Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=334858Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienstleistungen Bundeskanzleramt Berlin
113 - 02300 - Be 22 NA 28
Schneeräumung (90620000)
Dienstleistungen
Der Winterdienst erfolgt auf den Verkehrsflächen des Bundeskanzleramtes Berlin. Der Winterdienst ist für den Zeitraum vom 1. November bis 31. Dezember und vom 1. Januar bis 10. April des folgenden Jahres zu erbringen. Die Flächen haben bis 7 Uhr morgens gereinigt und verkehrssicher zu sein. Ausreichende Zwischenrenigungsgänge zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sind je nach Erfordernis (max. 3 Arbeitsgänge pro Tag) einzukalkulieren. Bei Veranstaltungen hat sich bei Bedarf eine Arbeitskolonne vor Ort bis Veranstaltungsende zur Verfügung zu halten. Örtliche Satzungen sind vom Auftragnehmer zu berücksichtigen. Der Vertrag über die Ausführung der Winterdienstleistungen auf dem Gelände des Bundeskanzleramtes Berlin beginnt am 1. November 2020 und endet spätestens am 10. April 2024.
224.100,00
EUR Euro
Glatteisbeseitigung (90630000)
Berlin (DE300)
Bundeskanzleramt Berlin
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
Der Winterdienst erfolgt auf den Verkehrsflächen des Bundeskanzleramtes Berlin. Der Winterdienst ist für den Zeitraum vom 1. November bis 31. Dezember und vom 1. Januar bis 10. April des folgenden Jahres zu erbringen. Die Flächen haben bis 7 Uhr morgens gereinigt und verkehrssicher zu sein. Ausreichende Zwischenrenigungsgänge zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sind je nach Erfordernis (max. 3 Arbeitsgänge pro Tag) einzukalkulieren. Bei Veranstaltungen hat sich bei Bedarf eine Arbeitskolonne vor Ort bis Veranstaltungsende zur Verfügung zu halten. Örtliche Satzungen sind vom Auftragnehmer zu berücksichtigen. Der Vertrag über die Ausführung der Winterdienstleistungen auf dem Gelände des Bundeskanzleramtes Berlin beginnt am 1. November 2020 und endet spätestens am 10. April 2024.
Preis
224.100,00
EUR Euro
01.11.2020
10.04.2022
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Der Leistungszeitraum beginnt mit der Winterdienstsaison am 1. November eines Vertragsjahres, erstmalig zum 1. November 2020 und endet am 10. April des folgenden Jahres, letztmalig am 10. April 2022. Das entspricht 5,33 Leistungsmonaten pro Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils um eine weitere Winterdienstsaison, sofern der Auftraggeber einer Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht. Die max. Vertragsdauer beträgt vier Jahre. Das heißt, der Vertrag endet spätestens am 10. April 2024.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
31.07.2020
13:30
- Deutsch (DE)
15.09.2020
03.08.2020
10:00
Bundeskanzleramt
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
Eine Teilnahme der Bieter ist nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Ein am Auftrag interessiertes Unternehmen, das eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften sieht, kann den Verstoß gem. 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundeskanzleramt, Referat 113, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin geltend machen.
Verstöße, die aufgrund der Bekannntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundeskanzleramt gerügt werden.
Sollte das Bundeskanzleramt der Rüge nicht abhelfen wollen, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Rügeerwiderung ein Antrag auf Nachprüfung an die Vergabekammern des Bundes gerichtet werden.
19.06.2020