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Ausschreibungsdetails

Einführung von Voice-/Chat-Bots

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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16.07.2020 (letzte Änderung am 11.09.2020)

14.08.2020 11:00

ID: 1.761.268 (Voice/Chatbots)

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

07.10.2020 14:28

2020/S 136-335081

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)


Verfahren aufgehoben

Dieses Verfahren wurde aufgehoben. Eine Teilnahme an diesem Verfahren ist nicht mehr möglich.

Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)
Postanschrift: Wasserstraße 215
Postleitzahl: 44799
Ort: Bochum
NUTS: Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): Dezernat IX.1.1 - Vergabestelle
Fax: +49 234-30486190
Hauptadresse: https://www.kbs.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Einrichtung des öffentlichen Rechts


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Einführung von Voice-/Chat-Bots

ID: 1.761.268 (Voice/Chatbots)

II.1.2)
CPV-Code

IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Einführung von Voice-/Chat-Bots bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)

Bochum

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Der Auftrag umfasst die Unterstützung bei der Konzeption, Entwicklung, Weiterentwicklung, Beschaffung, Bereitstellung, Betrieb und Support von neuen Einsatzszenarien hin zu einem hoch integrativen digitalen Serviceportfolio sowie die Erstellung eines Verfahrenssicherheitskonzepts und einer Datenschutzfolgeabschätzung.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Qualitätskriterium Name: Identifikation und Authentifizierung von Kunden / Gewichtung: 11

Qualitätskriterium Name: Vorqualifikation von Kundenanliegen / Gewichtung: 15

Qualitätskriterium Name: Automatisierung der allgemeinen Informationsbereitstellung, Beratung und Self-Services / Gewichtung: 15

Qualitätskriterium Name: Automatisierung von Standardprozessen / Gewichtung: 19

Kostenkriterium Name: 1. Software/ Cloud-Nutzung / Plattform (inkl. Inbetriebnahme, Bereitstellung, Betrieb und Support) / Gewichtung: 12

Kostenkriterium Name: 2. Kosten pro Anfrage - a) Grundpreis pro Anfrage bis zu 150.000 Anfragen mtl. / Gewichtung: 8

Kostenkriterium Name: 2. Kosten pro Anfrage - b) Grundpreis pro Anfrage bei mehr als 150.000 Anfragen bis zu 200.000 Anfragen mtl. / Gewichtung: 7

Kostenkriterium Name: 2. Kosten pro Anfrage - c) Grundpreis pro Anfrage bei mehr als 200.000 Anfragen bis zu 250.000 Anfragen mtl. / Gewichtung: 10

Kostenkriterium Name: 2. Kosten pro Anfrage - d) Grundpreis pro Anfrage ab 250.001 Anfragen mtl. / Gewichtung: 3

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:24

Der Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und hat eine Laufzeit von zunächst 2 Jahren. Er kann mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Eine Verlängerung hat drei Monate vor Vertragsablauf durch die KNAPPSCHAFT zu erfolgen. Der Vertrag endet somit spätestens nach 48 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Bereitstellung eines funktionsfähigen Systems, welches mindestens die Module a) und b) (siehe vorläufige Leistungsbeschreibung) umfasst, hat spätestens sechs Monate nach Zuschlagserteilung zu erfolgen.

II.2.9)
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

3

6

Im Rahmen der Auswertung des Teilnahmewettbewerbs werden die Angaben der Bewerber in der TW Anlage 2 mit Punkten bewertet. Die Höchstpunktzahl beträgt insgesamt 25,1 Punkte. Ein Bewerber ist umso besser geeignet, je mehr Punkte er insgesamt erreicht hat.

Nachzuweisen ist mindestens ein Referenzobjekt im Bereich Voice- oder Chat-Bots (Mindestanforderung). Sofern Mindestanforderungen nicht erfüllt sind, kann von der Eignung des Bewerbers nicht ausgegangen werden mit der Folge des Ausschlusses des Teilnahmeantrages.

Es können für drei Referenzprojekte maximal 23,1 Punkte erreicht werden. Bewertet werden die Referenzen unter Berücksichtigung der Auftraggeber und des Auftragsinhalts (Voice-Bot, Chat-Bot, oder / und Chat-Assistent in App). Die Punkte für den Auftragsinhalt jeder Referenz setzen sich dabei aus einem Basiswert zusammen, welcher anschließend mit einem Multiplikator vervielfältigt wird. Dieser wird individuell für jedes zum Einsatz kommende System ermittelt und ist abhängig von der konkreten Umsetzung. Auf diese Weise kann sich ein Zuschlag oder Abschlag auf den Basiswert ergeben.

Erwartet werden vom Bewerber drei Referenzen aus den letzten drei Jahren (ab 2017) über umgesetzte vergleichbare Aufträge hinsichtlich des Auftragsinhalts und des Auftraggeberbezugs mit den in der TW Anlage 2 geforderten Angaben.

Je besser die Referenzen der vorliegend zu erbringenden Leistung entsprechen, desto mehr Punkte erhält der Bewerber. Bei Angabe von weniger als drei Referenzen erhält der Bieter für jede fehlende Referenz (zweite und/oder dritte) einen Zuschlag von jeweils 1,3 Punkten (Punktzuschlag für fehlende Referenz - siehe auch IV. Bewertungsmatrix der TW Anlage 2).

Die Basispunktwerte, welche bezogen auf den Auftraggeber vergeben werden, werden 1:1 in die Endwertung übernommen. Für die übrigen drei Basispunktwerte, zu den einzelnen Themengebieten Voice-Bot, Chat-Bot und Chat-Assistent in einer App, werden - sofern im Referenzprojekt vorhanden - jeweils individuelle Multiplikatoren ermittelt.

Ein verstärkter Einsatz innovativer Lösungsansätze wie Machine Learning und eine hohe „Intelligenz“ des Systems werden bei der Bepunktung der Referenzen positiv bewertet und führen zu einem höheren Multiplikator. Ein bei den Referenzen zum Einsatz gekommenes System, welches überwiegend regelbasiert (z. B. Wenn-Dann) entscheidet, führt zu einer niedrigeren Bewertung und einem niedrigeren Multiplikator.

Der Voice-/Chatbot soll nach der Anlernphase in der Lage sein, Lösungsmuster und Gesetzmäßigkeiten zu erkennen und nicht ausschließlich nach den zuvor definierten Regeln handeln. Dies bedeutet, dass das System (im Vergleich zu den Beispielen aus der Anlernphase) ähnlich gelagerte Fälle selbstständig identifizieren kann, darauf reagiert (oder zumindest Vorschläge für eine weitere Anlernung unterbreitet) und eine „Intelligenz“ entwickelt. Im Sinne des Natural Language Understandings soll die Syntax, Semantik und Pragmatik der Aussagen analysiert und gedeutet werden. Dabei soll das System neue Formulierungen automatisch erlernen. Je stärker das Machine Learning bzw. der Einsatz von künstlicher Intelligenz ausgeprägt sind, desto höher ist die Bewertung. Nur (vollständige) erfüllte Anforderungen aus dem Bewertungsschema werden für die Ermittlung des Multiplikators berücksichtigt (siehe II. Referenzprojekte der TW Anlage 2). Die Erfüllung ist anhand geeigneter Unterlagen glaubhaft zu machen.

Der Punktwert, welcher sich aus den maximal drei eingereichten Referenzen ergibt, kann darüber hinaus um bis zu zwei Zusatzpunkte aufgewertet werden.

a) Es wird ein Zusatzpunkt vergeben, sofern Forschungs- und Entwicklungsbemühungen im Umfeld der Künstlichen Intelligenz (z. B. Natural Language Processing/Understanding) bereits länger als drei Jahre bestehen. Ein entsprechender Nachweis oder eine Glaubhaftmachung (beispielhaft: Nennung von öffentlichen Vorträgen, Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, Branchenauszeichnungen etc.) sowie Angaben zu etwaigen Unterbrechungen sind beizufügen. Bei Unterbrechungen verlängert sich der vorgenannte Zeitraum um die Dauer der Unterbrechung. Ein entsprechendes Referenzprojekt ist zu benennen.

b) Ein weiterer Zusatzpunkt kann erreicht werden, wenn das angebotene System (Voice-/Chat-Bot) ohne zusätzlichen Aufwand mehrsprachig betrieben werden kann. Ohne zusätzlichen Aufwand bedeutet hierbei, dass das vorhandene Regelwerke (zur Deutschen Sprache) ohne manuelle Neuanlernung (die Ergänzung von Fachbegriffen in der Fremdsprache ausgenommen) und fundierte Kenntnisse der Fremdsprache auf eine andere Sprache angewandt werden kann. Ein entsprechendes Referenzprojekt ist zu benennen.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

• TW Anlage 1 - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

• TW Anlage 2 - Eigenerklärung zur Prüfung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zur Beschränkung der Anzahl der Wirtschaftsteilnehmer

Nachzuweisen ist mindestens ein Referenzobjekt im Bereich Voice- oder Chat-Bots (Mindestanforderung).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

14.08.2020

11:00

IV.2.3)
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

09.09.2020

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Die Angaben über die Bindefrist unter Punkt IV.2.6) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet. Die Bindefrist von 2 Monaten gilt ab Ablauf der nach Verhandlungen mitgeteilten Frist zur Abgabe des finalen Angebotes.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle weist rein vorsorglich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB bezüglich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach insbesondere unzulässig, soweit erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der KBS, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Soziale Sicherung
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Allee 38
Postleitzahl: 53113
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-6190
Fax: +49 228-6191870

VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

09.09.2020



Berichtigungen

Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.

09.09.2020


11.09.2020




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