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Ausschreibungsdetails

Kauf von 4 USV-Anlagen und Abschluss eines entsprechenden AMEV Wartungsvertrages

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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07.06.2020 (letzte Änderung am 31.07.2020)

21.08.2020 12:00

21.08.2020 12:00

SPK-SBB-20-0002-oV-B-Z

Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz

12.08.2020 08:21

2020/S 110-266267

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stiftung Preußischer Kulturbesitz vertreten durch ihren Präsidenten dieser vertreten durch die Generaldirektion der Staatsbibliothek zu Berlin
Postanschrift: Potsdamer Str. 33
Postleitzahl: 10785
Ort: Berlin
NUTS: Berlin (DE300)
Land: Deutschland (DE)

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Andere: Stiftung des öffentlichen Rechts


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Kauf von 4 USV-Anlagen und Abschluss eines entsprechenden AMEV Wartungsvertrages

SPK-SBB-20-0002-oV-B-Z

II.1.2)
CPV-Code

Unterbrechungsfreie Stromversorgung (31154000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Die Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz (SBB) vergibt im Ergebnis eines offenen Verfahrens den Kauf von 4 USV-Anlagen und den Abschluss eines entsprechenden Wartungsvertrages.

Die ausgeschriebene Leistung ist wie folgt gegliedert:

- Pos. 1: Kauf einer USV-Anlage 120kVA (Nennleistung 100 kW / 100 kVA mit n+1 Redundanz) inkl. Wartungsvertrag

- Pos. 2: Kauf einer USV-Anlage 80kVA (Nennleistung 60 kW / 60 kVA mit n+1 Redundanz) inkl. Wartungsvertrag

- Pos. 3: Kauf von zwei USV-Anlagen 60 kW / 60 kvA (Nennleistung 60 kW/60 kVA) inkl. Wartungsvertrag

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Berlin (DE300)

Berlin

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Kauf einer USV-Anlage 120kVA (Nennleistung 100 kW / 100 kVA mit n+1 Redundanz)

Kauf einer USV-Anlage 80kVA (Nennleistung 60 kW / 60 kVA mit n+1 Redundanz)

Kauf von zwei USV-Anlagen 60 kW / 60 kvA (Nennleistung 60 kW/60 kVA)

inkl. Wartungsvertrag

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:48

Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages jeweils um ein weiteres Jahr gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=331943&criteriaId=5608

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=331943&criteriaId=5607

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=331943&criteriaId=5609

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

21.08.2020

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

04.12.2020

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

21.08.2020

13:00

Die Teilnahme der Bewerber an der Öffnung der Angebote ist nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch



VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die zuständige Vergabekammer zu richten.

1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber demAG gerügt werden;

2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden;

3) Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden;

4) Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen;

5) Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.

Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

29.07.2020


Eignungskriterien



Berichtigungen

Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.

29.07.2020


31.07.2020




24.07.2020


28.07.2020




14.07.2020


15.07.2020




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