Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=335990Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt 445 TP 1: Unterstützung und Beratung bei der Erstellung von Sicherheits- und Zertifizierungsanforderungen und einer Technischen Richtlinie im Kontext Mobilfunk/5G
P 445 TP 1
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Dienstleistungen
Ziel des Projekts ist die Unterstützung und Beratung des BSI bei der fachlichen Ausgestaltung der Anforderungen zur Umsetzung des Eckpunktepapiers der BNetzA, insbesondere bei der Definition und Ausgestaltung von Sicherheits- und Zertifizierungsanforderungen. Darüber hinaus unterstützt der Auftragnehmer das BSI bei der europäischen Harmonisierung und Abstimmung von Zertifizierungsanforderungen im Kontext 5G in Form von Analysen, Bewertungen, Anforderungsdokumenten und Standardisierungsaktivitäten.
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Beim Auftragnehmer
s. II.1.4)
Laufzeit in Monaten:12
Ist das ursprünglich beauftragte Abrufkontingent an Personentagen (siehe Kapitel 4.2.1 der LB) bei Ablauf dieses Zeitraums noch nicht aufgebraucht, so kann die Projektlaufzeit auf Wunsch des AG und mit Zustimmung des AN um ein weiteres Jahr und ohne gleichzeitige Aufstockung des Abrufkontingentes verlängert werden (optionale Leistung: budgetneutrale Verlängerung).
Alternativ kann das ursprünglich beauftragte Abrufkontingent an Personentagen auf Wunsch des AG und mit Zustimmung des AN einmalig aufgestockt werden (siehe Kapitel 4.2.1 der LB). Diese optionale Aufstockung kann bis 9 Monate nach Projektstart beauftragt werden und ist automatisch verbunden mit einer Verlängerung der Projektlaufzeit auf insgesamt 24 Kalendermonate (optionale Leistung: Budgeterhöhung und Verlängerung).
ja
Budgetneutrale Verlängerung oder Budgeterhöhung und Verlängerung
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
I. Ausschluss eines Interessenskonflikts
Bestätigen Sie, dass weder Sie noch Ihre Partner im Fall einer Bietergemeinschaft noch ggf. Unterauftragnehmer Interessen haben, die mit der Ausführung der Leistungen dieses Projekts im Widerspruch stehen und die sich ggf. nachteilig auf das Projektergebnis auswirken könnten? Eingeschlossen von dieser Bestätigung ist das bei dem Projekt eingesetzte Personal.
Bitte mit „JA“ oder „NEIN“ beantworten.
Ein Interessenskonflikt liegt beispielsweise bei einer Verpflichtung gegenüber oder Kooperation mit dem Schemabetreiber von GSMA NESAS (GSMA) oder durch eine sonstige wirtschaftliche Abhängigkeit vom genannten vor. Zudem liegt beispielsweise ein Interessenskonflikt bei (Teil-)Herstellern und Betreibern von 5G-Komponenten und 5G-Infrastrukturen vor.
Mindestanforderung: Wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet (= es besteht ein Interessenskonflikt), so erläutern Sie den Konflikt und stellen Sie dar, wie Sie ihn auflösen wollen. Das Angebot kann in diesem Fall nur berücksichtigt werden, wenn der beschriebene Lösungsansatz vom BSI als ausreichend beurteilt wird.
Führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre Antwort auf. Verzichten Sie auf die wörtliche oder sinngemäße Zitierung des Kriteriums.
II. Referenzen: Anerkannte Prüfstelle des BSI und Evaluierungen nach CC
Für die ordnungsgemäße Erbringung der hier zu vergebenden Leistung bedarf es tiefgreifender praktischer Erfahrungen im Kontext der IT-Sicherheitszertifizierung auf Basis der vom BSI präferierten Zertifizierungsschemata.
Beim Bieter muss es sich daher zwingend um eine vom BSI anerkannte Prüfstelle zur IT Sicherheitsevaluierung nach Common Criteria (> EAL 3) handeln. Die Erfüllung dieser Anforderung ist im Angebot zu bestätigen.
Weisen Sie außerdem die praktische Erfahrung im Bereich Evaluierung von IT-Sicherheitsprodukten nach CC durch mindestens drei Zertifizierungsprojekten/-aufträgen nach, die von ihrem Unternehmen innerhalb der letzten drei Jahre erfolgreich durchgeführt wurden (Referenzen).
Gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein:
• Zertifizierungsstelle
• Antragsteller des Zertifizierungsverfahrens
• Darstellung des TOE
• Verweis auf Zertifikat
III. Referenzen: Evaluierungen nach BSZ
Weisen Sie die praktische Erfahrung im Bereich Evaluierung von IT-Sicherheitsprodukten nach Beschleunigter Sicherheitszertifizierung bzw. Basissicherheitszertifizierung (BSZ) durch mindestens eine Evaluierung nach, die von ihrem Unternehmen innerhalb der letzten fünf Jahre durchgeführt wurde (Referenz).
Gehen Sie dabei soweit möglich auf folgende Punkte ein:
• Stelle die die Aufgaben einer Zertifizierungsstelle wahrnimmt
• Auftraggeber der Evaluierung
• Darstellung des TOE
Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
29.07.2020
14:00
- Deutsch (DE)
3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
29.07.2020
14:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
25.06.2020