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Dauerausstellung im Dokumentationszentrum Flucht, Vertreibung Versöhnung

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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22.05.2020

22.06.2020 12:00

22.06.2020 12:00

SFVV_2020_612-22

Stiftung Deutsches Historisches Museum

22.05.2020 10:45

2020/S 100-238749

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung
Postanschrift: Mauerstraße 83-884
Postleitzahl: 10117
Ort: Berlin
NUTS: Berlin (DE300)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 30-20629980
E-Mail: vergabe@sfvv.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Einrichtung des öffentlichen Rechts


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Dauerausstellung im Dokumentationszentrum Flucht, Vertreibung Versöhnung

SFVV_2020_612-22

II.1.2)
CPV-Code

Bauarbeiten für Ausstellungsgebäude (45212310)

II.1.3)
Art des Auftrags

Bauauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Grafikproduktion für die Dauerausstellung

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Berlin (DE300)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Bundesstiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung entwickelt in Berlin ein Dokumentationszentrum zum Thema Flucht und Vertreibung weltweit. Dazu zählt die Geschichte von Millionen Deutschen am Ende des Zweiten Weltkriegs. Heimatverlust ist eine universelle Erfahrung, auch heute sind unzählige Menschen davon betroffen. In diesem Kontext bietet die Stiftung künftig mit Ausstellungen, Veranstaltungen und Recherchemöglichkeiten ein Forum für historisches Lernen.

Die Dauerausstellung im künftigen Dokumentationszentrum der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung wird auf einer Fläche von 1.500 Quadratmetern im ersten und zweiten Obergeschoss zu sehen sein. Sie erklärt Ursachen, Verlauf und Folgen von ethnisch und religiös motivierten Zwangsmigrationen des 20. und 21. Jahrhunderts in Europa und darüber hinaus. Flucht, Vertreibung und Ankunftserfahrungen der Deutschen im und nach dem Zweiten Weltkrieg bilden dabei den Schwerpunkt der musealen Erzählung.

Eine abwechslungsreiche Präsentation aussagekräftiger Originalexponate, Schlüsseldokumente und Fotografien sowie eine zeitgemäße Gestaltung machen das Schicksal von Millionen Menschen für ein breites Publikum anschaulich Besucher aus dem In- und Ausland, Schulklassen, Bildungsreisende sowie Vertriebene und ihre Nachfahren sind gleichermaßen angesprochen. Die Besucherinnen und Besucher sind eingeladen, die Ausstellung selbstgeleitet oder in geführten Rundgängen zu erleben.

Die Ausstellungsgestaltung erfolgt durch das Atelier Brückner aus Stuttgart. In enger Zusammenarbeit mit den Kuratorinnen und Kuratoren entwickelte das Atelier Brückner eine narrative Architektur für die Dauerausstellung.

Dem ersten Obergeschoss sind mehrere Nutzungen zugeschrieben: Neben der Dauerausstellung (Ausstellungsteil 1) befinden sich hier auch die Bereiche für Bildung und Vermittlung sowie im Wandelgang eine Sitzlandschaft mit Recherchestationen als Schnittstelle der Ausstellung zum Dokumentationszentrum.

Der Ausstellungsteil 1 erstreckt sich über die Fläche zwischen der großen Freitreppe und dem nordöstlichen Panoramafenster. Dabei werden die 6 Themenkomplexe jeweils als Themeninseln freistehend im Raum präsentiert, so dass sich für die Besucher ein freier Rundgang ergibt.

Die Themeninseln folgen einem einheitlichen Gestaltungsprinzip: Ein Rahmenelement zeichnet die Außenmaße der jeweiligen Themeninsel ab und markiert die einzelnen Kapitel innerhalb der Themeninseln. Dabei bilden i.d.R eine Exponatinstallation (Leitexponate) sowie der Einführungstext mit Erklärfilm den Auftakt zu einer Themeninsel. Die Kapitel und Unterkapitel fügen sich mit Vitrinen, Wandelementen, Infotafeln oder anderen Elementen in diese Struktur ein und bilden so für jede Themeninsel eine eigene, aussagekräftige Exponatpräsentation. Die Platzierung der Themeninseln im Raum erlaubt es auch Beziehungen zwischen Themen herzustellen.

Die Flächen für „Bildung und Vermittlung“ sind in zwei Bereiche unterteilt:

1. das so genannte „Forum“ zwischen Wendeltreppe und Treppenhaus 1 bildet eine Kontaktzone für Gruppen und Individualbesucher zum thematischen Austausch.

2. der Bereich „Partizipation“ erlaubt es den Besuchern, sich mit den Inhalten der Ausstellung auseinander zu setzen und Meinungen abzugeben.

Im zweiten Obergeschoss bilden „Katalysatoren“ und „Effekte“ das raumbildende Prinzip. Die Ausstellungsteile 2 und 3 folgen einem klar strukturierten chronologischen Rundgang, der an der Wendeltreppe beginnt und auch dort wieder endet. Der Besucher erfährt in drei aufeinander folgenden Bedeutungsräumen, welche Voraussetzungen und Ausgangslagen als Katalysatoren wirkten und welche Effekte in den jeweiligen Kontexten hieraus

resultierten.

Die drei „Katalysatoren“ sind als begehbare Räume konzipiert und machen sich im Ausstellungsraum über ihre Kubatur bemerkbar. Die Bauform der Katalysatoren ist grundsätzlich ähnlich. Die Kapitel der „Effekte“ werden auf Vitrinentischen thematisiert. Diese ordnen sich frei um die Katalysatoren des jeweiligen Bedeutungsraumes herum an. Einzelne Unterkapitel werden dabei unterschiedlich inszeniert. Originalexponate werden in Vitrinen, die in die Tische integriert sind, präsentiert. Spezielle Inszenierungen, Medienstationen, grafische Elemente, Schubfächer etc. vermitteln die Inhalte auf abwechslungsreiche Art.

Um die drei Bedeutungsräume im zweiten Obergeschoss jeweils gestalterisch zu fassen werden die Raumwände bespielt. Dazu ist eine Mischung aus grafischen Elementen, die auf die Wände aufgebracht sind, und einer stellenweise ergänzenden medialen, dynamischen Bespielung geplant. Diese Bespielung (Klammer) wird mit einzelnen Themen aus den jeweiligen Bedeutungsräumen verknüpft und stellt so bestimmte Inhalte auch im Raum dar.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

23.06.2020

04.06.2021

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

1. Mit dem Angebot sind zunächst nur die Eigenerklärungen – bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft – auf dem mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Formular VHB 124 abzugeben oder der Eignungsnachweis wird durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V geführt. Mit dem Angebot ist zudem das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe nachzuweisen. Im Übrigen wird auf die Festlegungen in den Teilnahmebedingungen (VHB 212 EU) und im Formblatt VHB 124 verwiesen, die auch dann gelten, wenn ein Bieter den Eignungsnachweis durch Eintragung in die Präqualifikationsliste führt.

2. Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrags der Kapazitäten Dritter zu bedienen, so ist dieser bzw. sind diese namentlich zu benennen (Formblatt VHB 235), wenn sich der Bieter auf deren Kapazitäten beruft (sog. Eignungsleihe: § 6 d EU VOB/A). Der Eignungsnachweis ist in gleicher Weise zu führen wie beim Bieter selbst (s. vorstehende Ziffer 1). Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine Verpflichtungserklärung des Dritten abzugeben. Hierfür ist das Formblatt VHB 236 zu verwenden.

Bei Dritten, auf deren Kapazitäten sich der Bieter nicht zum Nachweis der Eignung beruft, ist eine namentliche Benennung bereits im Angebot noch nicht erforderlich. Mit dem Angebot ist in diesem Fall das Formblatt VHB 233 einzureichen. Die Vergabestelle ist berechtigt, von den in die engere Wahl kommenden Bietern die namentliche Benennung, die Verpflichtungserklärung (Formblatt VHB 236) sowie den Eignungsnachweis gemäß vorstehender Ziffer 1 zu verlangen.

Dritter in diesem Sinne ist jeder, der nicht Bieter ist, also insbesondere Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder Gesellschafter des Bieters. Der Bieter hat in jedem Fall zu erklären, welche Leistungen durch Dritte erbracht werden.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Darstellung des Netto-Gesamtumsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018 und – ggf. als Prognose – 2019). Gefordert ist die Angabe des Umsatzes pro Geschäftsjähr.

- Drei Referenzen über Leistungen, die nach Inhalt und Umfang vergleichbar sind aus den letzten 5 Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung.

- Angaben zu Arbeitskräften.

Im Übrigen wird auf die Festlegungen in den Teilnahmebedingungen (VHB 212 EU) und im Formblatt VHB 124 verwiesen, die auch dann gelten, wenn ein Bieter den Eignungsnachweis durch Eintragung in die Präqualifikationsliste führt.


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

22.06.2020

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

21.08.2020

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

22.06.2020

12:00

Berlin

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

- Bei Teilnahme einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung nach Maßgabe des vom Auftraggeber beigefügten Musters (Formblatt VHB 234) vorzulegen.

- Bieter müssen zur Erstellung der Angebote zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formulare verwenden. Angebote, die diese Vorgaben nicht beachten, werden ausgeschlossen. Zusätzlich geforderte Anlagen sind beizufügen.

- Ein Bieter darf jeweils nur ein Angebot abgeben. Gibt ein Bieter ein eigenes Angebot ab und ist dieser zugleich Mitglied einer Bietergemeinschaft oder ist ein Büro Mitglied zweier oder mehrerer Bietergemeinschaften, können die Angebote ausgeschlossen werden, wenn ein Verstoß gegen den Grundsatz des Geheimwettbewerbs anzunehmen ist. Dies ist der Fall, wenn der Bieter bzw. das an mehreren Bietergemeinschaften beteiligte Büro nicht nachweisen kann, dass die jeweiligen Angebote vollkommen unabhängig voneinander erstellt wurden und dem betroffenen Bieter / Büro nicht mehrere Angebote bekannt waren.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemolbler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

20.05.2020



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