Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Fernwartungssoftware
ZR5-1133-2020-104-17-IT2
Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
Lieferauftrag
Lieferung einer Software zur Fernwartung von Client-PCs
Berlin (DE300)
Referat IT 2
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Gegenstand des Vertrages ist die Lieferung einer Software zur Fernwartung von derzeit 9.563 Client-PC der Anwender des Deutschen Bundestages sowie die Softwarepflege (Lieferung von Sicherheitsupdates und neuen Versionen der Software) für einen Zeitraum von 4 Jahren.
Laufzeit in Monaten:48
ja
• Lieferung weiterer Lizenzen sowie Softwarepflege bis zum Ende der Vertragslaufzeit
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unterlagen, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks).
- Gegebenenfalls Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer in der bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in der PQ-Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verein) (Punkt 3.4 des Angebotsvordrucks).
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).
Unterlagen, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
- Gegebenenfalls Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer in der bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in der PQ-Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verein) (Punkt 3.4 des Angebotsvordrucks).
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).
Unterlage, die auf Verlangen der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorzulegen ist:
Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 100.000 Euro für Personen- und Sachschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
04.08.2020
12:00
- Deutsch (DE)
20.11.2020
05.08.2020
09:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Zur Bewertung des Angebots und zur Kontrolle der Angaben sowie zur Prüfung der Funktionsfähigkeit der angebotenen Software in der Infrastruktur des Auftraggebers findet eine Teststellung statt. Dafür müssen vom Bieter zu dem Angebot kostenfrei fünf voll funktionsfähige Testlizenzen beziehungsweise eine Lizenz für 5 gleichzeitige Fernwartungssitzungen der im Falle des Zuschlags zu liefernden Software mit ausführlicher Dokumentation gemäß Ziffer 2.1.10 der Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellt werden.
Die Software sowie die ausführliche Dokumentation sind elektronisch per E-Mail oder auf einem Installationsmedium zu liefern. Die Installation der Software zur Teststellung muss ohne Zugriff auf das Internet möglich sein.
Hierzu fordert die Auftraggeberin die Bieter binnen eines Monats nach Ablauf der Angebotsfrist auf. Die Lieferung hat innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen zu erfolgen (maßgebend ist der Zeitpunkt der Anlieferung beim Auftraggeber).
Zur Vermeidung unnötigen Aufwands werden nur die Bieter zur Lieferung von Testversionen aufgefordert, die aufgrund der Angebotsunterlagen nicht bereits auszuschließen sind. Bieter, die aufgrund der Angebotsunterlagen bereits keine Zuschlagschance haben, werden zur Vermeidung unnötiger Aufwände ebenfalls nicht aufgefordert, Software für eine Teststellung zu liefern.
Das Angebot muss ausgeschlossen werden, wenn die Testversion nicht die in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen an die Software (A-Kriterien) (siehe Ziffer 2.1 der Leistungsbeschreibung) erfüllt beziehungsweise von der Leistungsbeschreibung abweicht.
Neben der Überprüfung, ob die Anforderungen an die Software (A-Kriterien) aus Ziffer 2.1 der Leistungsbeschreibung erfüllt sind, wird die Teststellung genutzt, um die Bewertung der B-Kriterien aus der Anlage 1 vorzunehmen.
Testversionen werden grundsätzlich nicht nachgefordert, da sie bewertungsrelevant sind. Dies gilt insbesondere auch für Testversionen, die nicht funktionsfähig sind, nicht dem angebotenen Produkt entsprechen oder nicht sämtliche Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen beziehungsweise von der Leistungsbeschreibung abweichen.
Die Teststellung dauert bis zu 28 Kalendertage. Nach Zuschlagserteilung werden die elektronisch gelieferten Testlizenzen der unterlegenen Bieter einschließlich der gelieferten Dokumentationen durch die Auftraggeberin vollumfänglich von ihren IT-Systemen gelöscht. Das gegebenenfalls gelieferte Installationsmedium wird an die unterlegenen Bieter zurückgesandt.
Auf Anforderung der Auftraggeberin benennt der Bieter einen Ansprechpartner, der bei unvorhergesehenen technischen Problemen im Rahmen der Teststellung Auskunft erteilen kann.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
29.07.2020
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