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Ausschreibungsdetails

Winterdienstleistungen Bundeskanzleramt Berlin

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21.06.2020

31.07.2020 13:30

31.07.2020 13:30

113 - 02300 - Be 22 NA 28

Bundeskanzleramt

21.06.2020 15:45

2020/S 120-292276

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

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Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Bundeskanzleramt
Postanschrift:Willy-Brandt-Straße 1
Postleitzahl:10557
Ort:Berlin
NUTS:Berlin (DE300)
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n):Referat 113, SGB ID II, Beschaffung
Telefon:+49 30-184002179
Fax:+49 30-184001824

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Winterdienstleistungen Bundeskanzleramt Berlin

113 - 02300 - Be 22 NA 28

II.1.2)
CPV-Code

Schneeräumung (90620000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Der Winterdienst erfolgt auf den Verkehrsflächen des Bundeskanzleramtes Berlin. Der Winterdienst ist für den Zeitraum vom 1. November bis 31. Dezember und vom 1. Januar bis 10. April des folgenden Jahres zu erbringen. Die Flächen haben bis 7 Uhr morgens gereinigt und verkehrssicher zu sein. Ausreichende Zwischenrenigungsgänge zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sind je nach Erfordernis (max. 3 Arbeitsgänge pro Tag) einzukalkulieren. Bei Veranstaltungen hat sich bei Bedarf eine Arbeitskolonne vor Ort bis Veranstaltungsende zur Verfügung zu halten. Örtliche Satzungen sind vom Auftragnehmer zu berücksichtigen. Der Vertrag über die Ausführung der Winterdienstleistungen auf dem Gelände des Bundeskanzleramtes Berlin beginnt am 1. November 2020 und endet spätestens am 10. April 2024.

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

224.100,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Glatteisbeseitigung (90630000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Berlin (DE300)

Bundeskanzleramt Berlin

Willy-Brandt-Straße 1

10557 Berlin

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Der Winterdienst erfolgt auf den Verkehrsflächen des Bundeskanzleramtes Berlin. Der Winterdienst ist für den Zeitraum vom 1. November bis 31. Dezember und vom 1. Januar bis 10. April des folgenden Jahres zu erbringen. Die Flächen haben bis 7 Uhr morgens gereinigt und verkehrssicher zu sein. Ausreichende Zwischenrenigungsgänge zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sind je nach Erfordernis (max. 3 Arbeitsgänge pro Tag) einzukalkulieren. Bei Veranstaltungen hat sich bei Bedarf eine Arbeitskolonne vor Ort bis Veranstaltungsende zur Verfügung zu halten. Örtliche Satzungen sind vom Auftragnehmer zu berücksichtigen. Der Vertrag über die Ausführung der Winterdienstleistungen auf dem Gelände des Bundeskanzleramtes Berlin beginnt am 1. November 2020 und endet spätestens am 10. April 2024.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.6)
Geschätzter Wert

224.100,00

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.11.2020

10.04.2022

Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Der Leistungszeitraum beginnt mit der Winterdienstsaison am 1. November eines Vertragsjahres, erstmalig zum 1. November 2020 und endet am 10. April des folgenden Jahres, letztmalig am 10. April 2022. Das entspricht 5,33 Leistungsmonaten pro Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils um eine weitere Winterdienstsaison, sofern der Auftraggeber einer Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht. Die max. Vertragsdauer beträgt vier Jahre. Das heißt, der Vertrag endet spätestens am 10. April 2024.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=334858&criteriaId=6151

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=334858&criteriaId=6150

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=334858&criteriaId=6152

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

31.07.2020

13:30

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

15.09.2020

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

03.08.2020

10:00

Bundeskanzleramt

Willy-Brandt-Straße 1

10557 Berlin

Eine Teilnahme der Bieter ist nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch



VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Bundeskartellamt-Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 228-94990
Fax:+49 228-9499163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein am Auftrag interessiertes Unternehmen, das eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften sieht, kann den Verstoß gem. 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundeskanzleramt, Referat 113, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin geltend machen.

Verstöße, die aufgrund der Bekannntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundeskanzleramt gerügt werden.

Sollte das Bundeskanzleramt der Rüge nicht abhelfen wollen, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Rügeerwiderung ein Antrag auf Nachprüfung an die Vergabekammern des Bundes gerichtet werden.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

19.06.2020


Eignungskriterien



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