecken besteht.
Ja
alle Lose
Traktaufnahmen im Bereich der Inspektion Nord
Forstinventur (77231400)
Sektorale Forstplanung (77231900)
Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht (77000000)
Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft (77230000)
Dienstleistungen in der Forstwirtschaft (77200000)
Thüringen (DEG0)
Inspektion Nord
Traktaufnahmen in Thüringen im Bereich der Forstinspektion Nord; 887 Waldtraktecken (307 Waldtrakte); Ausführungszeitraum 01.04.2021 bis 31.12.2022
Preis
Laufzeit in Monaten:21
nein
nein
Traktaufnahmen im Bereich der Inspektion Ost
Forstinventur (77231400)
Thüringen (DEG0)
Inspektion Ost
Traktaufnahmen in Thüringen im Bereich der Forstinspektion Ost; 945 Waldtraktecken (335 Waldtrakte); Ausführungszeitraum 01.04.2021 bis 31.12.2022
Preis
Laufzeit in Monaten:21
nein
nein
Traktaufnahmen im Bereich der Inspektion Süd
Forstinventur (77231400)
Thüringen (DEG0)
Inspektion Süd
Traktaufnahmen in Thüringen im Bereich der Forstinspektion Süd; 829 Waldtraktecken (271 Waldtrakte); Ausführungszeitraum 01.04.2021 bis 31.12.2022
Preis
Laufzeit in Monaten:21
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— zum Nachweis ihrer Eignung zur Vertragsdurchführung haben die Bieter das Formblatt „Bietererklärung zur Eignung“ ausgefüllt einzureichen. Das Formblatt enthält Erklärungen zu Insolvenzverfahren und Liquidation, zu schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen, zu entsprechenden Verurteilungen und anderen Ahndungen, zu falschen Erklärungen in früheren Verfahren, zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Mindestlöhnen, Sozialversicherungsbeiträgen und Eintragungen im Gewerbezentralregister
— Aufträge werden nur an Unternehmen vergeben, während des gesamten Leistungszeitraums über eine die vertraglichen Leistungen abdeckende Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme i. H. v. 1.000.000 € je Schadensereignis für Sachschäden, 1.000.000 € je Schadensereignis für Personenschäden und 100.000 € je Schadensereignis für Vermögensschäden verfügen. Dem Angebot ist ein entsprechender Nachweis über das gegenwärtige Bestehen eines entsprechenden Versicherungsverhältnisses, der zum Zeitpunkt der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein darf, beizufügen. Sollte die derzeit bestehende Versicherung diese Deckungssummen im Zeitpunkt der Angebotserstellung nicht erreichen, so ist mit der Angebotsabgabe zuzusichern, dass die Deckungssumme im Falle der Zuschlagserteilung entsprechend erhöht und die entsprechende neue Police vor Ausführungsbeginn vorgelegt wird.
— Die Bieter haben im Formblatt „Bietererklärung zur Eignung“ zudem die Fachkräfte zu benennen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. — Ein Inventurtrupp besteht aus einem Truppführer und einem Gehilfen die nach Zuschlagserteilung sowohl an der Schulung durch das BMEL bzw. die BIL als auch an der landesinternen Schulung zur einheitlichen Durchführung der Bundeswaldinventur teilgenommen haben müssen. Jeder Inventurtruppführer verfügt mindestens über eine erfolgreich abgeschlossene forstliche Hochschulausbildung mit dem Abschluss als Bachelor (B.Sc., B.Eng.) oder Dipl.-Ing. (FH) in den Fachrichtungen Forstwirtschaft, Forstwissenschaften oder Forstingenieurwesen. Für den Messgehilfen wird eine angemessene Qualifikation erwartet. Entsprechende Nachweise sind dem Angebot in digitaler Form (z. B. einfacher Scan) beizufügen.
— Jeder Inventurtruppführer verfügt über mindestens verhandlungssichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
— mit Angebotsabgabe benannte und nachweislich qualifizierte Fachkräfte können die Bieter vor Zuschlagserteilung allenfalls durch mindestens gleich qualifizierte Personen ersetzen.
— in der „Bietererklärung zur Eignung“ haben die Bieter die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl ihres Unternehmens in den letzten 3 Kalenderjahren einzutragen,
— bei beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz haben die Bieter im Angebotsformular die für den Nachunternehmereinsatz vorgesehenen Leistungen sowie die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen,
— Bietergemeinschaften haben im Angebot ihre Mitglieder sowie einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und die Gesamtschuldnerschaft zu erklären.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
10.09.2020
12:00
- Deutsch (DE)
16.10.2020
10.09.2020
12:01
Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen, § 55 Abs. 2 S. 2 VgV
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Frist für Bieterfragen: 04.09.2020, 12:00 Uhr
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit eines öfffentlichen Auftrags gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
09.07.2020