Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Zubehörsatz zur Pumpe, Motor-, 25.000 l/min
B 20.11 - 0418/19/VV : 1
Pumpen (42122000)
Lieferauftrag
Zubehörsatz zur Pumpe, Motor-, 25.000 l/min
168.067,24
EUR Euro
Pumpen (42122000)
Mettmann (DEA1C)
Mettmann
2 Stück
Preis
Laufzeit in Monaten:12
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit entsprechend §45 VgV ist durch die ausgefüllte Anlage "Unternehmensdaten" zu belegen.
Es ist ein Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich "Zubehörsatz zur Pumpe, Schläuche über 200 mm" von mindestens €400.000 nachzuweisen.
Der Mindestjahresumsatz muss €400.000 betragen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens einer geeigneten Referenz über die Lieferung von Zubehörsatz zur Pumpe, Schläuche über 200 mm ein. Die Anlage
05_Vordruck_Referenzen.pdf steht Ihnen hierfür zur Verfügung.
Eine Liste von mindestens einer geeigneten Referenz über die Lieferung von Zubehörsatz zu Pumpen mit einem Schlauchdurchmesser von mindestens 200 mm mit den nachfolgend genannten Mindestanforderungen: PERROT-Schnellkupplungsarmaturen in Original-PERROT-Qualität oder einer Qualität mit 100%-Kompatibilität. Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung- gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
Folgende Angaben sind mindestens zu machen:
• Projektbezeichnung des Auftraggebers,
• Leistungsgegenstand,
• Wert des Auftrages in €,
• Datum der Bestellung,
• Leistungszeitpunkt und
• Empfänger (möglichst mit Name des Ansprechpartners und telefonisch
Erreichbarkeit).
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
23.07.2020
11:30
- Deutsch (DE)
22.12.2020
23.07.2020
11:31
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
05.06.2020