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Ausschreibungsdetails

Erstausstattung im Dokumentationszentrum Flucht, Vertreibung, Versöhnung Möblierung inklusive Beleuchtung

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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09.07.2020

10.08.2020 12:00

10.08.2020 12:00

SFVV_2020_611-01

Stiftung Deutsches Historisches Museum

09.07.2020 16:45

2020/S 132-322885

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stiftung Flucht, Vertreobing, Versöhnung
Postanschrift: Mauerstraße 83-84
Postleitzahl: 10117
Ort: Berlin
NUTS: Berlin (DE300)
Land: Deutschland (DE)

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Einrichtung des öffentlichen Rechts


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Erstausstattung im Dokumentationszentrum Flucht, Vertreibung, Versöhnung Möblierung inklusive Beleuchtung

SFVV_2020_611-01

II.1.2)
CPV-Code

Diverse Möbel und Einrichtungen (39150000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Lieferung von diversem Mobiliar inklusive Beleuchtung

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Berlin (DE300)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Bundesstiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung entwickelt in Berlin ein Do-kumentationszentrum zum Thema Flucht und Vertreibung weltweit. Dazu zählt die Geschichte von Millionen Deutschen am Ende des Zweiten Weltkriegs. Heimatver-lust ist eine universelle Erfahrung, auch heute sind unzählige Menschen davon betroffen. In diesem Kontext bietet die Stiftung künftig mit Ausstellungen, Veran-staltungen und Recherchemöglichkeiten ein Forum für historisches Lernen. Die Dauerausstellung im künftigen Dokumentationszentrum der Stiftung Flucht, Ver-treibung, Versöhnung wird auf einer Fläche von 1.500 Quadratmetern im ersten und zweiten Obergeschoss zu sehen sein. Sie erklärt Ursachen, Verlauf und Fol-gen von ethnisch und religiös motivierten Zwangsmigrationen des 20. und 21. Jahrhunderts in Europa und darüber hinaus. Flucht, Vertreibung und Ankunftser-fahrungen der Deutschen im und nach dem Zweiten Weltkrieg bilden dabei den Schwerpunkt der musealen Erzählung. Eine abwechslungsreiche Präsentation aussagekräftiger Originalexponate, Schlüsseldokumente und Fotografien sowie eine zeitgemäße Gestaltung machen das Schicksal von Millionen Menschen für ein breites Publikum anschaulich Besucher aus dem In- und Ausland, Schulklas-sen, Bildungsreisende sowie Vertriebene und ihre Nachfahren sind gleichermaßen angesprochen. Die Besucherinnen und Besucher sind eingeladen, die Ausstellung selbstgeleitet oder in geführten Rundgängen zu erleben. Die Ausstellungsgestal-tung erfolgt durch das Atelier Brückner aus Stuttgart. In enger Zusammenarbeit mit den Kuratorinnen und Kuratoren entwickelte das Atelier Brückner eine narrative Architektur für die Dauerausstellung. Darüber hinaus werden im Erdgeschoss ein Veranstaltungssaal und ein Bereich für die Museumspädagogik eingerichtet. Der Zutritt zum neuen Dokumentationszentrum erfolgt über einen hochwertig gestalte-ten Eingangsbereich, in dem die Besucher die Garderobe abgeben und sich über die Ausstellungen im Hause zu informieren können. An einem gesonderten Tresen werden für den geführten Rundgang Audioguidegeräte ausgegeben und nach dem Besuch wieder in Empfang genommen.

Die Möblierungsbereiche:

Im Erdgeschoss wird der Veranstaltungssaal komplett möbliert. Des Weiteren die Räumlichkeiten für die Museumspädagogik und einzelne Nebenräume.

Im Verwaltungstrakt im 1. OG wird das Büro der Direktorin sowie die Teeküche und der Flurbereich mit einer Wartegruppe möbliert. Im 4. OG befinden sich Werk-statt-, Magazin und Lagerräume, die ebenfalls neu möbliert werden. Im Ausstel-lungsbereich werden Stühle für das Aufsichtspersonal verteilt.

Der Boden in den zu möblierenden Räumen im Erdgeschoss bestehen im Veran-staltungssaal und Im Seminarraum aus Mosaikparkett. In den Verwaltungsräumen im 1.OG liegt ein Nadelfilzboden. Im 4. OG, wo die beiden Pack- und Sortiertische eingebracht werden, ist ein Rohbetonboden

Die Gesamtplanung für die ausgeschriebenen Möbel erfolgt durch den im Titel benannten Planer.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

18.12.2020

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

1. Mit dem Angebot sind zunächst nur die Eigenerklärungen – bei Bietergemeinschaf-ten von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft – auf dem mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Formular VHB 124 LD abzugeben oder der Eignungsnachweis wird durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunterneh-men e.V geführt. Mit dem Angebot ist zudem das Bestehen einer Betriebshaftpflicht-versicherung in angemessener Höhe nachzuweisen. Im Übrigen wird auf die Festle-gungen in den Teilnahmebedingungen (VHB 632 EU) und im Formblatt VHB 124 ver-wiesen, die auch dann gelten, wenn ein Bieter den Eignungsnachweis durch Eintra-gung in die Präqualifikationsliste führt.

2. Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrags der Kapazitäten Dritter zu bedienen, so ist dieser bzw. sind diese namentlich zu benennen (Formblatt VHB 235), wenn sich der Bieter auf deren Kapazitäten beruft (sog. Eignungsleihe: § 47 VgV). Der Eignungsnachweis ist in gleicher Weise zu führen wie beim Bieter selbst (s. vorstehende Ziffer 1). Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine Verpflichtungserklä-rung des Dritten abzugeben. Hierfür ist das Formblatt VHB 236 zu verwenden.

Bei Dritten, auf deren Kapazitäten sich der Bieter nicht zum Nachweis der Eignung beruft, ist eine namentliche Benennung bereits im Angebot noch nicht erforderlich. Mit dem Angebot ist in diesem Fall das Formblatt VHB 233 einzureichen. Die Vergabe-stelle ist berechtigt, von den in die engere Wahl kommenden Bietern die namentliche Benennung, die Verpflichtungserklärung (Formblatt VHB 236) sowie den Eignungs-nachweis gemäß vorstehender Ziffer 1 zu verlangen.

Dritter in diesem Sinne ist jeder, der nicht Bieter ist, also insbesondere Nachunter-nehmer, verbundene Unternehmen oder Gesellschafter des Bieters. Der Bieter hat in jedem Fall zu erklären, welche Leistungen durch Dritte erbracht werden.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Darstellung des Netto-Gesamtumsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Ge-schäftsjahren (2017, 2018 und 2019). Gefordert ist die Angabe des Umsatzes pro Geschäftsjähr.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

-Drei Referenzen über Leistungen, die nach Inhalt und Umfang vergleichbar sind aus den letzten 5 Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt dieser Bekannt-machung.

-Angaben zu Arbeitskräften.

Im Übrigen wird auf die Festlegungen in den Teilnahmebedingungen (VHB 632 EU) und im Formblatt VHB 124 LD verwiesen, die auch dann gelten, wenn ein Bie-ter den Eignungsnachweis durch Eintragung in die Präqualifikationsliste führt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

10.08.2020

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

10.10.2020

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

10.08.2020

12:00

Berlin

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

- Bei Teilnahme einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitglie-dern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung nach Maßgabe des vom Auf-traggeber beigefügten Musters (Formblatt VHB 234) vorzulegen.

- Bieter müssen zur Erstellung der Angebote zwingend die vom Auftraggeber bereit-gestellten Formulare verwenden. Angebote, die diese Vorgaben nicht beachten, wer-den ausgeschlossen. Zusätzlich geforderte Anlagen sind beizufügen.

- Ein Bieter darf jeweils nur ein Angebot abgeben. Gibt ein Bieter ein eigenes Angebot ab und ist dieser zugleich Mitglied einer Bietergemeinschaft oder ist ein Büro Mitglied zweier oder mehrerer Bietergemeinschaften, können die Angebote ausgeschlossen werden, wenn ein Verstoß gegen den Grundsatz des Geheimwettbewerbs anzunehmen ist. Dies ist der Fall, wenn der Bieter bzw. das an mehreren Bietergemeinschaften beteiligte Büro nicht nachweisen kann, dass die jeweiligen Angebote vollkommen unabhängig voneinander erstellt wurden und dem betroffenen Bieter / Büro nicht meh-rere Angebote bekannt waren.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemobler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auf-trag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzule-gen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrif-ten ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsab-gabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

07.07.2020



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