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Ausschreibungsdetails

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte (ZR5-1133-2020-106-15-BL390)

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15.05.2020 (letzte Änderung am 09.06.2020)

24.06.2020 12:00

24.06.2020 12:00

ZR5-1133-2020-106-15-BL390

Deutscher Bundestag, Referat ZR 3, Vergaben

09.06.2020 13:05

2020/S 095-227403

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Deutscher Bundestag, Referat ZR 5, Vergaben
Postanschrift: Platz der Republik 1
Postleitzahl: 11011
Ort: Berlin
NUTS: Berlin (DE300)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): Referat ZR 5 - Vergaben
Telefon: +49 30-227-33234
Fax: +49 30-227-30374
Hauptadresse: https://www.bundestag.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte

ZR5-1133-2020-106-15-BL390

II.1.2)
CPV-Code

Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen Einrichtungen (50532000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Wiederkehrende Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Geräten und Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebssicherheitsverordnung und den Vorschriften 3 und 4 der DGUV in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin. Darüber hinaus ist eine detaillierte Inventarisierung der ortsveränderlichen elektrischen Geräte nach Art, Anzahl und Standort der Geräte, der Raumnutzung und dem Prüfergebnis einschließlich Fehlerquote vorzunehmen.

II.1.6)
Angaben zu den Losen

Ja

alle Lose

Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 1


II.2)
Beschreibung
Los 1
II.2.1)
Bezeichnung von Los 1

Prüfungen in 26 Liegenschaften

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen Einrichtungen (50532000)

Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen Einrichtungen (50532000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Berlin (DE300)

Berlin (DE300)

Berlin (Bezirke Mitte, Spandau, Dahlem und Tiergarten)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Prüfung und Inventarisierung von ca. 81.060 ortsveränderlichen elektrischen Geräten sowie Risikobewertungen für Prüffristen in 26 verschiedenen Liegenschaften

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

16.11.2020

31.12.2022

Die Auftraggeberin kann die einseitige Option der Vertragsverlängerung für einen weiteren Prüfzyklus vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 und für Einzelprüfungen in dem Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 ausüben.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 2
II.2.1)
Bezeichnung von Los 2

Prüfungen in 5 Liegenschaften

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen Einrichtungen (50532000)

Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen Einrichtungen (50532000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Berlin (DE300)

Berlin (DE300)

Berlin (Bezirke Mitte, Tiergarten und Moabit)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Prüfung und Inventarisierung von ca. 89.240 ortsveränderlichen elektrischen Geräten sowie Risikobewertungen für Prüffristen in 5 verschiedenen Liegenschaften

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

16.11.2020

31.12.2022

Die Auftraggeberin kann die einseitige Option der Vertragsverlängerung für einen weiteren Prüfzyklus vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 und für Einzelprüfungen in dem Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 ausüben.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht.

- Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden.

- Hinweis: Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.

- Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft. Der Bieter muss im Bereich Elektrotechnik einen jährlichen Mindestumsatz in Höhe von 750.000 Euro vorweisen können.

- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.

- Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 2.000.000 Euro für Personen-, 1.000.000 Euro für Sachschäden und 250.000 Euro für Vermögensschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen. Dieser Nachweis ist noch nicht zwingend mit der Angebotsabgabe vorzulegen, jedoch spätestens vor Zuschlagserteilung.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

24.06.2020

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

30.10.2020

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

25.06.2020

10:00

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.

- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.

- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.

- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.

- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.

- Es können Angebote für ein oder beide Lose abgegeben werden. Um jedoch auch kleinen Unternehmen die Chance auf einen Zuschlag zu geben, gilt eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung. Ein Bieter kann zwar auf beide Lose ein Angebot abgeben, jedoch nur für ein Los einen Zuschlag erhalten. Sollte ein Bieter für beide Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, so wird bei der Zuschlagserteilung dasjenige berücksichtigt, das die größte Ersparnis zum zweitplatzierten aufweist. Das andere Los wird an den Zweitplatzierten vergeben.

- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

09.06.2020



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