Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=334615Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
„Telefonische Befragung (CATI) von Arbeitslosen im JOBS Program Deutschland“
BZgA_2020_17
Sozialforschung (79315000)
Dienstleistungen
Vertragsgegenstand ist die Durchführung von etwa 3.600 CATI-Interviews zur Befragung von Arbeitslosen, welche an „JOBS-Trainings“ teilnehmen. Die genaue Anzahl der durchzuführenden Interviews hängt von der Wiederteilnahmequote ab. Aufgrund der nötigen statistischen Power, darf die Anzahl von 3.600 Interviews nicht unterschritten werden. Es sind jeweils ca. 750 Arbeitslose in der Interventionsgruppe und 750 Arbeitslose in der Wartekontrollgruppe zum Zeitpunkt t0 zu befragen. Die Zuordnung zu der Interventionsgruppe und zu der Wartekontrollgruppe muss nach einem mit der Universität Kassel (Prof. Hollederer) abgestimmten randomisierten Verfahren erfolgen. Die Befragung soll zu drei Messzeitpunkten erfolgen (Prätest, Posttest direkt nach Intervention und 6-Monate-Follow up). Es wird davon ausgegangen, dass sich die Erhebungsinstru-mente der drei Messzeitpunkte in etwa der Hälfte der Fragen überschneiden. Zuvor ist ein Pretest bei 50 Arbeitslosen mit insgesamt 120 Interviews (Prätest, Posttest direkt nach Intervention und 6-Monate-Follow up) durchzuführen.
1,00
EUR Euro
Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Köln - vgl. im Detail die Leistungsbeschreibung
(1) Art und Umfang der Leistung
Die Durchführung aller nachfolgend genannten Leistungen muss sich an den aktuellen Standards der sozialwissenschaftlichen Forschung, deren Anwendung vorausgesetzt wird, orientieren (z. B. durch Berücksichtigung vorhandener Guidelines, wie etwa den Richtlinien der GESIS, der DeGE-val und/oder der ESOMAR).
Der Auftragnehmer muss die Überarbeitung und Fertigstellung des Fragebogens (ein Fragebo-genentwurf wird bereitgestellt), die Stichprobenziehung, die Programmierung des Fragebogens bzw. des Interviews, die Durchführung von Pretests, telefonischen Interviews und der Datenerhe-bung jeweils in eigenen Telefonstudios, die Lieferung von pseudonymisierten Datensätzen und die Erstellung eines Feldberichts, inkl. Ausschöpfungsprotokoll, übernehmen. Der Auftragnehmer hat die zu liefernden Datensätze so aufzubereiten, dass sie maschinenlesbar und weiterverarbeit-bar sind.
Die vom Auftragnehmer erhobenen Daten werden der BZgA in Form von SPSS-Datensätzen mit Personen-Identifikationsnummern und allen gelabelten Variablen zur Verfügung gestellt.
Die Daten müssen mittels CATI-Interviews erhoben werden.
Die Studienpopulation besteht aus Arbeitslosen in Deutschland, die ein Interesse zur Teilnahme an den JOBS-Trainings bekunden z. B. bei der Teilnahme an regionalen Informationsveranstaltungen über „JOBS Program“. Durch die Jobcenter bzw. Agenturen für Arbeit werden Arbeitslose auf „JOBS“ aufmerksam gemacht und bei Interesse auf die regionalen Informationsveranstaltungen zu „JOBS“ hingewiesen. Die Teilnehmenden können auf der Veranstaltung ihr Interesse am JOBS-Training bekunden und erklären im Idealfall ihr Einverständnis zur Teilnahme an der Befragung (s. auch (2) v.).
Ausländische Personen müssen nur dann nicht befragt werden, wenn ihre Deutschkenntnisse nicht für das Interview ausreichen. Dies wird zu Beginn des telefonischen Interviews festgestellt. Das Gespräch wird abgebrochen, sofern die Deutschkenntnisse nicht ausreichend sind.
Die Interviews dürfen nicht an laufende Studien des Auftragnehmers angekoppelt und nicht im Rahmen von Mehrthemenumfragen durchgeführt werden.
Für die Interviewdauer sind jeweils 30 Minuten zu kalkulieren. Ein Entwurf des Fragebogens, der zur Durchführung der Interviews dient, wird von der Universität Kassel (Prof. Hollederer) entwickelt und vorgegeben. Es werden hauptsächlich geschlossene Fragen gestellt (mit Ausnahme weniger Fragen, die offen gestellt werden, deren Antworten notiert und kategorisiert werden).
Die Umsetzung der CATI-Befragung erfolgt in enger Abstimmung und Kooperation mit dem zu-ständigen Referat xxx (wird nach Zuschlagserteilung bekannt gegeben) des Auftraggebers und der Universität Kassel (Prof. Hollederer). Hierfür ist der regelmäßige Austausch mit dem Auftrag-geber und der Universität Kassel (Prof. Hollederer), z. B. in Form von Treffen, Telefon- und Vide-okonferenzen einzuplanen.
(2) Einzelne vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsbestandteile
i. Basierend auf dem durch die Universität Kassel (Prof. Hollederer) erstellten ersten Entwurf des Fragebogens, muss der Fragebogen nach befragungspsychologischen und erhe-bungstechnischen Gesichtspunkten (so auch die Formulierung eines Textes für die Kontaktaufnahme mit den Befragten, Datenschutz und Freiwilligkeit der Befragung) durch den Auftragnehmer fertiggestellt und vom Auftraggeber vor der Befragung freigegeben wer-den. Zum Zwecke einer Abstimmung des überarbeiteten Fragebogens müssen Zwischen-absprachen mit der Universität Kassel (Prof. Hollederer) und dem Auftraggeber stattfinden (telefonisch oder per E-Mail). Vor der Programmierung des Fragebogens werden die Er-hebungsinstrumente einer internen systematischen Überprüfung der Validität und Reliabi-lität der Erhebungsinstrumente und hinsichtlich Problemen beim Vorlesen oder Antwort-kategorien, etc. unterzogen. Der Fragebogen und die Erhebungsinstrumente werden in Abstimmung mit der Universität Kassel (Prof. Hollederer) vervollständigt und optimiert. Die finale Freigabe des Fragebogens erfolgt durch den Auftraggeber.
ii. Programmierung des Fragebogens unter Ausnutzung der befragungstechnischen Mög-lichkeiten von auftragnehmereigenen CATI-Systemen.
iii. Durchführung und Auswertung eines Pretests mit 50 Personen (davon n=25 Interventions-gruppe, n=25 Wartekontrollgruppe), Erfassung der Interviewdauer für das gesamte Inter-view und einzelner Interviewabschnitte sowie daraufhin die endgültige Anpassung des Ba-seline-Fragebogens t0 und der Interviewprogrammierung in Abstimmung mit der Universi-tät Kassel (Prof. Hollederer) und dem Auftraggeber. Die finale Freigabe erfolgt durch den Auftraggeber. Für den Pretest des Fragebogens zu t1 wird davon ausgegangen, dass in etwa 80 % der Befragten des Messzeitpunkts t0 wieder teilnehmen. Dies entspricht 20 erfolgreich Interviewten in der Interventionsgruppe und 20 erfolgreich Interviewten in der
Wartekontrollgruppe, also jeweils 20 vollständig durchgeführten Interviews. Für den Pre-test zu t2 wird aufgrund des längeren Zeitabstands von einer niedrigeren Wiederteilnah-mequote ausgegangen. Es wird mit 15 erfolgreich Interviewten in der Interventionsgruppe und 15 erfolgreich Interviewten in der Wartekontrollgruppe kalkuliert. Somit ergeben sich bei den drei Befragungszeitpunkten insgesamt ca. 120 Pretest-Interviews. Maßnahmen zur Qualitätssicherung, wie Kurzfragebögen zum Interview oder Mithören des Interviews werden erwartet. Zeitmarken zur Bestimmung der durchschnittlichen Dauer des gesamten Interviews und von Einzelteilen werden gemessen.
iv. Studienspezifische Schulung der Interviewer (allgemeine, technische und studienspezifi-sche Interviewerschulung). Sofern möglich sollten erfahrene Interviewer eingesetzt wer-den, die schon bei gleichartigen Untersuchungen in sensiblen Themenfeldern zum Inter-viewerstab gehörten. Die Anzahl der Interviewer und deren Teilnahme an den Schulungen muss im Feldbericht dokumentiert werden. Deutsche Sprachkenntnisse der Interwiever in Wort und Schrift werden vom Auftragnehmer garantiert.
v. Durchführung der randomisierten Zuordnung in Interventions- und Wartekontrollgruppen (jeweils 750 Personen). Für diesen Zweck dürften schätzungsweise 2.500 Telefonnum-mern von Arbeitslosen, die sich freiwillig zur Teilnahme bereit erklären, benötigt werden. Die schriftlichen Interessensbekundungen der Arbeitslosen mit den Telefonnummern wer-den vor allem nach regionalen JOBS-Informationsveranstaltungen gesammelt und dem Auftragnehmer sukzessive für die Erfassung zur Verfügung gestellt.
vi. Mit der Baseline-Erhebung zu t0 erfolgt für die Interventionsgruppe am Ende des Interviews das Einladungsmanagement zu den JOBS-Trainings in der jeweiligen Region. Mit der über das Einladungsmanagement zeitlich bekannten JOBS-Trainingswoche ist der Posttest t1 für die jeweilige regionale Interventionsgruppe dann zu terminieren. Zwischen t0 und t1 soll der Zeitraum nicht länger als ca. vier Wochen betragen (mit JOBS-Training dazwischen). Der Posttest t1 determiniert dann jeweils zeitlich den Befragungszeitpunkt t2 für das Follow up mit genau 6 Monaten Abstand. Zum Befragungszeitpunkt t2 ist das Einladungsmanage-ment der Wartekontrollgruppe durchzuführen.
vii. Durchführung der CATI-Befragung im eigenen Telefonstudio, einschl. Supervision der In-terviewer. Der Auftraggeber hat jederzeit die Möglichkeit, die Supervision beim Auftrag-nehmer einzusehen. Es müssen insgesamt 3.600 vollständige Interviews zu drei Mess-zeitpunkten (t0, t1, t2) realisiert werden (t0 vor Intervention, t1 nach Intervention, t2 der 6-Monate-Follow up). Die Kalkulation der Gesamtzahl von 3.600 durchzuführenden Inter-views beruht auf Erfahrungen in der Arbeitslosenforschung und geht von folgenden (Wie-
der-)Teilnahmequoten aus: t0-Befragung (n=750 Personen), t1-Befragung (n=600 Perso-nen), t2-Befragung (n=450 Personen) jeweils für die Interventionsgruppe und die Warte-kontrollgruppe (also insgesamt 1.800 Interviewte je Gruppe). Die Messzeitpunkte der In-terventionsgruppe laufen parallel zur Wartekontrollgruppe. Gesetzliche oder berufsständi-sche Vorgaben sind zu berücksichtigen.
viii. Erstellung eines ausführlichen und aussagekräftigen Methoden- und Feldberichts mit Be-schreibung der Studiendurchführung, Interviewdauer, Maßnahmen der Qualitätssiche-rung, Schulung und Supervision der Interviewer, Datenaufbereitung sowie Ausschöp-fungsprotokoll, in schriftlicher elektronischer Form (insgesamt mindestens 20-seitig).
ix. Lieferung der Datensätze zur Abnahme der Leistung als SPSS-Dateien per Datenträger an die BZgA.
Die zu liefernden Datensätze sind folgende Rohdatensätze mit Labels:
a) nach Abschluss der drei Pretests
b) nach Abschluss der t0-Befragung mit den realisierten Interviews
c) nach Abschluss der t1-Befragung mit den realisierten Interviews
d) nach Abschluss der t2-Befragung mit den realisierten Interviews
e) jeweils Zwischendatensätze von t0, t1 und t2 mit jeweils ca. 100 Interviews
f) einen Bruttodatensatz inklusive finaler Dispositionscodes und methodischer Angaben zum Interview als Organisationsfile.
Sowie zusätzlich jeweils die Lieferung einer Excel-Datei zu allen offen gestellten Fragen, die die eindeutige Personen-Identifikationsnummer der Befragten, die vollständigen Texteinga-ben der Interviewer und die zugeordnete Kategorie enthalten.
Zu liefernde Berichte und Dokumentationen (Lieferung an die BZgA):
1. Die Schulungsunterlagen
2. Pretestberichte
3. einen ausführlichen Feld- und Methodenbericht
Vgl. im Übrigen die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung für weitere Details
Qualitätskriterium Name: Angebotskonzept - Qualität der Methodik: Schlüssigkeit, Struktur, Vollständigkeit und Verständlichkeit des Konzepts und seine methodische und wissenschaftliche Güte / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium Name: Angebotskonzept - Qualität des Zeit- und Arbeitsplanes: Plausibilität des zeitlichen Ablaufs / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium Name: Angebotskonzept - Qualität der zu liefernden Produkte (Datensätze, Feldbericht, etc.): Übereinstimmungsgrad mit den Anforderungen / Gewichtung: 25
Preis Gewichtung: 30
1,00
EUR Euro
01.09.2020
31.08.2022
nein
nein
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Der Leistungszeitraum beginnt ebenfalls mit Zuschlagserteilung. Der Vertrag endet nach vertragsgemäßer erfolgreicher Erfüllung und Abnahme der Leistung - voraussichtlich Mitte/Ende 2022. Details sind den Vergabeunterlagen bzw. insbesondere der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB
Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot
eine
ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Eigenerklärung zu den §§ 123, 124
GWB
vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenzoder
vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur
Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
ordnungsgemäß erfüllt hat.
2. Eigenerklärung zu § 19 MiLoG
Der Bieter hat mit dem Angebot eine eigenhändig unterschriebene
Eigenerklärung zu §
19 MiLoG gemäß § 126 b BGB vorzulegen
3. Eigenerklärung zu § 21 AEntG
Der Bieter hat mit dem Angebot eine eigenhändig unterschriebene
Eigenerklärung zu §
21 AEntG vorzulegen
4. Eigenerklärung zu Vertrags- und/oder Geschäftsverbindungen
/Interessenkonflikt
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu Vertrags- und
Geschäftsverbindungen in Textform gemäß § 126 b BGB vorzulegen
5. Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte und eigenhändig
unterschriebene
Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts vorzulegen.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
20.07.2020
12:00
- Deutsch (DE)
14.09.2020
20.07.2020
12:01
Hamburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
demAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
19.06.2020