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Ausschreibungsdetails

Technische Betreuung und Optimierung der Online-Plattform www.inforo.online

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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12.06.2020

09.07.2020 12:00

09.07.2020 12:00

BZgA_2020_15

Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit

30.06.2020 15:24

2020/S 113-274399

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Postanschrift: Maarweg 149-161
Postleitzahl: 50825
Ort: Köln
NUTS: Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): CBH Rechtsanwälte, RAin Lara Itschert, Bismarckstraße 11-13, 50672 Köln
Hauptadresse: https://www.bzga.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Technische Betreuung und Optimierung der Online-Plattform www.inforo.online

BZgA_2020_15

II.1.2)
CPV-Code

Softwareprogrammierung und -beratung (72200000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sucht einen Dienstleister für die technische Betreuung und Optimierung der Online-Plattform www.inforo.online.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sucht einen Dienstleister für die technische Betreuung und Optimierung der Online-Plattform www.inforo.online.

Die Webanwendung www.inforo.online ist als Multiplikatoren-Community eine spezielle Social Enterprise Plattform. Sie dient der kommunalen Vernetzung von Fachkräften, die im Themenfeld der Frühen Hilfen und der Gesundheitsförderung der BZgA aktiv sind. inforo ermöglicht registrierten Usern dabei den Austausch von Informationen sowie Materialien und bietet interne Dokumentenablagen und geschützte Gesprächsräume für den fachlichen Austausch.

Gegenstand des Auftrags sind zusammengefasst die nachfolgenden Leistungen:

- Einarbeitung und Übernahme

- Projektmanagement

- Technische Wartung und Pflege

- Optimierung der Webanwendung

- Betreuung der Anwender in technischen Fragen.

Hinsichtlich der technischen Optimierung stimmt sich der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber sowie ggf. mit den externen Redaktionsdienstleistern ab, die auch mit fachlich-konzeptionellen Aufgaben betraut sind. Sämtliche Leistungen rund um die fachliche Redaktion, Konzeption und Gestaltung von Inhalten, wie beispielsweise die Erstellung von Videos, das Hosting sowie die Nutzeranalyse/Auswertung von Webmetriken sind nicht Bestandteil des Auftrages.

Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:24

Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag einseitig mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zweimalig um weitere 12 Monate zu verlängern, sodass die maximale Vertragslaufzeit 48 Monate beträgt. Es handelt sich insoweit um ein einseitiges Recht der Auftraggeberin, der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Verlängerung.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

Die Auftraggeberin hat das Recht, den Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit mit dem Einspielen von bis zu drei neuen Versionen / Releases zu beauftragen, sofern dies erforderlich wird. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung dieser Option.

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

1) Falls erforderlich: Bietergemeinschaftserklärung, Anlage 3a;

2) Falls erforderlich: Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, Anlage 3b;

3) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, Anlage 4a;

4) Eigenerklärung zu § 19 MiLoG, Anlage 4b;

5) Eigenerklärung zu § 21 AEntG, Anlage 4c;

6) Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts, Anlage 4d: Die mindestens geforderten Maßnahmen sind der Anlage 4d zu entnehmen;

7) Eigenerklärung zu Sprachkenntnissen, Anlage 4e: die vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Projektleitung und Beratung/Konzeption müssen über Deutschkenntnisse in Wort und Schrift auf Muttersprachlerniveau verfügen.

8) Eigenerklärung zu den Vertrags- und Geschäftsverbindungen in der Tabak- und/oder Alkoholindustrie (fachliche Unabhängigkeit), Anlage 4f.

Im Fall der Eignungsleihe ist ein Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens erforderlich, z. B. auf Anlage 3c. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist eine ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung einzureichen, zudem hat jedes Mitglied die Erklärungen gemäß den Anlagen 4a, 4b, 4c, 4d und 4f abzugeben.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens, muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z. B. gemäß der Anlage 3c) beifügen.

1) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen, Anlage 5c.

2) Nachweis über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung, alternativ: Abgabe einer Eigenerklärung, dass eine solche im Auftragsfall abgeschlossen und während des gesamten Auftrags beibehalten wird, Anlage 5d

Zu 1: Der Unternehmensumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre liegt über 300 000 EUR brutto pro Jahr. Der Unternehmensumsatz für vergleichbare Leistungen liegt im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre bei über 150 000 EUR. Vergleichbar sind Leistungen der Anpassung, Pflege und Weiterentwicklung von Webanwendung.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens, muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z. B. gemäß der Anlage 3c) beifügen.

1) Referenzen zur fachlich konzeptionellen und technischen Betreuung und Weiterentwicklung eines Online- Portals in den letzten drei Jahren für einen Auftraggeber aus dem öffentlichen Dienst, Anlage 5a

2) Referenzen betreffend die technische Betreuung und Weiterentwicklung einer Webanwendung auf Basis des Application Framework-System Symfony in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, Anlage 5a

Zu 1: Mindestens ein Referenzprojekt zur fachlich konzeptionellen und technischen Betreuung und Weiterentwicklung eines Online-Portals in den letzten 3 Jahren für einen Auftraggeber aus dem öffentlichen Dienst (Bund, Länder, Kommunen sowie deren Einrichtungen und Unternehmen). Der Umfang der von der Bieterin erbrachten Leistungen muss mind. 80 Personentage und die Projektlaufzeit muss mind. 1,5 Jahre umfasst haben.

zu 2: Referenzen betreffend die technische Betreuung und Weiterentwicklung einer Webanwendung auf Basis des Application Framework-System Symfony in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Umfang der von der Bieterin erbrachten Leistungen muss mind. 100 Personentage und die Projektlaufzeit muss mind. 1 Jahre umfasst haben.


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Die Auftraggeberin wird sich von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 6 Monate, gerechnet von dem Datum der Angebotsabgabefrist) nach § 150a der Gewerbeordnung vorlegen lassen.

III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

09.07.2020

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

15.09.2020

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

09.07.2020

12:15

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

1) Die Vergabeunterlagen werden den Bietern auf der Vergabeplattform „www.evergabe-online.de“ barrierefrei zur Verfügung gestellt.

2) Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sind ausschließlich diese zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i. S. d. § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist die Anlage 3c. Diesen Nachweis kann der Bieter auch in anderer Form erbringen.

3) Das Verfahren wird über die eVergabe-Plattform „www.evergabe-online.de“ durchgeführt. Die Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich.

4) Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z. B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/ telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht spätestens bis zum 30.06.2020 gestellt werden, nicht zu beantworten.

5) Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes (Bundeskartellamt)
Postanschrift: Villememombler Str 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u.a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

09.06.2020



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