Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Gesundheitliche Aufklärung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Druckerzeugnisse und CD/DVD
214-02.05-20.0400-19-I-L
Dienstleistungen des Druckgewerbes (79820000)
Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung Druckerzeugnisse und CD/DVD
Ja
alle Lose
Bogendruck unter 1 Mio. Expl., 2-Seiter (Blätter/Postkarten), jedoch unbegrenzt
Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes (79800000)
DEUTSCHLAND (DE)
Umfasst alle Produkte der Kategorie Bogendruck.
Auflagenhöhe bis 999.999 Exemplaren
2-Seiter (Blätter/Postkarten) besitzen keine Beschränkung der Auflagenhöhe
Preis
Laufzeit in Monaten:24
Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um jeweils weitere zwölf Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der jeweiligen Option.
ja
Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um jeweils weitere zwölf Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der jeweiligen Option.
nein
Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über dieses Los mit maximal drei Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen.
Rollendruck unter 1 Mio. Expl.
Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes (79800000)
DEUTSCHLAND (DE)
Umfasst alle Produkte der Kategorie Rollendruck
Auflagenhöhe bis 999.999 Exemplaren
Preis
Laufzeit in Monaten:24
Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um jeweils weitere zwölf Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der jeweiligen Option.
ja
Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um jeweils weitere zwölf Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der jeweiligen Option.
nein
Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über dieses Los mit maximal drei Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen.
Out-of-Home-Produkte (OoH)
Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes (79800000)
DEUTSCHLAND (DE)
Umfasst alle Print-Produkte der Kategorie Out-of-Home (OoH) z. B. 18/1, CLP, ML, CLS, etc.
Preis
Laufzeit in Monaten:24
Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um jeweils weitere zwölf Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der jeweiligen Option.
ja
Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um jeweils weitere zwölf Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der jeweiligen Option.
nein
Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über dieses Los mit maximal drei Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen.
UV-Offset-Druck, ausgenommen Los 5
Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes (79800000)
DEUTSCHLAND (DE)
Umfasst alle Produkte der Kategorie UV-Offsetdruck,
ausgenommen Objekte des Loses 5
z. B. Aufkleber, Kunststofffolien, etc.
Preis
Laufzeit in Monaten:24
Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um jeweils weitere zwölf Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der jeweiligen Option.
ja
Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um jeweils weitere zwölf Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der jeweiligen Option.
nein
Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über dieses Los mit maximal drei Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen.
Plastikkarten inkl. mehrschichtige laminierte Plastikkarten (nach ISO/IEC 7810)
Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes (79800000)
DEUTSCHLAND (DE)
Produkte der Kategorie Plastikkarte, ähnlich einer Scheckkarte, inkl. mehrschichtige laminierte Plastikkarten nach ISO/IEC 7810
Preis
Laufzeit in Monaten:24
Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um jeweils weitere zwölf Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der jeweiligen Option.
ja
Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um jeweils weitere zwölf Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der jeweiligen Option.
nein
Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über dieses Los mit maximal drei Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen.
CD- und DVD-Produktionen
Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes (79800000)
DEUTSCHLAND (DE)
Umfasst alle Produkte der Kategorie bespielter CD- und DVD-Produktionen inkl. typische Zugaben wie z. B. Booklets oder Verpackungen.
Preis
Laufzeit in Monaten:24
Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um jeweils weitere zwölf Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der jeweiligen Option.
ja
Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um jeweils weitere zwölf Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der jeweiligen Option.
nein
Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über dieses Los mit maximal drei Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen.
Druck von Faltblättern ab einer Gesamtauflage von 1 Mio. Expl.
Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes (79800000)
DEUTSCHLAND (DE)
Umfasst Faltblätter-Produkte
Auflagenhöhe ab einer Millionen Exemplare
Preis
Laufzeit in Monaten:24
Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um jeweils weitere zwölf Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der jeweiligen Option.
ja
Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um jeweils weitere zwölf Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der jeweiligen Option.
nein
Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über dieses Los mit maximal sechs Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen.
Druck von Broschuren ab einer Gesamtauflage von 1 Mio. Expl.
Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes (79800000)
DEUTSCHLAND (DE)
Umfasst Broschuren-Produkte
Auflagenhöhe ab einer Millionen Exemplare
Preis
Laufzeit in Monaten:24
Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um jeweils weitere zwölf Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der jeweiligen Option.
ja
Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um jeweils weitere zwölf Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der jeweiligen Option.
nein
Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über dieses Los mit maximal sechs Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Lose:
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- EUR (zzgl. USt.) wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150 a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs Monate) bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Für alle Lose:
- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
Für die Lose 1, 2, 3, 7 und 8:
- Nachweis über die Zertifizierung über ein Umweltmanagementsystem
Nachweis über ein Umweltmanagement durch eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 oder alternativ durch eine Zertifizierung gemäß der European Eco-Management an Audit Scheme (kurz EMAS) gemäß VO (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.11.2019.
Als Nachweis über das Vorhandensein eines Umweltmanagementsystems ist dem Angebot ein gültiges Zertifikat (in Kopie), welches eine Laufzeit bis mindestens zum 01.08.2020 besitzt, beizufügen.
Sofern die Zertifizierung vor dem 01.08.2020 ihre Gültigkeit verliert, hat der Bieter mit Angebot zusätzlich eine Bestätigung von einem offiziellen Re-Zertifizierer einzureichen, dass die Re-Zertifizierung eingeleitet wurde. Aus dieser Bestätigung muss weiterhin hervorgehen, in welchem Zeitraum die erneute Zertifizierung abgeschlossen ist.
- Qualitätsmanagementsystem
Als Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems ist dem Angebot ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001 (in Kopie), welches eine Laufzeit bis mindestens zum 01.08.2020 besitzt, beizufügen.
Sofern die Zertifizierung vor dem 01.08.2020 ihre Gültigkeit verliert, hat der Bieter mit Angebot zusätzlich eine Bestätigung von einem offiziellen Re-Zertifizierer einzureichen, dass die Re-Zertifizierung eingeleitet wurde. Aus dieser Bestätigung muss weiterhin hervorgehen, in welchem Zeitraum die erneute Zertifizierung abgeschlossen ist.
- Zertifikat zum ProzessStandard Offsetdruck (PSO) nach ISO 12647-2
Als Nachweis, dass die Herstellung der Druckerzeugnisse gemäß ProzessStandard Offsetdruck (PSO) nach ISO 12647-2 erfolgt, ist dem Angebot ein gültiges Zertifikat (in Kopie), welches eine Laufzeit bis mindestens zum 01.08.2020 besitzt, beizufügen.
Sofern die Zertifizierung vor dem 01.08.2020 ihre Gültigkeit verliert, hat der Bieter mit Angebot zusätzlich eine Bestätigung von einem offiziellen
Re-Zertifizierer einzureichen, dass die Re-Zertifizierung eingeleitet wurde. Aus dieser Bestätigung muss weiterhin hervorgehen, in welchem Zeitraum die erneute Zertifizierung abgeschlossen ist.
- FSC-Zertifizierung / Druck vom FSC-Logo auf Druckerzeugnissen
Der Auftraggeber möchte auf ausgewählten Druckerzeugnissen einen Aufdruck des FSC-Logos vornehmen lassen. Als Nachweis über das Vorhandensein einer FSC-Zertifizierung, die einen solchen Aufdruck ermöglicht, ist dem Angebot ein gültiges Zertifikat (in Kopie), welches eine Laufzeit bis mindestens zum 01.08.2020 besitzt, beizufügen. Sofern aus dem Zertifikat nicht hervorgeht, dass der Bieter berechtigt ist, das FSC-Logo zu drucken, ist dies zusätzlich mindestens anhand einer Eigenerklärung zu bestätigen.
Sofern die Zertifizierung vor dem 01.08.2020 ihre Gültigkeit verliert, hat der Bieter mit Angebot zusätzlich eine Bestätigung von einem offiziellen Re-Zertifizierer einzureichen, dass die Re-Zertifizierung eingeleitet wurde. Aus dieser Bestätigung muss weiterhin hervorgehen, in welchem Zeitraum die erneute Zertifizierung abgeschlossen ist.
- Klimaneutraler Druck
Der Bieter hat, mindestens anhand einer Eigenerklärung, zu bestätigen, dass er einen klimaneutralen Druck nach Maßgabe der DIN EN ISO 16759/201 gewährleistet. Weiterhin hat der Bieter anzugeben, welche Möglichkeiten er hierzu anbietet.
Für die Lose 4 und 5:
- Umweltmanagementsystem
Der Bieter hat mindestens anhand einer Eigenerklärung zu bestätigen, dass die Produktion in Anlehnung an die DIN EN ISO 14001 oder alternativ in Anlehnung an das European Eco-Management an Audit Scheme (kurz EMAS) gemäß VO (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.11.2019.
- Qualitätsmanagementsystem
Der Bieter hat mindestens anhand einer Eigenerklärung zu bestätigen, dass die Produktion in Anlehnung an die DIN EN ISO 9001 erfolgt.
Aufgrund der Zeichenbeschränkung erfolgt hier die weitere Auflistung der geforderten Eignungskriterien:
Für die Lose 4 und 5:
- ProzessStandard Offsetdruck (PSO) nach ISO 12647-2
Der Bieter hat mindestens anhand einer Eigenerklärung zu bestätigen, dass die Produktion in Anlehnung an den ProzessStandard Offsetdruck (PSO) nach ISO
12647-2 erfolgt.
- Klimaneutraler Druck
Der Bieter hat, mindestens anhand einer Eigenerklärung, zu bestätigen, dass er einen klimaneutralen Druck nach Maßgabe der DIN EN ISO 16759/201 gewährleistet. Weiterhin hat der Bieter anzugeben, welche Möglichkeiten er hierzu anbietet.
Für Los 6 gelten die Anforderungen wie für die Lose 4 und 5, mit Ausnahme des Qualitätsmanagements:
- Qualitätsmanagementsystem
Als Nachweis über das Vorhandenseins eines Qualitätsmanagementsystems ist dem Angebot ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001 (in Kopie), welches eine Laufzeit bis mindestens zum 01.08.2020 besitzt, beizufügen.
Sofern die Zertifizierung vor dem 01.08.2020 ihre Gültigkeit verliert, hat der Bieter mit Angebot zusätzlich eine Bestätigung von einem offiziellen Re-Zertifizierer einzureichen, dass die Re-Zertifizierung eingeleitet wurde. Aus dieser Bestätigung muss weiterhin hervorgehen, in welchem Zeitraum die erneute Zertifizierung abgeschlossen ist.
Zusätzlich für Los 3:
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird u. a. festgestellt, ob die vom Bieter genannten Maßnahmen ausreichend sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
ja
2020/S 058-138877
12.06.2020
12:00
- Deutsch (DE)
31.07.2020
12.06.2020
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
A)
Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download bereitgestellt.
B)
Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.
C)
Das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen. Ausschließlich die Muster sind auf dem Postweg einzureichen. Angebote, welche auf anderem Wege, z. B. dem Postweg, persönlich, per E-Mail, per Fax oder über die Funktion "Vergabestelle kontaktieren" der e-Vergabe-Plattform des Bundes ("Meine e-Vergabe") als Nachricht übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.
D)
Sämtliche dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind der Checkliste (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
E)
Bietergemeinschaften
Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen (§ 53 Abs. 9 VgV). Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung.
Die Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB, § 19 MiLoG und § 21 AEntG (Anlagen 3 bis 5 der Vergabeunterlagen) sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Sonstige Eignungsnachweise (vgl. Punkt 3.1) sind mindestens von demjenigen Mitglied zu erbringen, das die betreffende (Teil-) Leistung ausführen soll.
Sofern beabsichtigt ist eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular "Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und mit dem Angebot in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen.
F)
Nachunternehmen/Unteraufträge
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Für den Fall der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsvergabe zu beschreiben.
Zudem ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Zusammenarbeit mit dem bie-tenden Unternehmen erfolgt.
G)
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
H)
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Behauptete Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der BLE, dass diese der Rüge nicht abhelfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
28.05.2020
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.