Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=336624Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
„Überarbeitung und Neukonzipierung der Bestandteile des Net-Piloten-Projekts“
BZgA_2020_19
Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung (75000000)
Dienstleistungen
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist Überarbeitung und Neukonzipierung der Bestandteile des Net-Piloten-Projekts.
Die Jugendkampagne „Ins Netz gehen“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) richtet sich vorrangig an junge Menschen im Alter von 12 bis 18 Jahren. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung der Gesellschaft spielen der Computer und das Internet im Leben von Jugendlichen eine große Rolle. Gerade auch im Berufs- und Bildungsalltag ist es erforderlich, den Umgang damit möglichst gut zu beherrschen. Aus diesem Grund ist die Förderung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen eine grundsätzlich wichtige Aufgabe. Durch die Förderung eines kompetenten und eigenverantwortlichen Umgangs mit Computer und Internet, kann auch einem exzessiven Mediennutzungsverhalten vorgebeugt werden. Dies ist das Ziel der Kampagne „Ins Netz gehen“. Zur Prävention von exzessiver Mediennutzung wird die Medienkompetenz bei den Jugendlichen entwickelt, gefördert und gestärkt. Kritisches und selbstreflektierendes Denken wird dabei angeregt und unterstützt.
Neben Printmaterialien zur Wissensförderung, dem interaktiven Jugendportal http://www.ins-netz-gehen.de mit Wissenstest, Selbsttest und dem Online-Beratungsprogramm "Das andere Leben", sowie dem Multiplikatorenportal http://www.multiplikatoren.ins-netz-gehen.de für Lehrkräfte, Fachkräfte und Eltern, verfügt die Jugendkampagne "Ins Netz gehen" über die Personalkommunikative Maßnahme "Net-Piloten". Die Net-Piloten sind in dem Setting Schule angesiedelt und basieren auf dem Peer-to-Peer-Ansatz. Zur Umsetzung wird pädagogisches Personal in den Suchtfachstellen und Schulen zu Multiplikatoren ausgebildet, welche wiederum in den Schulen 14 - 18-jährige Jugendliche zu Net-Piloten ausbilden, die Workshops für Mitschülerinnen und Mitschüler ab 12 Jahren zum Thema Medienkompetenz und zur Prävention von exzessiver Mediennutzung geben.
Der aktuelle Ablauf des Net-Piloten-Projekts:
1. Ausbildung der Multiplikatoren und Train-the-Trainer-Qualifikation.
2. Ausbildung der Net-Piloten.
3. Workshops der Net-Piloten.
Zum der hier gegenständlichen Überarbeitung s. sogl. unter Ziff. II.2.4 und unter § 4 der Leistungsbeschreibung
1,00
EUR Euro
Veranstaltung von Seminaren (79951000)
Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Köln und verschiedene weitere entsprechend des Auftrages. Vgl. § 4 der Leistungsbeschreibung
1. Überarbeitung und Neukonzipierung der Bestandteile des Net-Piloten-Projekts
1.a. Net-Piloten-Fachkräfteschulung und der Train-the-Trainer-Qualifikation
Aktuell sind die Multiplikatorenschulungen und die Train-the-Trainer-Qualifikation ein und dasselbe. Nach der Schulung soll jeder Multiplikator dazu berechtigt sein sowohl eigene Multiplikatoren auszubilden, als auch selber das Net-Piloten Projekt umzusetzen.
Der Auftragnehmer soll in diesem Arbeitspaket folgende Leistungen erbringen:
-Entwicklung eines Vorschlags zum Ablauf einer effektiven und zeitsparenden Net-Piloten Fachkräfteschulung mit anschließender Train-the-Trainer-Qualifizierung unter Berücksichtigung folgender Punkte:
o Die aktuellen Schulungsmaterialien, - inhalte und -abläufe sollen als Grundlage genommen werden (z.B. das Schulungsmanual).
o Die Train-the-Trainer Qualifikation soll besser von der Fachkräfteschulung abgegrenzt werden.
o Die Train-the-Trainer Qualifikation soll im direkten Anschluss an die Fachkräfteschulung stattfinden, so dass die Teilnehmenden der Train-the-Trainer-Qualifikation diese ohne erneuten Anreiseaufwand erwerben können.
o Dabei sollte die Aufteilung der Veranstaltung wie folgt sein: 2/3 Fachkräfteschulung und 1/3 Train-the-Trainer Qualifikation
o Die Schulung darf 2 Tage nicht überschreiten.
1.b. Net-Piloten Schulung
Der Auftragnehmer soll in diesem Arbeitspaket folgende Leistungen erbringen:
Überarbeitung und Neukonzipierung der Net-Piloten Schulung in insg. 25 Module a 90 Minuten/ zwei Schulstunden bzw. einer Doppelstunde. Pflichtmodule zur Erlangung des „Net-Piloten“-Zertifikats und zur Befähigung der Workshopleitung für die Mitschülerinnen und Mitschüler:
- 8 Pflichtmodule: Diese Module müssen absolviert werden um das Net-Piloten-Zertifikat zu erlangen
Inhalte: Suchtentstehung, Selbstreflektion, Wissen über Medien, Nutzen und Risiken, Zahlen und Fakten, Anlaufstellen für Hilfe, Vortrags- und Moderationstechniken, und weitere Grundlagenthemen.
- 2 Workshopmodule: In diesen Modulen sollen die Net-Piloten Peer-to-Peer Workshops für ihre Mitschülerinnen und Mitschülern geben.
Inhalte: Dafür sollen Ausgestaltungsvorschläge erstellt werden.
Diese Module sollen aufeinander aufbauen und bilden die „Net-Piloten“-Schulung.
Die aktuellen Schulungsmaterialien, - Inhalte und -Abläufe sollen als Grundlage genommen werden.
Ergänzende Net-Piloten-Module zur Vertiefung und mögliche Erweiterung für eine regelmäßig stattfindende Schul-AG:
- 12 Ergänzungsmodule: Diese Module beschäftigen sich intensiv mit Schwerpunkten Inhalte: Social Media, Handyspiele, Videospiele, Lootboxen, Serious Games etc.
- 3 Reflektionsmodule: Diese Module dienen keiner inhaltlichen Auseinandersetzung, sondern bieten Raum für einen angeleiteten Austausch der Bedenken, Sorgen, Ängste, Fragen und Erfahrungen
Inhalte: Methoden um einen geschützten Raum zu schaffen, inkl. Gesprächseinstiegsmethoden, in dem die Teilnehmenden offen über ihre Bedenken, Sorgen, Ängste, Fragen und Erfahrungen sprechen können.
Die Ergänzungs- und Reflektionsmodule sollen von den Net-Piloten-Fachkräften in beliebiger Reihenfolge verwendet werden. Themen können über mehr als ein Modul gehen, bspw. Social Media 1, Social Media 2, sofern es der Inhalt hergibt.
Die Ergänzungs- und Reflektionsmodule können entweder nach den, zur Net-Piloten-Schulung gehörenden Pflichtmodule durchgeführt werden, oder zwischen die Pflichtmodule geschoben werden.
Entsprechend verlängert sich die Dauer bis zum Erlangen des „Net-Piloten“-Zertifikats.
1.c. Elternseminar
Der Auftragnehmer soll in diesem Arbeitspaket folgende Leistungen erbringen:
Erstellung eines Elternseminars in 3 Modulen:
- 1 Modul: Übersicht über das Thema: Medien, Videospiele, Social Media, Faszination, Nutzen, Gefahren
- 1 Vertiefungsmodul: Schwerpunktthema Videospiele
- 1 Vertiefungsmodul: Schwerpunkt Social Media
Die Module sollen unabhängig konzipiert werden, so dass sie auch einzeln und in beliebiger Reihenfolge einsetzbar sind.
2. Organisation, Durchführung und Betreuung der Schulungen bzw. Workshops
Der Auftragnehmer soll die komplette Planung, Organisation, Durchführung und Nachbereitung der Schulungen bzw. Workshops übernehmen. Alle Tätigkeiten erfolgen in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber.
- Planung, Durchführung und Nachbereitung (inkl. Bedarfsermittlung) der Net-Piloten Fachkräfteschulung (bisher „Multiplikatorenschulung“) in den Bundesländern (ein bis zwei Schulungen pro Bundesland pro Jahr sind geplant) inkl. organisatorische Vorbereitung und Betreuung der Veranstaltung
o hierzu zählen u.a. Koordinierung, Information und Begleitung der Teilnehmer
o Recherche und Buchung des Veranstaltungsraumes
o eventuell Übernachtungen
o Tagungsmanagement
o Erstellung und Pflege eines Newsletters für Net-Piloten Fachkräfte (inkl. Mailverteiler) (Versand erfolgt über Webangebot)
- Planung, Durchführung und Nachbereitung (inkl. Bedarfsermittlung) der Elternseminare (mindestens ein Seminar pro Bundesland pro Jahr) inkl. organisatorische Vorbereitung und Betreuung der Veranstaltung
o hierzu zählen u.a. Koordinierung, Information und Begleitung der Eltern
o Recherche eines Veranstaltungsraumes, wenn nicht durch Schule gestellt werden kann
o Beantwortung von Fragen zu den Elternseminaren (Telefon, E-Mail)
- Koordinierung der Anfrage zu Net-Piloten-Schulungen der Schulen
o Unterstützung und Beratung bei der eigenständigen Durchführung der Net-Piloten-Schulungen durch Net-Piloten-Fachkräfte
o Organisation und Durchführung der Net-Piloten-Schulungen in den Schulen, wenn nötig (soll den Ausnahmefall darstellen)
o Kontinuierliche Betreuung von Anfragen durch Suchtfachkräfte, Lehrkräfte, Schulsozialkräfte, Net-Piloten Fachkräfte, Net-Piloten oder an dem Projekt interessierte Dritte (Telefon, E-Mail). Der Auftraggeber richtet hierfür eine Mailadresse ein, der Auftragnehmer erhält hier Zugriff.
3. Materialerstellung
Der Auftragnehmer übernimmt nach Aufforderung durch den Auftraggeber die inhaltliche Überarbeitung bzw. Aktualisierung der Materialien (wie beispielsweise das Schulungsmanual) des Net-Piloten-Projektes. Die Beauftragung erfolgt als Einzelabruf. Im Projektverlauf kann es auch dazu kommen, das neue Materialien konzipiert und entwickelt werden müssen. Im Einzelnen vgl. § 4 Abs. 2 Nr 3 der Leistungsbeschreibung.
4. Projektmanagement
Der Auftragnehmer hat während der gesamten Vertragsdauer einen engen Arbeitskontakt zur zuständigen Ansprechperson des Auftraggebers zu halten. Der Auftragnehmer ist weiterhin verpflichtet, im erforderlichen Umfang mit weiteren Auftragnehmern des Auftraggebers (eventuell Technikagentur und/oder Redaktion des Internetauftritts) zusammenzuarbeiten. Im Einzelnen vgl. § 4 Abs. 2 Nr 4 der Leistungsbeschreibung.
5. Öffentlichkeitsarbeit
Dieses Arbeitspaket erfolgt stets in enger Absprache mit dem Auftraggeber. Folgende Leistungen sind Bestandteil dieses Arbeitspaketes:
- Vertretung und Bekanntmachung des BZgA Peerprojekts „Net-Piloten“ im Rahmen der „Ins Netz gehen“ Jugendkampagne durch Vorträge, Workshops und Informationsständen auf Veranstaltungen wie bspw. der gamescom nach Absprache mit der BZgA
- Workshops zur Net-Piloten-Fachkräfteschulung oder zur Net-Piloten-Schulung auf öffentlichen Veranstaltungen wie Kongressen, Tagungen, Fachaustauschen, Messen etc.
- Zusammenarbeit mit redaktioneller und technischer Betreuung (externe Dienstleister) der BZgA „Ins Netz gehen“-Jugendkampagnen Internetauftritte
- Erstellung von Content in Bild-, Schrift-, Ton- und Videoform für Beiträge der BZgA „Ins Netz gehen“-Jugendkampagnen Internetauftritte über das Net-Piloten Projekt
- Erstellung von Artikeln über das Net-Piloten-Projekt in Absprache mit dem Auftraggeber
- Zuarbeit zur Öffentlichkeits- und Pressearbeit der BZgA
- Anfragen zu dem Net-Piloten-Projekt sind zu beantworten und der Auftraggeberin zur Freigabe vorzulegen.
- Unterstützung bei der Konzipierung eines Kooperationsvertrages zwischen der BZgA und den Landesstellen zur verstetigten Umsetzung des Net-Piloten-Projekts
Qualitätskriterium Name: Erfahrung in der Entwicklung und Durchführung von Projekten mit Bezug zum Thema Suchtprävention (hinsichtlich der Gewichtung vgl. sogleich unter II 2.14 und in der Wertungsmatrix) / Gewichtung: 1
Qualitätskriterium Name: Erfahrung in der Entwicklung und Durchführung von Projekten mit Bezug zu den Themen Prävention von exzessiver Mediennutzung und Förderung der Medienkompetenz (hinsichtlich der Gewichtung vgl. sogleich unter II 2.14 und in der Wertungsmatrix) / Gewichtung: 1
Qualitätskriterium Name: Kurzkonzept (1-3 Seiten, DIN A-4), Inhalt, Aufbau, Ablauf und Methodik eines exemplarischen Pflichtmoduls (vgl. Wertungsmatrix). Hinsichtlich der Gewichtung vgl. sogleich unter II 2.14 und in der Wertungsmatrix. / Gewichtung: 1
Qualitätskriterium Name: Kurzkonzept (1-3 Seiten, DIN A-4), Organisation, Durchführung und Betreuung der Schulungen bzw. Workshops (vgl. Wertungsmatrix). Hinsichtlich der Gewichtung vgl. sogleich unter II 2.14 und in der Wertungsmatrix. / Gewichtung: 1
Qualitätskriterium Name: Zeitplanung (vgl. Wertungsmatrix). Hinsichtlich der Gewichtung vgl. sogleich unter II 2.14 und in der Wertungsmatrix. Dies gilt auch für die Gewichtung des Preises. / Gewichtung: 1
Preis Gewichtung: 1
1,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten:24
Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um je ein weiteres Jahr zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option. Entschließt sich der Auftraggeber zu ihrer Inanspruchnahme, so teilt er dem Auftragnehmer dies spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit der Rahmenvereinbarung nach Abs. 1 bzw. vor Ablauf des ersten Verlängerungszeitraums schriftlich mit.
nein
nein
Bewertung:
Die Bewertung erfolgt nach der erweiterten Richtwertmethode. Hier wird das Leistung-Preis-Verhältnis mit folgender Formel für die Kennzahl Z berechnet: Z = L / P * 1.000*Zielerfüllungsgrad: Die Bewertung erfolgt insgesamt vor dem Hintergrund des in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) formulierten Auftragsgegenstandes im Hinblick auf den zu erwartenden Grad der Zielerreichung zwischen einem Minimum von einem Bewertungsspunkt und einem Maximum von vier Bewertungspunkten. Als Preis P wird der kalkulatorische Angebotspreis inkl. der Optionen sowie der USt. zu Grunde gelegt. Der Preis P ergibt sich aus dem Preisblatt.Ausgehend vom Angebot mit der höchsten Kennzahl Z wird mit 10 % ein Schwankungsbereich festgelegt. Von den im Schwankungsbereich befindlichen Angeboten wird das mit der höchsten Anzahl von Leistungspunkten ausgewählt. Dieses erhält den Zuschlag für den Auftrag.
Erläuterung der Abkürzungen:
GP = Gewichtungspunkte
MP = Mindestpunkte
BP = Bewertungspunkte
LP, L = Leistungspunkte
Z = Leistungs-Preis-Kennzahl
P = Preis
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB
Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot
eine
ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Eigenerklärung zu den §§ 123, 124
GWB
vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenzoder
vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur
Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
ordnungsgemäß erfüllt hat.
2. Eigenerklärung zu § 19 MiLoG
Der Bieter hat mit dem Angebot eine eigenhändig unterschriebene
Eigenerklärung zu §
19 MiLoG gemäß § 126 b BGB vorzulegen
3. Eigenerklärung zu § 21 AEntG
Der Bieter hat mit dem Angebot eine eigenhändig unterschriebene
Eigenerklärung zu §
21 AEntG vorzulegen
4. Eigenerklärung zu Vertrags- und/oder Geschäftsverbindungen
/Interessenkonflikt
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu Vertrags- und
Geschäftsverbindungen in Textform gemäß § 126 b BGB vorzulegen
5. Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte und eigenhändig
unterschriebene
Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts vorzulegen.
Eigenerklärung und Nachweise der Qualifikation zu dem – für den Einsatz vorgesehenen (vgl. § 4 Abs. 3 der Leistungsbeschreibung) Personals. Benannt werden sollen die Projektleitung sowie die stellvertretende Projektleitung.
Voraussetzungen sind: Ein Abgeschlossenes Hochschulstudium der Sozialwissenschaft, Public Health, Erzie-hungswissenschaft, Psychologie, Kommunikationswissenschaft oder vergleichbares abgeschlossenes Hoch-schulstudium. Sofern die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung ungleich der aktiv durchführenden Personen (mind. 2 Personen) sind, sind diese ebenfalls mit oben benannten Voraussetzungen zu benennen.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
nein
18.08.2020
12:00
- Deutsch (DE)
28.09.2020
18.08.2020
12:01
Hamburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
demAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
29.06.2020