Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
an die oben genannten Kontaktstellen.
Regional- oder Kommunalbehörde
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Lieferung von Parka für Polizei und Justiz des Landes Sachsen-Anhalt
12.31-81264-493-2020
Anoraks (18221200)
Lieferauftrag
Voraussichtlicher Bedarf für vier Jahre:
785 Stück Parka Damen, Polizei
1.590 Stück Parka Herren, Polizei
234 Stück Parka Damen, Justiz
115 Stück Parka Herren, Justiz
480.000,00
EUR Euro
Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt
Bekleidungsservicecenter
Sternstraße 12 / Haus 8
39104 Magdeburg
siehe Leistungsbeschreibung und Größenschlüssel
04.01.2021
30.12.2024
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Bewerbererklärung -Eigenerklärung zu § 6 Abs. 5 VOL/A bzw. § 6 EG Abs. 6 VOL/A "Insolvenzverfahren/Liquidation" oder der Bieter erfüllt die o.g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des LSA anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der ABSt Sachsen-Anhalt bzw. IHK PQ VOL. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch Vorlage eines von der anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikats, z.B. PQ VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben worden sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind. Darüber hinaus sind folgende Erklärungen/Vereinbarungen vorzulegen: -Erklärung zu §§10,12,13 LVG LSA "Tariftreue und Entgeltgleichheit, ILO-Kernarbeitsnormen, Nachunternehmereinsatz" -Vereinbarung zu §§ 17,18 LVG LSA "Kontrollen und Sanktionen"
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
15.09.2020
12:00
- Deutsch (DE)
22.10.2020
15.09.2020
12:01
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
30.06.2020