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Ausschreibungsdetails

Beratung und Testing der Barrierefreiheit von Websites und mobiler Derivate (Mengenlos 5) (ZIB 12.06 - 9916/19/VV: 11)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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25.05.2020 (letzte Änderung am 21.07.2020)

23.07.2020 11:30

23.07.2020 11:30

ZIB 12.06 - 9916/19/VV: 11

Beschaffungsamt des BMI

21.07.2020 10:43

2020/S 100-241379

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Ort: Bonn
NUTS: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): Zentralstelle für IT-Beschaffung
Telefon: +49 22899610-3535
Fax: +49 22899610-3537

I.2)
Gemeinsame Beschaffung

Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.


I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Beratung und Testing der Barrierefreiheit von Websites und mobiler Derivate (Mengenlos 5)

ZIB 12.06 - 9916/19/VV: 11

II.1.2)
CPV-Code

Software-Beratung (72266000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Bestandteil dieser Rahmenvereinbarung ist die Durchführung von Evaluations- und Beratungsleistungen hinsichtlich der Barrierefreiheit von Software und mobilen Derivaten sowie Websites und mobilen Derivaten.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

DEUTSCHLAND (DE)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Es handelt sich um ein Verfahren in zwei Fachlichkeiten (Software und Websites) zu je 6 Mengenlosen, welche technisch bedingt in insgesamt 12 separaten Vergabeverfarhen (VV) ausgeschrieben werden.

Das geschätzte Abrufvolumen bezogen auf die maximal mögliche Vertragslaufzeit von vier Jahren beträgt 1.923 Personentage (PT).

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:24

Nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag zweimalig um jeweils 12 Monate, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens drei Monate vor Ablauf widerspricht.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

1) Umsatz

Als Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtjahresumsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren im Dokument "Unternehmenszahlen" pro Jahr anzugeben. Bei Bietergemeinschaften und Nachunternehmerkonstellationen ist zusätzlich der Gesamtjahresumsatz der gesamten Bieterkonstellation anzugeben.

Der Gesamtjahresumsatz des Bieters bzw. der Bieterkonstellation muss pro Jahr mindestens den in der untenstehenden "Tabelle" dargestellten Werten entsprechen. Beispiel: Ein Unternehmen welches sich auf Los VV2 bewirbt, muss in den Jahren 2016, 2017 und 2018 jeweils einen Mindestumsatz von 2.100.000 € vorweisen können. Sofern auf mehrere Lose geboten wird, werden die Umatzforderungen entsprechend aufsummiert, sodass sich die erforderlichen Mindestanforderungen entsprechend erhöhen.

Der Bieter kann auf mehr Lose bieten, als er Zuschläge erhalten möchte. Jedoch kann der Bieter grundsätzlich nur für ein Los pro Fachlichkeit (Zuschlagslimitierung gem. §30 Abs. 1 Satz 2 VgV) den Zuschlag erhalten.

Abweichend vom soeben erläuterten Grundsatz der Zuschlagslimitierung kann der Bieter auch auf mehr als ein Los den Zuschlag erhalten, sofern ein Los alleine aufgrund der Zuschlagslimitierung andernfalls nicht bezuschlagt werden kann. Für diesen Fall kann der Bieter bestimmen, auf wie viele Lose er maximal einen Zuschlag erhalten möchte. In diesem Fall gilt: Ein Bieter kann nur auf so viele Lose einen Zuschlag erhalten, wie sein Umsatz es zulässt. Der Bieter füllt in diesem Zusammenhang das Dokument "Bieterpräferenzen" aus und reicht dieses mit seinem Angebot ein.

Beispiel 1: Ein Unternehmen gibt Angebote für die Lose VV3, VV4, VV5 und VV6 ab und gibt an, auf alle Lose einen Zuschlag erhalten zu wollen. Gleichzeitig wird ein jährlicher Gesamtumsatz von 4.250.000 € nachgewiesen. Damit könnte das Unternehmen beispielsweise den Zuschlag auf VV3, VV4 und VV5 erhalten. Alternativ ist auch ein Zuschlag auf VV4, VV5 und VV6 möglich.

Beispiel 2: Ein Unternehmen gibt Angebot für alle Lose ab und gibt an, auf maximal 3 Lose einen Zuschlag erhalten zu wollen. Gleichzeitig wird ein jährlicher Gesamtumsatz von 9.000.000 € nachgewiesen. Damit könnte das Unternehmen beispielsweise den Zuschlag auf VV1 und VV2 erhalten. Neben anderen alternativen Zuschlagsverteilungen ist auch ein Zuschlag auf VV3, VV4 und VV6 möglich.

Es handelt sich hierbei um ein Ausschlusskriterium im vergaberechtlichen Sinne. Bieter und Bieterkonstellationen, die die Mindestanforderungen an den Umsatz im Zuschlagsfall nicht erfüllen, werden von der Vergabe ausgeschlossen.

Fachlichkeit 1 - Prüfung von Software und mobiler Derivate (Mindestumsatz p.a. in den Jahren 2016, 2017 und 2018)

Los VV1: 6.400.000 €

Los VV2: 2.100.000 €

Los VV3: 1.800.000 €

Los VV4: 1.500.000 €

Los VV5: 1.200.000 €

Los VV6: 950.000 €

Fachlichkeit 2 - Prüfung von Websites und mobiler Derivate (Mindestumsatz p.a. in den Jahren 2016, 2017 und 2018)

Los VV7: 2.150.000 €

Los VV8: 2.150.000 €

Los VV9: 1.400.000 €

Los VV10: 1.400.000 €

Los VV11: 780.000 €

Los VV12: 780.000 €

2) Unternehmensdarstellung

Zum Nachweis der Eignung, insbesondere der Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens, füllen Sie bitte das Formular "Unternehmensdarstellung" aus. Sie haben für sich - und für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie für alle Unterauftragnehmer (sofern zutreffend) - die Anlage "Unternehmensdarstellung" abzugeben.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

1) Referenzen

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte mindestens 5 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.

Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:

• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,

• Wert des Auftrages,

• Zeitraum der Leistungserbringung,

• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.

Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:

• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).

• Die Referenzprojekte müssen jeweils einen Umfang von mindestens 5 Personentagen aufweisen (Aufwand in Personentagen auf Seiten des Bieters).

• Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.

• Für die Referenzen ist die Vorlage "Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1 x je Referenz).

Es sind nur 5 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen einzureichen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI weitere, als bedingungsgemäß betrachtete, Referenzen einzureichen.

Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.

Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

23.07.2020

11:30

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

31.10.2020

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

16.07.2020

11:30

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben

1) Vorbefasste Unternehmen - Mitwirkung externer Dienstleister

Die vorliegenden Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung, Kriterienkatalog Leistung, Kriterienkatalog Eignung) wurden mit Hilfe des Beratungsunternehmens umlaut AG erstellt.

2) Liste der Bedarfsträger

Abrufberechtigt sind neben den zur unmittelbaren Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland gehörenden Behörden auch folgende Bedarfsträger:

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

20.05.2020



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