Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Forschung
Abschnitt II: Gegenstand
Modularer Fermentationsversuchsstand
214-02.05-20.0019-20-II-E
Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) (38000000)
Lieferauftrag
Modularer Fermentationsversuchsstand
Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
Leipzig (DED5)
DBFZ Deutsches Biomasseforschungszentrum gGmbH
Torgauer Str. 116
04347 Leipzig
Auftragsgegenstand ist die Konzeption, Herstellung, Lieferung, betriebsbereite und fachkundige Aufstellung eines modularen Fermentationsversuchsstandes im Labormaßstab, inklusive aller Einzelkomponenten, welcher für den kontinuierlichen und quasikontinuierlichen Betrieb von verschiedenen Versuchskonzepten geeignet ist sowie die Installation der Steuerungs- und Auswertungssoftware für die Datenerfassungs-, Prozesssteuerungs- und Bediensysteme (IPCs), die Durchführung einer fachkundigen Einweisung in alle Systemkomponenten und in die Steuerungs- und Auswertungssoftware durch geeignetes Personal vor Ort. Des Weiteren sind für die Inbetriebnahme und Bedienung der Systemkomponenten sowie die Nutzung der Steuerungs- und Auswertesoftware deutsch- und englischsprachige Anleitungen als Papierdruck und in elektronischer Form im PDF-Format auf einem geeigneten Datenträger (USB-Stick) auszuhändigen. Ebenso ist eine vollständige technische Dokumentation (bspw. Zertifikate des Herstellers oder ähnlich) auszuhändigen.
30.10.2020
30.11.2021
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs Monate) bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
• Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
• Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
• Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
• Qualitätsmanagement gemäß DIN EN ISO 9001
Als Nachweis einer kontinuierlichen Qualitätssicherung und Verbesserung des Qualitätsmanagements ist ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001 (in Kopie) des Herstellers, welches eine Laufzeit bis mindestens zum 31.12.2021 besitzt, dem Angebot beizufügen.
Sofern die Zertifizierung vor dem 31.12.2021 die Gültigkeit verliert, hat der Bieter mit dem Angebot zusätzlich eine Bestätigung eines offiziellen Re-Zertifizierers einzureichen, dass die Re-Zertifizierung eingeleitet wurde. Aus dieser Bestätigung muss weiterhin hervorgehen, in welchem Zeitraum die erneute Zertifizierung abgeschlossen ist.
Alternativ zum o. g. Zertifikat kann der Bieter eine Eigenerklärung, dass die Anforderungen des Zertifikates zur Qualitätssicherung durch Prozessoptimierung DIN EN ISO 9001 vom Hersteller eingehalten werden, mit dem Angebot vorlegen. • Umweltmanagement gemäß DIN EN ISO 14001
Als Nachweis der Umsetzung eines Umweltmanagementsystems ist ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 14001 (in Kopie) des Herstellers, welches eine Laufzeit bis mindestens zum 31.12.2021 besitzt, dem Angebot beizufügen.
Sofern die Zertifizierung vor dem 31.12.2021 die Gültigkeit verliert, hat der Bieter mit dem Angebot zusätzlich eine Bestätigung eines offiziellen Re-Zertifizierers einzureichen, dass die Re-Zertifizierung eingeleitet wurde. Aus dieser Bestätigung muss weiterhin hervorgehen, in welchem Zeitraum die erneute Zertifizierung abgeschlossen ist.
Alternativ zum o. g. Zertifikat kann der Bieter eine Eigenerklärung, dass die Anforderungen des Zertifikates zum Umweltmanagement DIN EN ISO 14001 vom Hersteller eingehalten werden, mit dem Angebot vorlegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
14.07.2020
12:00
- Deutsch (DE)
31.08.2020
14.07.2020
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
A) Die Vergabeunterlagen werden unter www.evergabe-online.de zum Download bereitgestellt.
B) Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.
C) Das Angebot ist ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de ("Meine e-Vergabe")" über die Funktion "Angebot abgeben" einzureichen. Es ist kein zip-Ordner zu verwenden. Angebote, welche auf anderem Wege, z. B. dem Postweg, persönlich, per E-Mail, per Fax oder über die Funktion "Vergabestelle kontaktieren" der e-Vergabe-Plattform des Bundes ("Meine e-Vergabe") als Nachricht übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.
D) Leistungsverzeichnis (siehe Vergabeunterlagen)
Mit Angebotsabgabe ist das Leistungsverzeichnis vollständig und zweifelsfrei auszufüllen.
E) Angebotsbestätigung (siehe Vergabeunterlagen)
Mit Angebotsabgabe ist die Angebotsbestätigung vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
F) Eigenerklärung Support
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, dass ein Support für Sicherheitsupdates von mindestens drei Jahren für die Frameworks vorhanden ist.
G) Zusammenbauzeichnung und Fließschemen
Der Bieter hat mit dem Angebot je eine Zusammenbauzeichnung, inklusive Stückliste der Hauptkomponenten der Teilmodule, im 2-D (Vorderansicht, Seitenansichten, Draufsicht) und 3-D Format einzureichen. Des Weiteren sind zu den in § 4 der Leistungsbeschreibung (siehe Vergabeunterlagen) beschriebenen Versuchsszenarien entsprechende R&I Fließschemen einzureichen.
H) Kurzvorstellung der Auswerte- und Steuersoftware
Der Bieter hat mit dem Angebot stichpunktartige Erläuterungen zur Menüführung der einzelnen Bedienebenen sowie visuelle Darstellungen (bspw. Screenshots) zu den Benutzeroberflächen, die an den Bedienelementen (Monitore) angezeigt werden, einzureichen. Das Konzept der Umsetzung der Softwareeigenschaften, welche im § 4 der Leistungsbeschreibung (siehe Vergabeunterlagen) definiert sind, muss dabei für den Auftraggeber (Nutzer) anhand dessen nachvollziehbar sein.
I) Bietergemeinschaften
Sofern beabsichtigt ist eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular "Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
J) Nachunternehmen/Unteraufträge
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann.
Behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen, die erst in den Vergabeunterlagen er-kennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
26.05.2020