Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=335980Einrichtung des öffentlichen Rechts
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Agenturleistungen für die Minijob-Zentrale
Agenturleistungen für die MJZ (ID: 1.789.458)
Werbe- und Marketingdienstleistungen (79340000)
Dienstleistungen
Ausschreibungsgegenstand ist ein Rahmenvertrag über Agenturleistungen für die Minijob-Zentrale.
Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Bochum
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen im Rahmen des Vertrages stellt sich im Einzelnen wie folgt dar:
Strategische Beratung/Entwicklung und Austausch zu allen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen der Minijob-Zentrale (z. B. Gesamtstrategie, Social Media, PR; Kreation, etc.)
Sparringspartner des Auftraggebers zu kreativen Ideen für Kommunikationsmaßnahmen
Beratung des Auftraggebers in Fragen der ziel-gruppenspezifischen Ansprache
Vermittlung von Fremdleistungen (z. B. Produktio-nen, Landingpages, etc.)
Erstellung von Content Konzepten und -strategien
Erstellung von Content für die unterschiedlichen Kanäle. Hierbei kann es sich um Social Media Content, Erklärvideos, Infografiken oder ähnliches handeln.
Recherche und Kauf von Bildern und Videos für den Content inklusive der benötigten Lizenzen
Eigenständige Recherche von interessantem und zielgruppen- und nutzenorientiertem Content
Ausarbeitung von Werbe- und Kommunikationsmitteln (On- und Offline)
Planung und Durchführung von PR-Maßnahmen
Qualitätskriterium Name: Qualität: Konzept und Blogbeitrag / Gewichtung: 70
Preis Gewichtung: 30
01.01.2021
31.12.2021
Der Vertrag tritt voraussichtlich zum 01.01.2021 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2021, ohne dass es einer schriftlichen Kündigung bedarf. Eine Vertragsverlängerung über den 31.12.2021 ist für weitere drei Jahre möglich. Hierzu muss bis spätestens drei Monate vor Vertragsende die Zustimmung von beiden Vertragspartnern in Schriftform vorliegen. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2024, ohne dass es einer schriftlichen Kündigung bedarf.
Wird das genannte Auftragsvolumen ausgeschöpft, endet der Vertrag vorzeitig.
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Im Rahmen der Auswertung des Teilnahmewettbewerbs werden die Angaben der Bewerber in TW Anlage 2 zu der beruflichen Befähigung mit 10 Punkten (entspricht einer Gewichtung von 50 %) und zu den Referenzprojekten ebenfalls mit 10 Punkten (entspricht einer Gewichtung von 50 %) bewertet.
Die Höchstpunktzahl beträgt insgesamt 20 Punkte. Ein Bewerber ist umso besser geeignet, je mehr Punkte er insgesamt erreicht hat.
I. Anzahl der Mitarbeiter
Der Bewerber muss laufend mindestens 50 fest angestellte Mitarbeiter beschäftigen (Mindestanforderung).
II. Berufliche Befähigung/Qualifikation Team- bzw. Projektleiter(in) und stellv. Team- bzw. Projektleiter(in)
Es können insgesamt maximal 10 Punkte für die berufliche Befähigung erreicht werden. Dies entspricht einer Gewichtung von 50 %.
Die Qualifikation des/der Team- bzw. Projektleiters(in) wird mit maximal 6 Punkten (entspricht einer Gewichtung von 30 %) und die Qualifikation des/der stellv. Team- bzw. Projektleiters(in) wird mit maximal 4 Punkten (entspricht einer Gewichtung von 20 %) bewertet.
Die Person des/der Team-/Projektleiters(in) muss beim Bewerber fest angestellt sein und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der strategische Konzeption und Erstellung von Content Maßnahmen haben (Mindestanforderung). Bei einer mehr als 4-jährigen Berufserfahrung werden hierfür 2 Punkte vergeben. Sollten mehr als 5 Jahre Berufserfahrung vorliegen, werden diese mit 3 Punkten bewertet.
Die Person des/der stellvertretenden Team-/Projekt-leiters(in) muss ebenfalls beim Bewerber fest angestellt sein und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der strategischen Konzeption und Erstellung von Content Maßnahmen vorweisen können (Mindestanforderung). Bei einer mehr als 4-jährigen Berufser-fahrung werden diese mit 2 Punkten bewertet.
Für beide Profile ist jeweils mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über die strategische Konzeption und Erstellung von Content Maßnahmen vorzuweisen (Mindestanforderung).
Für eine weitere Referenz je Profil werden Zusatzpunkte vergeben. Bei dem/der Team-/Projektleiter(in) können für eine weitere Referenz 3 Punkte und für die Referenz des/der stellvertretenden Team-/Projektleiters(in) 2 Punkte erreicht werden.
III. Auswahl der Referenzprojekte des Unternehmens
Die Höchstpunktzahl für die Referenzprojekte des Unternehmens beträgt 10 Punkte (je Referenzprojekt max. 5 Punkte). Dies entspricht einer Gewichtung von 50 %.
Nachzuweisen sind mindestens
• zwei Referenzprojekte über eine strategischen Erstellung von Content Konzepten und Begleitung bei der Erstellung von Content Maßnahmen aus den letzten drei Jahren
jeweils verbunden mit einer aussagekräftigen Schilderung der Konzeption, des Leistungsumfangs, der Beifügung des Layouts und der Angabe des Budget. Bei den Referenzprojekten werden Werbetext, Grafik, Fotografie sowie evtl. weitere Gestaltungsmerkmale auf ihr innovatives Potenzial geprüft und wie folgt bewertet:
Es werden Punkte im Intervall von 0 bis 5 vergeben. Je höher die Punktzahl, desto besser ist das Referenzprojekt. Somit ergibt sich folgendes Bewertungsschema:
0 Punkte = keine Angaben bzw. nicht wertbare Angaben
2,5 Punkte = keine außergewöhnliche Kampagne mit durchschnittlich überraschenden Elementen
5 Punkte = außergewöhnliche Kampagne mit überraschenden Elementen
Unter innovativem Potential verstehen wir Content, der außergewöhnliche, kreative, überraschende und wegweisende Elemente enthält und zudem genau die Zielgruppe mit relevanten und aktuellen Themen anspricht.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
TW Anlage 2 - Eigenerklärung zur Prüfung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit und zur Beschränkung der Wirtschaftsteilnehmer
I. Anzahl der Mitarbeiter:
Der Bewerber muss laufend mindestens 50 fest angestellte Mitarbeiter beschäftigen.
II. Berufliche Befähigung/Qualifikation Team- bzw. Projektleiter(in) und stellv. Team- bzw. Projektleiter(in):
Die Person des/der Team-/Projektleiters(in) muss beim Bewerber fest angestellt sein und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der strategische Konzeption und Erstellung von Content Maßnahmen haben.
Die Person des/der stellvertretenden Team-/Projekt-leiters(in) muss ebenfalls beim Bewerber fest angestellt sein und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der strategischen Konzeption und Erstellung von Content Maßnahmen vorweisen können.
Für beide Profile ist jeweils mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über die strategische Konzeption und Erstellung von Content Maßnahmen vorzuweisen.
III. Auswahl der Referenzprojekte des Unternehmens
Nachzuweisen sind mindestens zwei Referenzprojekte über eine strategischen Erstellung von Content Konzepten und Begleitung bei der Erstellung von Content Maßnahmen aus den letzten drei Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
30.07.2020
11:00
24.08.2020
- Deutsch (DE)
29.12.2020
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich gemäß § 17 Abs. 11 VgV das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der urspünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Der Gesamtetat beträgt vorbehaltlich der Gewährung von entsprechenden Haushaltsmitteln pro Kalenderjahr 5.200.000 Euro/brutto.
Ausgehend von einer Vertragslaufzeit von vier Jahren beläuft sich die Obergrenze des Rahmenvertrages auf 20.800.000 Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bei dem aufgeführten Etat handelt es sich um Agentur- und Mediakosten. Die Mediakosten werden zu großen Teilen selbst beauftragt und dementsprechend von dem Gesamtetat abgezogen.
Es besteht keine Mindestabnahmeverpflichtung durch die KBS. Der voraussichtlich zur Verfügung stehende Gesamtetat ist abhängig von der entsprechenden Gewährung von Haushaltsmitteln.
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle weist rein vorsorglich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB bezüglich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach insbesondere unzulässig, soweit erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der KBS, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
29.06.2020