Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=334684Einrichtung des öffentlichen Rechts
Andere Tätigkeit: Altlastensanierung i.S.v. Artikel 1 § 4 Absatz 3 URaG
Abschnitt II: Gegenstand
Projektmanagement Vernässung 2020-2024
62373-PM-VNS-2020-2024
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
Dienstleistungen
Für die Begleitung der LAF als Bewilligungsbehörde für die Förderrichtlinie „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen Vernässungen oder Erosion“ (RdErl. des MLU vom 20.01.2012 – 21.11 – 62145/3, veröffentlicht im MBl. LSA Nr. 9 vom 12.03.2012) soll ein Projektmanagement/Projektmanager (PM) beauftragt werden. Der PM wirkt von der Antragsbearbeitung, der Bewilligung (Bescheiderteilung), fachtechnische Begleitung des Verfahrens bis zur Verwendungsnachweisprüfung der einzelnen Fördervorhaben mit.
408.000,00
EUR Euro
Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
Sachsen-Anhalt (DEE0)
Land Sachsen-Anhalt
Aufgaben des AN sind u. a.
1. die Mitwirkung bei der Antragsprüfung. Hierzu gehören die formale Prüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen und Antragsberechtigung des Antragstellers, die fachtechnische Plausibilitätsprüfung und die Kostenprüfung. Der Schwerpunkt liegt hier auf der fachlichen und haushaltsrechtlichen Bewertung. Die Ergebnisse der Prüfungen sind in einem Prüfbericht mit Empfehlung oder Ablehnung der Bewilligung inklusive Begründung zusammenzufassen. Im Fall einer Empfehlung ist die Höhe der Bewilligung zu begründen. Infolge der Überzeichnung des Programms wird jedoch kaum noch mit einer Antragstellung zu rechnen sein.
2. die Unterstützung/Beratung der Antragsteller bei Erarbeitung der Anträge (ggf. auch vor Ort), bei Bedarf auch bei der Überführung der gestellten Anträge in das gleichnamige EFRE-Programm beim Landesverwaltungsamt Halle.
3. die Mitwirkung bei der Bewilligung (Bescheiderteilung) sowie die Erarbeitung der fachlichen Nebenbestimmungen (z.B. bei vorliegenden und in der Mittelplanung berücksichtigten aber noch nicht bewilligten Anträgen oder bei Änderungs- und Ergänzungsbescheiden).
4. die Mitwirkung bei der Prüfung der planerischen und baulichen Umsetzung der mit Bescheid bewilligten Maßnahmen (fachliche Plausibilitätsprüfung der Konzeptansätze, Prüfung von Vergabeunterlagen und Angebotsbewertungen in fachlicher und vergaberechtlicher Hinsicht, übergreifende hydrogeol. Bewertung, Planungen nach HOAI, Prüfung der haushaltsrechtlichen Vorgaben, Baustellenbegehungen, Baufachliche Abnahmen).
5. die Mitwirkung bei der Mittelplanung des hier betrachteten Förderprogramms „Vernässung“.
6. die Mitwirkung bei der Verwendungsnachweisprüfung entsprechend Nr. 11 der Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (VV-Gk) im Abgleich mit der Förderrichtlinie und des Bewilligungsbescheides inkl. seiner Änderungen, Ergänzungen und Anlagen.
7. die Teilnahme an Projektbesprechungen in der LAF bzw. in Videokonferenzen oder Telefonkonferenzen.
01.09.2020
31.08.2022
Zweimalige optionale Verlängerung um jeweils ein Jahr.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Zuschlagserteilung werden nur Angebote von Bietern berücksichtigt, die die erforderliche Eignung aufweisen und gegen die keine Ausschlussgründe bestehen (vgl. §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen [GWB]). Zwecks Prüfung der Eignung der Bieter sind mit dem Angebot die im Folgenden genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für ihn Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123 und § 124 GWB vorliegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen vorbezeichnete Ausschlussgründe vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob – und wenn ja, welche – Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bieter bzw. das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft ergriffen hat. Für diese Erklärungen ist der Vordruck VII.1. „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ (siehe Teil VII der Vergabeunterlagen) auszufüllen und mit dem Angebot vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist dieses Formblatt auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizulegen.
Außerdem haben die Bieter folgende Erklärungen nach dem Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz - LVG LSA) abzugeben:
- Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit, § 10 Abs. 1 und 3 LVG LSA
- Erklärung zur ILO Kernarbeitsnorm, § 12 Abs. 1 und 2 LVG LSA
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz, § 13 LVG LSA
- Erklärungen zu Kontrollmaßnahmen des Auftraggebers, § 17 LVG LSA
- Verpflichtungserklärung Vertragsstrafe, § 18 LVG LSA
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines Bieters ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter nach Einschätzung des Auftraggebers für die ordnungsgemäße Durchführung der ausgeschriebenen Leistung über ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Mittel verfügt.
1) Als Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter im Rahmen einer Eigenerklärung seinen Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie den im Tätigkeitsbereich des hier ausgeschriebenen Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielten Umsatz anzugeben und mit dem Angebot vorzulegen. Für die Eigenerklärung ist der Vordruck VII.2. (siehe Teil VII der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden.
2) Als Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter den Nachweis (Kopie der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Versicherungspolice) oder eine Eigenerklärung über eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung im Auftragsfall mit Mindestdeckungssummen von jeweils 1 Mio. EUR für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden vorzulegen. Für eine diesbezügliche Eigenerklärung ist Vordruck VII.3 (siehe Teil VII der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden.
zu 2.) Mindestdeckungssummen von jeweils mindestens 1.000.000,00 EUR für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.
Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter mindestens drei Referenzen über von ihm in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen des Projektmanagements und der fachtechnischen Beratung, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, vorzulegen. Sofern die Referenzen noch laufende Projekte betreffen, werden diese Referenzen nur gewertet, wenn sie, gerechnet vom Zeitpunkt der Angebotsabgabe, seit mindestens einem Jahr von dem Bieter bearbeitet werden.
Beruft sich ein Bieter zum Beleg seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bieter die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der unter "geforderten Mindeststandards" dargestellten Dokumente mit dem Angebot nachzuweisen.
Beruft sich ein Bieter zum Beleg seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, ist dem Angebot eine Vereinbarung mit dem Dritten oder eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Bieter tatsächlich über die Erfahrungen des Dritten verfügen kann. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Sodann muss Personal des Dritten, das über die mit den Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt werden. Auch dies muss aus der vorzulegenden Vereinbarung mit dem Dritten bzw. aus der alternativ vorzulegenden Verpflichtungserklärung hervorgehen.
Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied/ diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der Leistungen des Projektmanagements bzw. der betroffenen fachtechnischen Beratungsleistung zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Angebot darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.
Als vergleichbare Referenzen werden solche Referenzen anerkannt, die in ihrer Gesamtheit die Einhaltung folgender Mindestanforderungen nachweisen, wobei die nachstehenden Anforderungen nicht kumulativ innerhalb jeder Referenz erfüllt sein müssen, jedoch mit einer Referenz die Einhaltung mehrerer der nachstehenden Mindestanforderungen nachgewiesen werden kann:
a) Referenz umfasst die Erbringung von Projektmanagementleistungen für eine Zuwendungsbehörde mit baulichem, umwelttechnischem oder vergleichbarem Fördergegenstand,
b) Referenz umfasst die Erbringung ingenieurtechnischer Planungsleistungen auf dem Gebiet des Wasserbaus,
c) Referenz umfasst die ingenieurtechnische Begleitung auf dem Gebiet des Wasserbaus in der Funktion als örtliche Bauüberwachung oder Bauoberleitung (im Sinne der Leistungsphase 8 der HOAI zum Leistungsbild „Ingenieurbauwerke“) und
d) Referenz umfasst die Erstellung von Vergabeunterlagen für ein Vergabefahren zur Beauftragung von Leistungen im Zusammenhang mit Wasserbaumaßnahmen.
Die Referenzen können entweder durch eine Erklärung des betreffenden Auftraggebers oder in Form von Eigenerklärungen auf gesonderten, vom Bieter zu erstellenden Anlagen (Referenzbeschreibungen) mit dem Angebot benannt werden.
Die Referenzbeschreibungen müssen folgende Angaben enthalten:
- Benennung des Auftraggebers mit Ansprechpartner und dessen Kontaktdaten,
- Leistungszeitraum unter Angabe von Ausführungsbeginn und -ende: jeweils Angabe von Monat/Jahr,
- Nettoauftragssumme,
- Kurzbeschreibung des ausgeführten Auftrags,
- Stichwortartige Benennung des ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfangs, insbesondere hinsichtlich der jeweils abgedeckten Mindestanforderung/en (siehe hierzu Nr. 9.3.a) bis d) des Vergabebriefes der Vergabeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
20.07.2020
11:00
- Deutsch (DE)
30.09.2020
20.07.2020
11:01
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
19.06.2020