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Ausschreibungsdetails

Ausstattung der Big Band der Bundeswehr (Q/U2DF/R1788)

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17.05.2020 (letzte Änderung am 15.09.2020)

15.06.2020 13:00

Q/U2DF/R1788

Bundeswehrverwaltung

15.09.2020 17:35

2020/S 098-234339

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Postleitzahl: 56078
Ort: Koblenz
NUTS: DEUTSCHLAND (DE)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): U2.4f
Telefon: +49 26140018286
Fax: +49 26140018208

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Verteidigung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Ausstattung der Big Band der Bundeswehr

Q/U2DF/R1788

II.1.2)
CPV-Code

Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit (79000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Abschluss eines Rahmenvertrages Ausstattung der Big Band der Bundeswehr mit Bühnentechnik, Audio-, Multimedia-, und Lichttechnik über 4 Jahre von 2021 - 2025

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Event-Organisation (79952000)

Akustische Geräte (32342400)

Mikrofone und Lautsprecher (32340000)

Geräte zur Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe (32330000)

Teile für Ton- und Videoanlagen (32350000)

Fernseh- und audiovisuelle Geräte (32320000)

Multimediaausrüstung (32322000)

Dienstleistungen für Lichttechnik und Tageslichttechnik (71318100)

Bau von Bühnen (45237000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Not specified / Other (00)

Deutschlandweit und vereinzelt auch europaweit

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Es ist beabsichtigt, einen Rahmenvertrag "Ausstattung der Big Band der Bundeswehr", für den Zeitraum ab 01.04.2021 - 31.03.2025, mit optionalen Verlängerungsmöglichkeiten bis 31.03.2026 zu schließen.

Aus diesem können nach Bedarf bis zu 60 Veranstaltungen pro Jahr, deutschlandweit und teilweise auch europaweit abgerufen werden. Eine Verpflichtung des Auftraggebers zu Abrufen besteht nicht. Mindestabnahmemengen werden nicht vereinbart. Kurzfristige Terminänderungen müssen möglich sein.

Es finden Veranstaltungen an teilweise aufeinanderfolgenden Tagen in bis zu 300 km voneinander entfernten Veranstaltungsorten mit gleicher Technik statt.

Es sollen Open-Air-Veranstaltungen mit einer Trailerbühne, sowie Indoor-Veranstaltungen mit mehreren verschiedenen Aufbauvarianten stattfinden.

Im Einzelnen handelt es sich um Bereitstellung, Transport, Organisation und Durchführung des Auf-/Abbaus und des Betriebes folgender Gewerke:

• Bühnentechnik (Open-Air-Trailer-Bühne) von mind. 176 m2 Bühnenfläche;

• Audiotechnik (Line-Array-Beschallungssysteme für bis zu 9.000 Personen, inkl. Digitalkonsolen, digitales Audio-Netzwerk und Monitoring);

• Lichttechnik (kopfbewegte Scheinwerfer);

• Multimediatechnik (LED Wall, Kamerazüge, Regie);

• Riggingtechnik (für Audio-, Licht- und Multimediatechnik).

Zeitlicher Ablauf einer Open-Air-Veranstaltung:

• Die Bühne muss innerhalb von 4 Stunden vollständig betriebsbereit sein.

• Alle weitere Technik muss innerhalb von 3 Stunden vollständig betriebsbereit sein.

• Nach Showende muss der Abbau innerhalb von max. 5 Stunden abgeschlossen und der Veranstaltungsort geräumt sein.

Zeitlicher Ablauf einer Indoor-Veranstaltung:

• Die Technik muss innerhalb von 3 Stunden vollständig betriebsbereit sein.

• Nach Showende muss der Abbau innerhalb von max. 2 Stunden abgeschlossen und der Veranstaltungsort geräumt sein.

Es wird großes Augenmerk auf den optischen und technischen Zustand der Komponenten gelegt. Optische Mängel, Verschleißerscheinungen sind umgehend zu beheben (z.B. Nachlackieren) bzw. Komponenten auf Wunsch auszutauschen (z.B. Planen, Lautsprecher).

Zeitliche Verzögerungen, Materialausfall während der Show, optische Mängel usw. führen unmittelbar zu Rechnungskürzungen.

Für die Unterbringung und Verpflegung des Personals ist der Bewerber zuständig.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.04.2021

31.03.2025

Verlängerungsmöglichkeit bis zu einem Jahr (Optionen)

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

(1) Zu den in Anlage 1 genannten Leistungen räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber vier Optionen ein.

(2) Für die Optionen gelten nachstehende Bedingungen:

Der Auftraggeber hat das Recht, die vereinbarte Leistung anderweitig zu vergeben.

Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass es sich bei den Optionen um ein einseitiges Angebot des Auftragnehmers handelt. Eine Verpflichtung zur Ausübung der Optionen durch den Auftraggeber besteht nicht. Die Ausübung der jeweiligen Optionen erfolgt durch einfaches Schreiben.

Die Möglichkeiten zur Optionsausübung sind wie folgt festgelegt:

Option 1: 3 Monate vom 01.04.2025 -31.06.2025

Die Möglichkeit der Optionsausübung für Option 1 besteht bis zum 31.11.2024.

Option 2: 3 Monate vom 01.07.2025 - 30.09.2025

Die Möglichkeit der Optionsausübung für Option 2 besteht bis zum 28.02.2025.

Option 3: 3 Monate vom 01.10.2025 - 31.12.2025

Die Möglichkeit der Optionsausübung für Option 3 besteht bis zum 31.05.2025.

Option 4: 3 Monate vom 01.01.2026 - 31.03.2026

Die Möglichkeit der Optionsausübung für Option 4 besteht bis zum 31.08.2025.

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (jeweils nicht älter als 6 Monate ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes/Unternehmenssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und vollständige Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

a) Ggf. Erklärung über die Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (Formular B-V 047)

b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe (BAAINBw B-V 034 (VgV)

c) Aktuelle, jeweils nicht älter als 6 Monate ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge, formlose Bankerklärung über die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Diese muss folgende Punkte beinhalten:

1. Kundenverbindung/Kontoführung

2. Finanzielle Verhältnisse

3. Kreditbeurteilung/Zahlungsfähigkeit

Die Bankerklärung ist im Original in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bankerklärungen bedarf es einer beglaubigten Übersetzung.

Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft und/oder einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft einzuholen.

d) Angaben zur vollständigen Eigentümerstruktur der Gesellschaft/des Unternehmens

e) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung

f) Formlose Eigenerklärung, dass die gesamte Korrespondenz, Dokumentation und Unterlagen in deutscher Sprache erfolgt.

g) Firmenbezeichnung und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon und Faxnummer

h) Formlose Eigenerklärung über die Höhe des Gesamtumsatzes/Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen. Es wird ein Mindestumsatz von 1,2 Mio. Euro (netto) jährlich für die Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019 gefordert.

i) Für die Bewerbergemeinschaft gelten dieselben Bedingungen wie für den Bewerber. Der Mindestumsatz bemisst sich insgesamt für die Bewerbergemeinschaft. Es ist ein Mindestumsatz von 1,2 Mio. Euro (netto) jährlich für die Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019 gefordert.

j) Von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft wird ein Mindestumsatz von 0,4 Mio. Euro (netto) jährlich für die Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019 gefordert.

k) Für Nachunternehmer gelten dieselben Bedingungen wie für den Bewerber mit Ausnahme des Mindestumsatzes. Von jedem Nachunternehmer wird ein Mindestumsatz von 0,4 Mio. Euro (netto) jährlich für die Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019 gefordert.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Nichtoffenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

Optionale Vertragsverlängerung um bis zu einem Jahr

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

15.06.2020

13:00

IV.2.3)
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

03.08.2020

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

04.01.2021

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).

Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.

Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 GWB Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html

§ 135 Unwirksamkeit

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

15.05.2020



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