Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
3D-Mikro-Computertomographie
B 19.17 - 0535/19/VV : 1
Röntgenmikroanalysator (38947000)
Lieferauftrag
3D-Mikro-Computertomograph
Nichtmedizinische Röntgenausrüstung (38580000)
Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Wiesbaden
1 Stück 3D-Mikro-CT, inkl. Einweisung
Preis
14.10.2020
15.02.2021
ja
Erweiterung des Bereichs, in dem die geforderte Auflösung erreicht werden kann, auf Proben, die nicht direkt vor der Röntgenröhre platziert werden können (Realisierung z. B. durch zweiten Detektor)
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist der Jahresumsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren in der Sparte Tomographie anzugeben. Der Jahresumsatz muss mindestens 400.000,00 € (netto) betragen. Übersenden Sie hierzu bitte eine selbst erstellte Liste.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
-Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
-Wert des Auftrages,
-Zeitraum der Leistungserbringung,
-Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
-Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
-Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen: Lieferung von mind. einem 3D-Mikro-Computertomographen je Referenz.
-Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
-Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bei Bedarf bitte mehrfach.
-Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Geben Sie die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren an. Die Beschäftigtenzahl muss jeweils mind. 10 betragen. Übersenden Sie hierzu bitte eine selbst erstellte Liste.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
20.08.2020
11:30
- Deutsch (DE)
14.10.2020
20.08.2020
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Im Rahmen der Angebotsauswertung kann der Bieter zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert werden. Das Bundeskriminalamt stellt hierzu Proben zur Verfügung, die durch den Bieter zu messen und auszuwerten sind. Das zur Teststellung verwendete Gerät muss dazu in allen wesentlichen Teilen dem angebotenen Gerät entsprechen. Ggf. vorhandene Abweichungen in der Konstruktion oder einzelner Komponenten sind unter Erläuterung der Abweichungen vorab der Vergabestelle mitzuteilen. Diese entscheidet in Absprache mit dem Bundeskriminalamt, ob die Abweichungen akzeptiert werden oder nicht.
Die Teststellung soll in Deutschland oder im benachbarten Ausland (max. Entfernung (Luftlinie) von 250 km von der deutschen Grenze bzw. 750 km vom Bundeskriminalamt Wiesbaden; es gilt die jeweils größere Entfernung von beiden) stattfinden. Der Bieter führt die Messungen auf Wunsch der Vergabestelle in Gegenwart von Vertretern des Bundeskriminalamts bzw. auch der Vergabestelle durch. Für die Teststellung ist von einer Gesamtdauer (maximale Messzeit, inkl. automatischer Abarbeitung von Messsequenzen) von 24 Stunden auszugehen.
Sofern eine Teststellung erfolgt, kann der Zuschlag nur erteilt werden, wenn die Aufnahmen den in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen entsprechen. Ein Anspruch der Bieter auf Durchführung einer Teststellung besteht nicht. Der Zuschlag kann ohne vorherige Teststellung auf Basis der Papierlage erteilt werden.
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
10.06.2020
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.