Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=332685Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Gutachten "Mikroseismizität bei der Gewinnung von Kohlenwasserstoffen aus unkonventionellen Lagerstätten"
04513-7/15(2020)
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
Dienstleistungen
Gegenstand des Auftrages ist die Erstellung eines Gutachtens zu Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen aus unkonventionellen Lagerstätten. In dem Gutachten soll der von der Expertenkom-mission Fracking identifizierte Aspekte "Mikroseismizität bei der Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten" untersucht werden.
DEUTSCHLAND (DE)
s. Ziffer II.1.4) und Leistungsbeschreibung
01.09.2020
30.04.2021
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
13.07.2020
12:00
- Deutsch (DE)
30.09.2020
13.07.2020
13:00
BMBF-Bonn
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.
Das Verfahren zur Nachprüfung dieser Vergabe durch die Vergabekammer richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist.
10.06.2020