Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=334065Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
3620S72211 - Erfassung des Umgangs der deutschen Bevölkerung mit Radon als Grundlage für Risikokommunikation und Stärkung des Schutzverhaltens
Z4/AG-R-08313/3620S72211
Sozialforschung (79315000)
Dienstleistungen
Erfassung des Umgangs der deutschen Bevölkerung mit Radon als Grundlage für Risikokommunikation und Stärkung des Schutzverhaltens
1,00
EUR Euro
München, Landkreis (DE21H)
Neuherberg - DE21H
Radon in Innenräumen ist einer der häufigsten Verursacher von Lungenkrebs und einer der wichtigsten Krebsrisikofaktoren in Innenräumen. Das Ausmaß der gesundheitlichen Schäden durch Radon lässt sich nur durch eine Verringerung der Exposition senken. Zwar enthält das Strahlenschutzgesetz einige Regelungen zur Begrenzung der Exposition durch Radon in Innenräumen. Insbesondere aber im Bereich der allgemeinen Öffentlichkeit ist eigenes Handeln notwendig, um sich vor zu hohen Radonwerten in Innenräumen zu schützen.
Die Erfahrungen sowohl in Deutschland als auch international zeigen allerdings mangelnde Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit gegenüber dem Thema Radon und mangelnde Bereitschaft, sich im privaten oder beruflichen Umfeld damit auseinanderzusetzen. Die Risikowahrnehmung sowie die Motivation und Bereitschaft, selbst in Form von Radon-Messungen oder radonbezogenen Sanierungsmaßnahmen aktiv zu werden, sind in der Bevölkerung gering. Auch haben die bisherigen Informations- und Kommunikationsmaßnahmen nicht die gewünschten Veränderungen in der Aufmerksamkeit gegenüber Radon und den Handlungen gezeigt.
Ziel dieses sozialwissenschaftlichen Forschungsvorhabens ist es, Kenntnisse über das Wissen der deutschen Bevölkerung über Radon, die Einstellung, zugrunde liegende Denkmuster sowie Handlungsbereitschaft und Verhaltensintention zu erfassen. Eingesetzt werden qualitative und quantitative Methoden der Sozialforschung.
1,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten:15
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss in der Lage sein, die geforderten Untersuchungen sozialwissenschaftlich fundiert gemäß den Vorgaben für die wissenschaftliche Praxis in diesem Bereich durchzuführen. Der Bieter muss über die für die Durchführung der Untersuchung erforderlichen Kompetenzen verfügen. Insbesondere vorzuweisen sind fundierte sozialwissenschaftliche Expertisen in der Durchführung und Auswertung leitfadengestützter Interviews sowie in der Durchführung und Auswertung von repräsentativen, quantitativen Online-Befragungen. Die Berücksichtigung Radon-spezifischer Aspekte ist durch die Einbeziehung eines Radon-Experten in den relevanten Arbeitsschritten zu gewährleisten.
Im Hinblick auf die durchzuführenden Interviews sind angemessene Kenntnisse im Datenschutz vorzuweisen
Die Eignung des Bieters gemäß obiger Angaben ist anhand der Angabe bisher durchgeführter Arbeiten und einer Referenzliste, die zeigt, dass die Kompetenzen vorhanden sind, nachzuweisen.
Verfügt der Bietende lediglich über Expertise in einem der oben genannten Wissenschaftsbereiche, so muss er seine Eignung zur Bearbeitung interdisziplinärer Fragestellungen über bereits von ihm durchgeführte (bzw. mit seiner Beteiligung durchgeführte) interdisziplinäre Forschungsprojekte nachweisen.
Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie
beinhaltet u. a. die Regelungen:
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder
Gesamtleistung) erfolgen.
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters
grundsätzlich ausgeschlossen sind. Es findet das Deutsche Recht Anwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
13.08.2020
14:00
- Deutsch (DE)
21.10.2020
13.08.2020
14:01
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß §160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, vergl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
17.06.2020