Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=338117Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Bau von Wasserstraßen
Abschnitt II: Gegenstand
Donauausbau Straubing - Vilshofen, Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf, VE 709 BA Ü Kampfmittelerkundung TA1, VE7616 BA Ü MK 2 Kampfmittelerkundung TA1
M-013-20
Geophysikalische Untersuchungen (71351710)
Dienstleistungen
Geophysikalische Flächensondierungen zur Kampfmittelerkundung in und an der Donau
Ja
alle Lose
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:
Die Auftragsvergabe erfolgt gemeinsam für Los 1 und Los 2 an einen Auftragnehmer. Dabei erfolgt der Zuschlag anhand des Zuschlagkriteriums Preis.
Die Wertungssumme wird dabei aus der Summe der Angebotssumme für Los 1 und Los 2 ermittelt.
VE 709 BA Ü Kampfmittelerkundung TA1
Geologische, geophysikalische und sonstige wissenschaftliche Prospektionstätigkeiten (71351000)
Untergrunduntersuchungen (71352000)
Straubing-Bogen (DE22B)
Straubing-Bogen
Donau im Bereich der Eisenbahnbrücke Bogen Do-km 2312,0 bis 2311,0 und Do-km 2283,8 bis 2285,55
Gegenstand der Vergabe ist eine geophysikalische Flächensondierung (Geo- und Elektromagnetik) zu Land und zu Wasser und deren Auswertung um ggf. vorhandene Kampfmittel zu erkunden. Ziel ist eine Freigabe der Eingriffsflächen für die Bauleistungen im Zuge des Wasserstraßenausbaus zu erlangen.
Die Vergabe erfolgt für beide Lose mit Flächengrößen von 21,7 ha (Los 1) und 0,65 ha (Los 2), Gesamtfläche ca. 22,4 ha.
Die Untersuchungsflächen sind weitgehend im Bereich der Wasserstraße Donau zu verorten; die Leistungen sind während des Schifffahrtsbetriebes zu erbringen.
Preis
21.09.2020
31.01.2021
nein
nein
VE7616 BA Ü MK 2 Kampfmittelerkundung TA1
Geologische, geophysikalische und sonstige wissenschaftliche Prospektionstätigkeiten (71351000)
Untergrunduntersuchungen (71352000)
Straubing-Bogen (DE22B)
Straubing-Bogen (DE22B)
Wehrarm Straubing Do-km 2328,48 S bis Do-km 2328,4 S und Do-km 2314,25 bis 2313,85
Gegenstand der Vergabe ist eine geophysikalische Flächensondierung (Geo- und Elektromagnetik) zu Land und zu Wasser und deren Auswertung um ggf. vorhandene Kampfmittel zu erkunden. Ziel ist eine Freigabe der Eingriffsflächen für die Bauleistungen im Zuge des Wasserstraßenausbaus zu erlangen.
Die Vergabe erfolgt für beide Lose mit Flächengrößen von 21,7 ha (Los 1) und 0,65 ha (Los 2), Gesamtfläche ca. 22,4 ha.
Die Untersuchungsflächen sind weitgehend im Bereich der Wasserstraße Donau zu verorten; die Leistungen sind während des Schifffahrtsbetriebes zu erbringen.
Preis
21.09.2020
31.01.2021
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Nachweis zur Eignung kann durch Eigenerklärungen, ergänzt durch einschlägige ergänzende Unterlagen erbracht werden:
a) Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124 EU), ergänzt um aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate). (Gilt nur für Rechtsformen von Gesellschaften mit Eintragungspflicht)
b) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 VgV in Verbindung mit §123 und § 124 GWB
Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gemäß der" Eigenerklärung zur Eignung" oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" enthält die erforderlichen Nachweise zur Eignung, steht im Internet unter "www.vergabe.bayern.de" zur Verfügung und liegt
den Vergabeunterlagen bei.
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung von mindestens 1,5 Millionen € für Personen- und von mindestens 1,0 Millionen € für sonstige Schäden.
Der Vertrag ist bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
a) Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124EU), ergänzt um Angaben entsprechend der folgenden Punkte b) bis g):
b) Erklärung des Bewerbers, welche Teile des Auftrages unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen. Eine Verpflichtungserklärung des Unternehmens, derer sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages bedienen will, ist mit der Bewerbung vorzulegen.
c) Der Bieter weist mindestens 1 Referenzprojekt nach, bei dem geophysikalische Flächensondierungen (sowohl Geomagnetik und Elektromagnetik) zu Wasser an (z. B. Bundes-) Wasserstraßen zur Erkundung auf Störkörper und kampfmittelverdächtige Anomalien unter Wasser durchgeführt wurden.
d) Der Bieter verfügt über mindestens 2 Projektteams bestehend aus mindestens folgend beschriebener Zusammensetzung:
- ein Projektleiter
- ein Messtruppleiter (ggf. in Personalunion mit dem Projektleiter)
- ein Messtechniker oder Ingenieur
- ein Bootsführer
Genannte Projektleiter, Messtruppleiter und Messtechniker/Ingenieure müssen mindestens ein abgeschlossenes Hochschulstudium in einem naturwissenschaftlichen/technischen Zweig mit geophysikalischer Vertiefung oder eine gleichwertige Ausbildung mit geophysikalischem Schwerpunkt oder eine langjährige (mindestens 3 Jahre) Berufserfahrung in diesem Bereich nachweisen.
Genannte Bootsführer müssen die erforderliche Befähigung und Berechtigung zur Steuerung des vorgesehenen Sondierungsbootes auf Bundeswasserstrassen nachweisen.
e) Der Bieter verfügt über eine Erlaubnis nach § 7 Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG).
Er verfügt und benennt eine Verantwortliche Person gem. § 19 SprengG, die über einen Befähigungsschein gem. § 20 SprengG verfügt.
f) Der Bieter verfügt über die zur Erbringung der Leistungen erforderlichen Gerätschaften und weist deren Verfügbarkeit sowie deren Redundanz nach.
Der Bieter hat eine Eigenerklärung abzugeben, in der er erklärt, mit den zur Verfügung und zum Einsatz kommenden Gerätschaften und Personal alle Auflagen und Anforderungen einzuhalten, die sich aus Anlage 1 „Technische Vorgaben“ und Anlage 2 „Protokollinhalte“ zur Leistungsbeschreibung ergeben.
Als zwingend erforderlich stuft der Auftraggeber zumindest folgende Gerätschaften ein:
- ein geeignetes Sondierboot
- Magnetometer-Array mit Datenlogger
- Elektromagnetischer Detektor mit Datenlogger
- Positionsermittlungssystem
- Arraysystem zur Führung der Sonden/ des EM-Detektors über den Gewässergrund
g) Der Bieter verfügt über ein zertifiziertes Qualitätssicherungssystem (z.B. Güteschutzgemeinschaft Kampfmittelräumung Deutschland e.V., Deutsche Akkreditierungsstelle oder DIN ISO 9000).
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
06.08.2020
10:00
- Deutsch (DE)
05.10.2020
06.08.2020
10:00
siehe Punkt I.1
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
a) Zu Kooperationsformen des Bewerbers:
a1) Bietergemeinschaften
Die unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Für Bietergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bietergemeinschaftserklärung gemäß Formblatt ausdrücklich hingewiesen.
Die Mindeststandards muss jedoch die Bietergemeinschaft nur als Gesamtheit erfüllen.
a2) Rückgriff auf Ressourcen Dritter
Beabsichtigt der Bieter, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Fähigkeit auf einen Dritten/auf Dritte zu berufen, so muss er mit seinem Angebot die Dritten benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen des oder der Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten / der Dritten nachgewiesen wird.
Die unter Ziffer III.1.1 bis Ziffer III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit müssen für diesen/diese Dritten vorgelegt werden, wenn als sich ein Bieter als Einzelbieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des oder der Dritten beruft.
b) Die Angebote sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. Die elektronischen Angebote sind über die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de einzureichen.
Sämtliche Nachweise zu den Mindestkriterien sind bereits mit dem Angebot abzugeben. Weitere, nicht geforderte Unterlagen sind nicht erwünscht. Eine Verweisung auf frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
c) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren sind über die Vergabplattform einzureichen. Fragen, die nicht 4 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Bieterfragen werden ausschließlich auf der unter I.3 genannten Vergabeplattform eingestellt. Ebenso etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen. Die Bieter haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst zu informieren.
Die Vergabeunterlagen stehen kostenfrei und unmittelbar zugänglich auf www.vergabe.bayern.de unter der Vergabe Nr. M-013-20 zur Verfügung.
Angebote oder Bewerbungen dürfen elektronisch nur über die Vergabeplattform des Freistaates Bayern www.vergabe.bayern.de abgegeben werden.
Angebote oder Bewerbungen, die auf anderen Vergabeplattformen, z. B. www.evergabe.online.de abgeben werden, können nicht gewertet werden.
Wir weisen darauf hin, dass ein eventueller Bieterdialog (Fragen und Antworten) nur über die Plattform www.vergabe.bayern.de abgewickelt wird.
Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht oder nicht ordnungsgemäß dem Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
07.07.2020