Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Beratung und Testing der Barrierefreiheit von Software und mobiler Derivate (Mengenlos 6)
ZIB 12.06 - 9916/19/VV: 6
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Dienstleistungen
Bestandteil dieser Rahmenvereinbarung ist die Durchführung von Evaluations- und Beratungsleistungen hinsichtlich der Barrierefreiheit von Software und mobilen Derivaten sowie Websites und mobilen Derivaten.
DEUTSCHLAND (DE)
Es handelt sich um ein Verfahren in zwei Fachlichkeiten (Software und Websites) zu je 6 Mengenlosen, welche technisch bedingt in insgesamt 12 separaten Vergabeverfarhen (VV) ausgeschrieben werden.
Das geschätzte Abrufvolumen bezogen auf die maximal mögliche Vertragslaufzeit von vier Jahren beträgt 2.436 Personentage (PT).
Laufzeit in Monaten:24
Nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag zweimalig um jeweils 12 Monate, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens drei Monate vor Ablauf widerspricht.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
1) Umsatz
Als Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtjahresumsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren im Dokument "Unternehmenszahlen" pro Jahr anzugeben. Bei Bietergemeinschaften und Nachunternehmerkonstellationen ist zusätzlich der Gesamtjahresumsatz der gesamten Bieterkonstellation anzugeben.
Der Gesamtjahresumsatz des Bieters bzw. der Bieterkonstellation muss pro Jahr mindestens den in der untenstehenden "Tabelle" dargestellten Werten entsprechen. Beispiel: Ein Unternehmen welches sich auf Los VV2 bewirbt, muss in den Jahren 2016, 2017 und 2018 jeweils einen Mindestumsatz von 2.100.000 € vorweisen können. Sofern auf mehrere Lose geboten wird, werden die Umatzforderungen entsprechend aufsummiert, sodass sich die erforderlichen Mindestanforderungen entsprechend erhöhen.
Der Bieter kann auf mehr Lose bieten, als er Zuschläge erhalten möchte. Jedoch kann der Bieter grundsätzlich nur für ein Los pro Fachlichkeit (Zuschlagslimitierung gem. §30 Abs. 1 Satz 2 VgV) den Zuschlag erhalten.
Abweichend vom soeben erläuterten Grundsatz der Zuschlagslimitierung kann der Bieter auch auf mehr als ein Los den Zuschlag erhalten, sofern ein Los alleine aufgrund der Zuschlagslimitierung andernfalls nicht bezuschlagt werden kann. Für diesen Fall kann der Bieter bestimmen, auf wie viele Lose er maximal einen Zuschlag erhalten möchte. In diesem Fall gilt: Ein Bieter kann nur auf so viele Lose einen Zuschlag erhalten, wie sein Umsatz es zulässt. Der Bieter füllt in diesem Zusammenhang das Dokument "Bieterpräferenzen" aus und reicht dieses mit seinem Angebot ein.
Beispiel 1: Ein Unternehmen gibt Angebote für die Lose VV3, VV4, VV5 und VV6 ab und gibt an, auf alle Lose einen Zuschlag erhalten zu wollen. Gleichzeitig wird ein jährlicher Gesamtumsatz von 4.250.000 € nachgewiesen. Damit könnte das Unternehmen beispielsweise den Zuschlag auf VV3, VV4 und VV5 erhalten. Alternativ ist auch ein Zuschlag auf VV4, VV5 und VV6 möglich.
Beispiel 2: Ein Unternehmen gibt Angebot für alle Lose ab und gibt an, auf maximal 3 Lose einen Zuschlag erhalten zu wollen. Gleichzeitig wird ein jährlicher Gesamtumsatz von 9.000.000 € nachgewiesen. Damit könnte das Unternehmen beispielsweise den Zuschlag auf VV1 und VV2 erhalten. Neben anderen alternativen Zuschlagsverteilungen ist auch ein Zuschlag auf VV3, VV4 und VV6 möglich.
Es handelt sich hierbei um ein Ausschlusskriterium im vergaberechtlichen Sinne. Bieter und Bieterkonstellationen, die die Mindestanforderungen an den Umsatz im Zuschlagsfall nicht erfüllen, werden von der Vergabe ausgeschlossen.
Fachlichkeit 1 - Prüfung von Software und mobiler Derivate (Mindestumsatz p.a. in den Jahren 2016, 2017 und 2018)
Los VV1: 6.400.000 €
Los VV2: 2.100.000 €
Los VV3: 1.800.000 €
Los VV4: 1.500.000 €
Los VV5: 1.200.000 €
Los VV6: 950.000 €
Fachlichkeit 2 - Prüfung von Websites und mobiler Derivate (Mindestumsatz p.a. in den Jahren 2016, 2017 und 2018)
Los VV7: 2.150.000 €
Los VV8: 2.150.000 €
Los VV9: 1.400.000 €
Los VV10: 1.400.000 €
Los VV11: 780.000 €
Los VV12: 780.000 €
2) Unternehmensdarstellung
Zum Nachweis der Eignung, insbesondere der Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens, füllen Sie bitte das Formular "Unternehmensdarstellung" aus. Sie haben für sich - und für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie für alle Unterauftragnehmer (sofern zutreffend) - die Anlage "Unternehmensdarstellung" abzugeben.
1) Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte mindestens 5 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Die Referenzprojekte müssen jeweils einen Umfang von mindestens 5 Personentagen aufweisen (Aufwand in Personentagen auf Seiten des Bieters).
• Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
• Für die Referenzen ist die Vorlage "Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1 x je Referenz).
Es sind nur 5 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen einzureichen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI weitere, als bedingungsgemäß betrachtete, Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
23.07.2020
11:30
- Deutsch (DE)
31.10.2020
16.07.2020
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
1) Vorbefasste Unternehmen - Mitwirkung externer Dienstleister
Die vorliegenden Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung, Kriterienkatalog Leistung, Kriterienkatalog Eignung) wurden mit Hilfe des Beratungsunternehmens umlaut AG erstellt.
2) Liste der Bedarfsträger
Abrufberechtigt sind neben den zur unmittelbaren Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland gehörenden Behörden auch folgende Bedarfsträger:
Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH
Stiftung Preußischer Kulturbesitz - Hauptverwaltung
Bundesarchiv
Stiftung Preußischer Kulturbesitz - Staatliche Museen zu Berlin
Akademie der Künste
Stiftung Deutsches Historisches Museum
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesamt für Soziale Sicherung
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Bundessozialgericht
Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Unfallversicherung Bund und Bahn
Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V.
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesinstitut für Berufsbildung
Stiftung Preußischer Kulturbesitz - Staastbibliothek zu Berlin
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Deutscher Bundestag
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
20.05.2020