Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte
ZR5-1133-2020-106-15-BL390
Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen Einrichtungen (50532000)
Dienstleistungen
Wiederkehrende Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Geräten und Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebssicherheitsverordnung und den Vorschriften 3 und 4 der DGUV in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin. Darüber hinaus ist eine detaillierte Inventarisierung der ortsveränderlichen elektrischen Geräte nach Art, Anzahl und Standort der Geräte, der Raumnutzung und dem Prüfergebnis einschließlich Fehlerquote vorzunehmen.
Ja
alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Prüfungen in 26 Liegenschaften
Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen Einrichtungen (50532000)
Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen Einrichtungen (50532000)
Berlin (DE300)
Berlin (DE300)
Berlin (Bezirke Mitte, Spandau, Dahlem und Tiergarten)
Prüfung und Inventarisierung von ca. 81.060 ortsveränderlichen elektrischen Geräten sowie Risikobewertungen für Prüffristen in 26 verschiedenen Liegenschaften
Preis
16.11.2020
31.12.2022
Die Auftraggeberin kann die einseitige Option der Vertragsverlängerung für einen weiteren Prüfzyklus vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 und für Einzelprüfungen in dem Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 ausüben.
nein
nein
Prüfungen in 5 Liegenschaften
Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen Einrichtungen (50532000)
Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen Einrichtungen (50532000)
Berlin (DE300)
Berlin (DE300)
Berlin (Bezirke Mitte, Tiergarten und Moabit)
Prüfung und Inventarisierung von ca. 89.240 ortsveränderlichen elektrischen Geräten sowie Risikobewertungen für Prüffristen in 5 verschiedenen Liegenschaften
Preis
16.11.2020
31.12.2022
Die Auftraggeberin kann die einseitige Option der Vertragsverlängerung für einen weiteren Prüfzyklus vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 und für Einzelprüfungen in dem Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 ausüben.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht.
- Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden.
- Hinweis: Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft. Der Bieter muss im Bereich Elektrotechnik einen jährlichen Mindestumsatz in Höhe von 750.000 Euro vorweisen können.
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
- Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 2.000.000 Euro für Personen-, 1.000.000 Euro für Sachschäden und 250.000 Euro für Vermögensschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen. Dieser Nachweis ist noch nicht zwingend mit der Angebotsabgabe vorzulegen, jedoch spätestens vor Zuschlagserteilung.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
24.06.2020
12:00
- Deutsch (DE)
30.10.2020
25.06.2020
10:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Es können Angebote für ein oder beide Lose abgegeben werden. Um jedoch auch kleinen Unternehmen die Chance auf einen Zuschlag zu geben, gilt eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung. Ein Bieter kann zwar auf beide Lose ein Angebot abgeben, jedoch nur für ein Los einen Zuschlag erhalten. Sollte ein Bieter für beide Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, so wird bei der Zuschlagserteilung dasjenige berücksichtigt, das die größte Ersparnis zum zweitplatzierten aufweist. Das andere Los wird an den Zweitplatzierten vergeben.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
09.06.2020