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Ausschreibungsdetails

Versicherung des Fuhrparks ¿ Kfz-Flotten-Police

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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25.06.2020

05.08.2020 12:00

05.08.2020 12:00

2020-10089

Die Autobahn GmbH des Bundes

09.07.2020 12:25

2020/S 121-296434

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift: Friedrichstraße 71 / Quartier 206
Postleitzahl: 10117
Ort: Berlin
NUTS: Berlin (DE300)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
Fax: +49 30-403680810
Hauptadresse: http://www.autobahn.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und Finanzierung der Autobahnen und anderer Bundesfernstraßen nach Maßgabe von §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 InfrGG

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Versicherung des Fuhrparks – Kfz-Flotten-Police

2020-10089

II.1.2)
CPV-Code

Versicherungen (66510000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine Kfz-Versicherung für den Fuhrpark der Autobahn GmbH des Bundes.

Die Versicherung umfasst die Kfz-Haftpflichtversicherung sowie die Kfz-Kasko-Versicherung.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

DEUTSCHLAND (DE)

Berlin und bundesweit

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine Kfz-Versicherung für den Fuhrpark der Auftraggeberin. Die Versicherung umfasst die Kfz-Haftpflicht-Versicherung sowie die Kfz-Kasko-Versicherung.

Der Fuhrpark umfasst ca. 14.000 zugelassene und 5.000 nicht zugelassene Fahrzeuge, Arbeitsmaschinen und Geräte.

Die Versicherungssumme soll als Höchstleistung pro Versicherungsfall und für alle Versicherungsfälle innerhalb einer Versicherungsperiode 100 Mio. EUR betragen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.01.2021

31.12.2021

Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Jahresende schriftlich gekündigt wird.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

Der Vertrag kann optional 3-mal um je ein Jahr verlängert werden.

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:

Eigenerklärung über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder vergleichbarer Vorschriften eines EU-Mitgliedstaates in der ausgeschriebenen Sparte verfügen.

Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis der Befähigung zum Geschäftsbetrieb (Kopie der Erlaubnis) zu fordern.

Anmerkung zu den Teilnahmebedingungen: In dem einzureichenden Formblatt sind darüber hinaus noch weitere Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Zahlung der Steuern und Abgaben, Zahlung der Krankenkassenbeiträge, Zahlung der Beiträge an die

Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfall-Versicherung, Insolvenz, Liquidation, sonstige Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB) abzugeben.

Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis zu fordern.

Angebote durch Versicherungsmakler sind unzulässig und werden zwingend vom Verfahren ausgeschlossen. Ebenso ist eine Stellvertretung für einen Versicherer durch einen Versicherungsmakler zur Vermeidung von Interessenskonflikten ausgeschlossen. Angebote, welche durch einen Versicherungsmakler als Stellvertreter für einen Versicherer abgegeben werden, werden zwingend vom Verfahren ausgeschlossen.

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

-Eigenerklärung über ein Finanzkraftrating aus dem Jahr 2018 oder aktueller (mindestens A-, A3, A-low)

Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis des Finanzkraftratings

(Kopie des Finanzkraftratings) zu fordern.

-Eigenerklärung zum Rückversicherungsschutz

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Eigenerklärung zu 2 Referenzen über die Versicherung eines Fuhrparks mit mindestens 500 Fahrzeugen, die in den letzten

drei Jahren beendet wurden oder derzeit noch bestehen. Der Versicherungsnehmer gehört dem öffentlichen Sektor an und

ist ein öffentlicher Auftraggeber.

Die Forderung nach Offenlegung des Referenzgebers mit Name und Anschrift behält sich der Auftraggeber zum Zwecke der

Eignungsprüfung, insbesondere in Zweifelsfällen vor.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

05.08.2020

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

30.11.2020

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

05.08.2020

13:00

Berlin

Die Angebote werden von zwei Mitarbeitern der Auftraggeberin am o. g. Zeitpunkt geöffnet.

Das Öffnungsverfahren ist nicht öffentlich.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der

Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §

160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB

(siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich

der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das

Vergabeverfahren hin.

Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3

angegebene Kontaktstelle anzubringen.

§ 160 GWB lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen

Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §

97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei

ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften

vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem

Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der

Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder

zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,

einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des

Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-iminternet.

de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt

werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabedes §134 Abs. 1

GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15

Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10

Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2

S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der

Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen

Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

24.06.2020



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