Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=337135Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Meteorologie
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung und den Betrieb von DSL-Anschlüssen
OV 40177/2020 GRO
Elektronische Nachrichten- und Informationsdienste (64216000)
Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung und den Betrieb von DSL-Anschlüssen
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Bereitstellung und den Betrieb von DSL-Anschlüssen für den Deutschen Wetterdienst und weiteren abrufberechtigten Behörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Die jeweiligen DSL-Anschlüsse sollen hierbei über Einzelaufträge abgerufen werden.
Ja
maximale Anzahl an Losen: 2
DSL-Anschlüsse für dienstliche Lokationen (z.B. das hauptamtliche Messnetz des Deutschen Wetterdienstes)
Elektronische Informationsdienste (64216200)
Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713)
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (Rahmenvertragspartner, Auftragnehmer) über die Bereitstellung und den Betrieb von DSL-Anschlüssen für den Deutschen Wetterdienst und weiteren abrufberechtigten Behörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Die jeweiligen DSL-Anschlüsse werden hierbei über Einzelaufträge abgerufen. Der Auusschreibungsgegenstand ist in zwei Lose aufgeteilt, so dass pro Los jeweils eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen geschlossen werden soll. Los 1 umfasst hierbei die DSL-Anschlüsse für dienstliche Lokationen (z.B. das hauptamtliche Messnetz des Deutschen Wetterdienstes),
wohingegen Los 2 die DSL-Anschlüsse für Telearbeitsplätze umfasst.
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
DSL-Anschlüsse für Telearbeitsplätze
Elektronische Nachrichten- und Informationsdienste (64216000)
Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713)
DSL-Anschlüsse für Telearbeitsplätze
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass sich der Bewerber in keinem Insolvenzverfahren befindet.
Erklärung über die Zahlung von Steuern und Beiträgen für Versicherungen, Erklärungen entsprechend § 123 GWB bezogen auf die letzten fünf Jahre, Erklärung entsprechend § 124 Absatz 1 Nr.: 1,3 bis 9 und Absatz 2 GWB bezogen auf die letzten drei Jahre
Weitere Bestimmungen sind in den Vergabe- und Vertragsunterlagen aufgeführt.
Eigenerklärung gemäß Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt) Weitere Bestimmungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Bewerber sind aufgefordert, die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nicht anzuwenden.
Migrationsmanager
erste Zeit- und Umsetzungsplanung
Servicekonzept
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
nein
07.09.2020
12:00
- Deutsch (DE)
03.11.2020
07.09.2020
12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen. (§160 Abs. 2 und 3 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlage erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber geltend gemacht werden. (§ 160 Abs. 2 und 3 GWB) Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung seinen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen. (§ 160 Abs. 3 GWB) Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die unter VI.4.1 genannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten.
29.07.2020
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