Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=331943Andere: Stiftung des öffentlichen Rechts
Freizeit, Kultur und Religion
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf von 4 USV-Anlagen und Abschluss eines entsprechenden AMEV Wartungsvertrages
SPK-SBB-20-0002-oV-B-Z
Unterbrechungsfreie Stromversorgung (31154000)
Lieferauftrag
Die Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz (SBB) vergibt im Ergebnis eines offenen Verfahrens den Kauf von 4 USV-Anlagen und den Abschluss eines entsprechenden Wartungsvertrages.
Die ausgeschriebene Leistung ist wie folgt gegliedert:
- Pos. 1: Kauf einer USV-Anlage 120kVA (Nennleistung 100 kW / 100 kVA mit n+1 Redundanz) inkl. Wartungsvertrag
- Pos. 2: Kauf einer USV-Anlage 80kVA (Nennleistung 60 kW / 60 kVA mit n+1 Redundanz) inkl. Wartungsvertrag
- Pos. 3: Kauf von zwei USV-Anlagen 60 kW / 60 kvA (Nennleistung 60 kW/60 kVA) inkl. Wartungsvertrag
Berlin (DE300)
Berlin
Kauf einer USV-Anlage 120kVA (Nennleistung 100 kW / 100 kVA mit n+1 Redundanz)
Kauf einer USV-Anlage 80kVA (Nennleistung 60 kW / 60 kVA mit n+1 Redundanz)
Kauf von zwei USV-Anlagen 60 kW / 60 kvA (Nennleistung 60 kW/60 kVA)
inkl. Wartungsvertrag
Preis
Laufzeit in Monaten:48
Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages jeweils um ein weiteres Jahr gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
21.08.2020
12:00
- Deutsch (DE)
04.12.2020
21.08.2020
13:00
Die Teilnahme der Bewerber an der Öffnung der Angebote ist nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die zuständige Vergabekammer zu richten.
1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber demAG gerügt werden;
2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden;
3) Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden;
4) Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen;
5) Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
29.07.2020
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.