Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
VS-Anforderungsprofile
B 14.27 - 0217/20/VV : 1
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Dienstleistungen
Erstellung von VS-Anforderungsprofilen
Computerunterstützung und -beratung (72600000)
DEUTSCHLAND (DE)
Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von insgesamt vier Jahren
27.12.2020
26.12.2022
2 x 12 Monate Verlängerungsoption
5
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bewerber auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die Anlagen 'Unternehmensdarstellung' und 'Unternehmensdaten' sind auszufüllen und dem Teilnahmeantrag bzw. dem Angebot beizufügen.
Geheimschutzbetreuung
Der Bewerber muss bestätigen, dass sein Unternehmen in dem Geheimschutzverfahren gemäß dem Geheimschutzhandbuch (GHB) des Bundesministeriums für Wirtschaft (BMWI) aufgenommen wurde.
Prüfstelle im Bereich Common Criteria
Dem Teilnahmeantrag ist eine Kopie der Urkunde bzw. ein gleichwertiges Dokument beizufügen, welches das Unternehmen des Bewerbers als eine vom BSI anerkannte Prüfstelle im Bereich Common Criteria ausweist. Bitte beachten Sie, dass nur vom BSI anerkannte Prüfstellen im Bereich Common Criteria als geeignet eingestuft werden können, deren Anerkennung eine Gültigkeit von mindestens einem Jahr gerechnet ab Beginn der Vertragslaufzeit besitzen und der Anerkennungsbereich EAL4 oder höher umfasst.
Referenzprojekte
Die Anlage "Referenzprojekte" ist vom Bewerber auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Dabei sind vom Bewerber mind. drei Referenzprojekte aufzuzeigen, die nicht älter als fünf Jahre sind (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis Ablauf der Teilnahmefrist).
Die Referenzen müssen einen zum Auftragsgegenstand vergleichbaren Umfang und Leistungsinhalt aufweisen. Bei allen Referenzen ist ein Ansprechpartner beim Referenzkunden zu benennen.
Personal
Der Bewerber muss in der Vorlage Mitarbeiterprofil nachweisen, dass er Personal einsetzen kann, welches
- mindestens drei Jahre Beratungserfahrung im Umfang vergleichbarer Projekte,
- Fähigkeit, Ergebnisse der Arbeit, den in der Erstellung eines VS-AP beteiligten Stakeholdern zu kommunizieren,
- abgeschlossene Sicherheitsüberprüfung (SÜ2),
- sehr gute deutsche und englische Sprachkenntnisse in Wort und Schrift (vergleichbar mit dem Level C1 des Europäischen Referenzrahmens) sowie
- jeweils einschlägige Fachkenntnisse in den Rollen Projektleitung (1 Profil), Berater "Anforderungsmanagement" Erfahrungsstufe 1 (mind. 3 Jahre Berufserfahrung - 1 Profil) und Berater "Anforderungsmanagement"Erfahrungsstufe 2 (mind. 5 Jahre Berufserfahrung - 1 Profil)
hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Nichtoffenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
29.06.2020
11:30
24.08.2020
- Deutsch (DE)
30.11.2020
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
29.05.2020