Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=335137Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und Finanzierung der Autobahnen und anderer Bundesfernstraßen nach Maßgabe von §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 InfrGG
Abschnitt II: Gegenstand
Jahresabschlussprüfungen 2020-2023
2020-10066
Buchprüfung (79212100)
Dienstleistungen
Jahresabschlussprüfung des Geschäftsjahres 2020, optional für die Geschäftsjahre 2021-2023 und begleitende Beratungsleistungen.
250.000,00
EUR Euro
Berlin (DE300)
Berlin
Der Prüfungsauftrag umfasst die Prüfung der Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2020 – 31. Dezember 2023 unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes. Ergänzend hierzu ist die betriebswirtschaftliche Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vorzunehmen.
Neben der Prüfung des Jahresabschlusses ist durch den Abschlussprüfer jährlich eine Prüfung durchzuführen:
-hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Ver-hältnisse nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) sowie
-der Gesamtaufwendungen für die Mitglieder des Aufsichtsrates, Geschäftsführer und Prokuristen.
Bezüglich der Prüfung der Gesamtaufwendungen für die Mitglieder des Aufsichtsrates, Geschäftsführer und Prokuristen ist ein gesonderter Bezügebericht zu erstellen.
Neben den o.g. regelmäßigen Prüfungen können durch den Aufsichtsrat ergänzende Prüfungsthemen im Rahmen der jeweiligen Jahresprüfungen beauftragt werden. Diese werden dann über Nachträge zu den im Rahmenvertrag vereinbarten Tagessätzen vergütet.
Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 ist durch den Abschlussprüfer zusätzlich die Einführung des neuen ERP-Systems zu prüfen.
Die wirtschaftliche Verwendung der vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel sowie das hieraus resultierende Treuhandvermögen bzw. die Treuhandschulden sind aktuell nicht Gegenstand des Prüfungsauftrages. Dies obliegt dem Bundesrechnungshof.
Die Erteilung des Prüfungsauftrags erfolgt jahresweise unmittelbar durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates. Es besteht daher ein Generalvorbehalt hinsichtlich der Höhe des Jahreshonorars und hinsichtlich möglicher Änderungen von Prüfungsschwerpunkten.
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
1.1 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Bewerbers
Der Bewerber hat mittels des Formblattes F1 – „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. Diese Erklärung ist auch von Unternehmen vorzulegen, auf deren wirtschaftliche und finanzielle bzw. auf deren technische und berufliche Leistungsfähigkeit sich der Bewerber beruft (§ 47 VgV).
1.2 Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis
• Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
• Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
• Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zurAufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28.März 2014, S. 65, aufgeführt. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
3.1: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F3.1). Vorlage der Versicherungsnachweise zum Vertragsbeginn.
• zu 3.1.: Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens 5.000.000 EUR pauschal je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr
- Für Vermögensschäden mindestens 1.500.000 EUR je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
4.1: Erklärung zur Neutralität gem § 46 Abs. 2 VgV. Abgabe einer Erklärung zur Einhaltung der Neutralität und Vermeidung von Interessenskonflikten. Hierfür ist das Formblatt 4.1 zu verwenden.
4.2: Besondere Eignungskriterien: Es sind Eigenerklärungen und geeignete Nachweise zu erbringen
• Umsatz über € 150 Mio. und Mitarbeiterzahl über 1.000 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft jeweils für die Geschäftsjahre 2018 und 2019
• Referenzen im Bereich der Prüfung von großen Kapitalgesellschaften (mindestens 25 jährlich)
• Know-how in IT-Prüfungen, Prüfungen des internen Kontrollsystems, des Compliance-Management-Systems sowie des Risiko-Management-Systems (nachzuweisen anhand von Referenzlisten)
• Branchenkompetenz in Bezug auf öffentliche Infrastrukturunternehmen (Angabe der Mandanten unterteilt nach Prüfungs- und Beratungsaufträgen unter Benennung des Geschäftszwecks sowie Erläuterung der Industriekompetenz anhand von geeigneten Präsentationen)
• Zusammensetzung des Prüfungsteams (Angabe der Position, der Berufserfahrung, der Berufsexamina, der Branchenexpertise, der Dauer der Beschäftigungszeit beim Bieter)
• Unabhängigkeit und Corporate Governance: Es wird Wert daraufgelegt, dass keine Beziehungen zu Mitgliedern des Managements der Die Autobahn GmbH des Bundes bestehen.
• Die Erbringung von Nicht-Prüfungsleistungen an das Unternehmen in den letzten zwei Jahren ist aufzulisten, die Unabhängigkeit beeinträchtigende Aufträge führen zum Ausschluss vom Verfahren
• Kontinuität des Prüfungsteams (Zusage, die Kontinuität nach Möglichkeit sicherzustellen)
• Mandatsübernahme: Darlegung einer störungsfreien Mandatsübernahme (Nachweis durch Referenzen)
• Umgang mit dem Thema Kontinuität bei Bilanzierungsfragen (Aussage, wie mit bisher bei der Autobahn GmbH des Bundes getroffenen Bilanzierungsentscheidungen nach Prüfung durch den bisherigen Abschlussprüfer umgegangen wird)
• Qualitätssicherung: Die Bescheinigung über die Qualitätskontrolle ist dem Antrag beizulegen; Vorlage des letzten Berichts der APAS (Neutralisierung zulässig); Aufstellung der DPR-Feststellungen bei Ihren Prüfungsmandaten in den letzten zwei Jahren.
Die geforderten Mindestkriterien sind den einzelnen Punkten der Eignungskriterien zu entnehmen. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren
Der Nachweis der Eignungskriterien erfolgt in Form von Eigenerklärungen oder geeigneten Nachweisen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Wirtschaftsprüfungsordnung
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
nein
22.07.2020
12:00
30.07.2020
- Deutsch (DE)
27.11.2020
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag.
Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrates der Autobahn GmbH des Bundes zur Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 vor Zuschlagserteilung. Das Verfahren wird ganz oder teilweise aufgehoben, sofern bis zum Zuschlag (innerhalb der Bindefrist) die Zustimmung des Aufsichtsrates zur Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 nicht erfolgt ist. Die Ausschreibung steht weiter unter dem Vorbehalt, als dass die einseitige Verlängerung des Vertrages durch die die Autobahn GmbH des Bundes um jeweils ein weiteres Jahr zu den Bedingungen dieser Ausschreibung der Zustimmung des Aufsichtsrates der Autobahn GmbH des BUndes zur Bestellung des Abschlussprüfers für das jeweilige Geschäftsjahr vor Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres bedarf.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §
160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB
(siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich
der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3
angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §
97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.
de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt
werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabedes §134 Abs. 1
GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15
Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10
Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2
S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen
Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
30.07.2020
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.