Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Energieverteiler, Leitungsroller und Verlängerungsleitungen
B 20.13 - 0581/19/VV : 1
Stromverteilerkabel (31320000)
Lieferauftrag
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von verschiedenen Energieverteilern. u.a. Leitungsroller und Verlängerungsleitungen
Ja
alle Lose
Energieverteilung 125A
Stromverteilerkabel (31320000)
DEUTSCHLAND (DE)
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von 800 Stück Verlängerungsleitungen 25m, 200 Stück Verlängerungsleitungen 3m, 200 Stück Energieverteiler 125A und 50x diverse Ersatzteile
Preis
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
Energieverteilung 63A
Stromverteilerkabel (31320000)
DEUTSCHLAND (DE)
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von 600 Stück Verlängerungsleitungen 25m, 300 Stück Verlängerungsleitungen 3m, 200 Stück Energieverteiler 63A und 50x diverse Ersatzteile
Preis
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
Energieverteilung 32A
Stromverteilerkabel (31320000)
DEUTSCHLAND (DE)
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von600 Stück Verlängerungsleitungen 25m, 300 Stück Verlängerungsleitungen 3m, 300 Stück Energieverteiler 32A und 50x diverse Ersatzteile
Preis
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
Energieverteilung 16A und 230V (Schuko)
Stromverteilerkabel (31320000)
DEUTSCHLAND (DE)
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von 1000 Stück Verlängerungsleitungen 25m, 500 Stück Energieverteiler 16A, 500 Stück Leitungsroller 50m, 1500 Stück Leitungsroller 25m, 2000 Stück Verlängerungsleitungen 10m, 1000 Stück Verlängerungsleitungen 5m, 500 Stück Dreifachabzweigstücke und 50x diverse Ersatzteile
Preis
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens zwei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Es sind nur 2 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Sofern mehrer Lose angeboten werden, sind für jedes Los jeweils zwei Referenzen über die Lieferung von jeweils mindestens 100 Stück Energieverteilern in der entsprechenden Leistungsklasse einzureichen.
Eine Referenz für die jeweilige Leistungsklasse ist nur dann ausreichend, wenn die gelieferten Energieverteiler eine identische Anzahl an konfektionierten Ein- und Ausgängen enthält. Eine Abweichung bei der Anzahl der Anschlüsse (vom Dokument "12_Leistungbeschreibung") ist für die Referenz nicht zulässig.
Es ist zulässig, dass die genannten Referenzen bei anderen, im Dokument 12_Leistungsbeschreibung genannte Merkmalen (z.B. die verarbeitete Art der Leitung oder die Länge) abweicht.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: Beschreibung der ausgeführten Leistungen (inkl. Angaben zur Anzahl der konfektionierten Ein- und Ausgänge), Wert des Auftrages, Zeitraum der Leistungserbringung, Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen: Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist). Die genannten Referenzlieferungen müssen abgeschlossen sein. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden. Für die Referenzen ist die Vorlage "05_Referenzen" zu verwenden.
Nutzen Sie die Vorlage bitte für jedes angebotene Los separat.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
-
ja
20.08.2020
11:30
- Deutsch (DE)
13.10.2020
20.08.2020
11:31
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Zur Beseitigung von Zweifeln behält sich das Beschaffungsamt das Recht vor, das Angebot des wirtschaftlichsten Bieters zu verifizieren.
Hierzu wird vom Bieter ein Muster angefordert. Bei der Musterbegutachtung erfolgt die Verifikation der technischen Merkmale hinsichtlich der Erfüllung der technischen Daten, der Funktion, der fachgerechten Ausführung u.a.m. durch das Beschaffungsamt und durch den Bedarfsträger THW. Mit der Abgabe eines Angebotes erklärt der Bieter, dass eine Musterbegutachtung der Leistung durch das Beschaffungsamt ermöglicht wird.
Erfüllt das Muster nicht die technischen Anforderung oder wird eine Besichtigung nicht oder nicht binnen zwei Wochen nach Aufforderung zur Übersendung der Muster ermöglicht, wird das Angebot dieses Bieters gemäß § 57 VgV ausgeschlossen.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
29.06.2020